Verein für Existenzsicherung e. V.

Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986

Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO


Blog Post

Was ist der Unterschied zwischen einer Regelinsolvenz und einer Verbraucherinsolvenz

Johann Tillich • Mai 20, 2021

Diese Information ist für das Verfahren wichtig

Wenn es sich beim Schuldner um eine juristische Person, wie eine GmbH, OHG, AG usw. handelt, muss immer ein Regelinsolvenzverfahren durchgeführt werden.

Wenn der selbstständige Schuldner eine Person ist, muss geprüft werden, ob er noch eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, oder ausgeübt hat. Falls er trotz Insolvenz weiterhin selbstständig bleiben möchte, ist auch hier das Regelinsolvenzverfahren durchzuführen. Für den Fall, dass er die Firma aufgeben möchte, muss geprüft werden, ob die Vermögensverhältnisse überschaubar sind. Das bedeutet maximal 19 Gläubiger Gläubiger und das keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Das sind Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuerverbindlichkeiten. In diesem Fall kann das Verbraucherinsolvenzverfahren angewandt werden. Sind mehr als 19 Gläubiger oder Verbindlichkeiten aus Sozialführungsaufgaben und Steuerverbindlichkeiten vorhanden, muss das Regelinsolvenzverfahren durchgeführt werden.

Was ist bei einem Regelinsolvenzverfahren zu beachten!

Der Antrag auf ein Regelinsolvenzverfahren kann durch den Schuldner oder auch durch einen Gläubiger gestellt werden. In den meisten Fällen werden die Fremdanträge für ein Regelinsolvenzverfahren durch die Krankenkassen gestellt.

Falls der Fremdantrag von einer Krankenkasse gestellt wird, ist zu beachten, dass innerhalb von 14 Tagen ein Eigenantrag des Schuldners gestellt werden muss. Hat er dies unterlassen, erhält er nach Ablauf des Insolvenzverfahrens keine Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass nach Beendigung des Insolvenzverfahrens alle Schulden noch vorhanden sind. Aus diesem Grund ist es wichtig alle Schreiben vom Gericht zu lesen und sich während des Insolvenzverfahrens von einer fachkundigen Stelle betreuen zu lassen. Wer sich selbst um das Verfahren kümmert, kann sehr viele teure Fehler machen.

Ein weiterer Unterschied ist, dass bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren das Gericht das Verfahren sofort eröffnet. Bei einem Regelinsolvenzverfahren wird ein vorläufiges Insolvenzverfahren vorgeschaltet, dass durchschnittlich drei Monate andauert. Erst danach eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren.

Während im vorläufigen Insolvenzverfahren prüft der Insolvenzverwalter ob das Unternehmen weitergeführt werden kann oder nicht. Der Insolvenzverwalter entscheidet auch, ob er das Unternehmen selbst weiterführen will oder ob er das Unternehmen freigibt.

Wenn der Insolvenzverwalter das Unternehmer selbst weiterführen will, ist er auch vollumfänglich für das Unternehmen verantwortlich. Er hat sich um die Steuern zu kümmern, um das Personal kümmern und hat alle Aufgaben des niemals zu erfüllen. Er hat alle Zahlungen, wie Sozialversicherungsbeiträge, Gehälter, Steuern, Sicherungsbeiträge sowie alle Betriebsausgaben zu leisten. Ist dann unternehmerisch tätig.

Er kann aber auch das Unternehmen freigeben. In diesem Fall ist der Unternehmer ab diesem Zeitpunkt wieder selbst für sein Unternehmen verantwortlich und muss sich um alle Zahlungen kümmern. Der Unternehmer wird in dieser Zeit einen vereinbarten Betrag an den Insolvenzverwalter bezahlen um die Gläubiger zu bedienen.

In einem uns vorliegenden Fall der Insolvenzkunde eine Bäckereifiliale übernommen. Bei dem Erstgespräch mit Insolvenzverwalter dieser angedeutet, die Firma nicht freizugeben, sondern selbst weiter zu führen. Scheinbar ist dem Insolvenzverwalter nicht klar, welche Arbeit auf ihn zukommt. Er muss als erstes die Kaution in Höhe von 20.000 € bezahlen. Des weiteren hat er sich darum zu kümmern, welche Mitarbeiter und wann zur Schicht eingeteilt werden. Er muss sich um die Kasse kümmern und das Bargeld einzahlen, sowie um die täglichen Bestellungen der Filiale. Falls er doch entscheidet die Filiale als Insolvenzverwalter weiterzuführen, wünsche ich ihm viel Spaß damit. Man kann hier sagen außer Spesen nichts gewesen.

Gerade bei einem Insolvenzverfahren für Firmen ist es sehr wichtig, mit erfahrenen Schuldenberatern zusammenzuarbeiten. Die karitativen Schuldnerberatungsstellen, die eine Zulassung nach§ 305 InsO besitzen, dürfen nur Verbraucherinsolvenzfälle bearbeiten und keine Regelinsolvenzen. Firmen die einer finanziellen Notlage sind, können sich auch an Rechtsanwälte oder den Verein für Existenzsicherung e. V. wenden, der seit 1999 mit der Schuldenberatung tätig ist.

Wichtig für die Firmen ist auch, welche Kosten entstehen. Bei Rechtsanwälten fallen Kosten von mehreren tausenden Euro an. In einem vorliegenden Fall betrugen die Kosten ca. 15.000 Euro. Unsere günstigen Kosten finden Sie auf unserer Internetseite unter www.vfe.de.

Wir beraten Firmen Landkreis Dachau, Landkreis München, Niederbayern und im gesamten Bundesgebiet.

Lassen Sie sich durch uns beraten, denn die Erstberatung ist kostenlos!


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