Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986
Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO
Ab dem 01.07.2021 steigt der Pfändungsgrundfreibetrag auf 1252,64 €. Somit hat der Schuldner einen höheren pfändungsfreien Betrag. Dadurch ändern sich auch die Grenzen in der P-Kontenbescheinigung. Schuldner müssen diese neu ausstellen lassen und bei der Bank einreichen. Gegen eine Gebühr von 15,00 € stellen wir gerne diese Bescheinigung aus.
Aktuelle Pfändungstabelle aus Bundesgesetzblatt:
Hermann-Löns-Straße 14
85757 Karlsfeld