Verein für Existenzsicherung e. V.

Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986

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Blog Post

Welche Freibeträge sind in der neuen Pfändungstabelle ab 01.07.2021

Johann Tillich • Juni 08, 2021

Die pfändungsfreien Beträge steigen um 6,28 %

Ab dem 01.07.2021 steigt der Pfändungsgrundfreibetrag auf 1252,64 €. Somit hat der Schuldner einen höheren pfändungsfreien Betrag. Dadurch ändern sich auch die Grenzen in der P-Kontenbescheinigung. Schuldner müssen diese neu ausstellen lassen und bei der Bank einreichen. Gegen eine Gebühr von 15,00 € stellen wir gerne diese Bescheinigung aus.


Aktuelle Pfändungstabelle aus Bundesgesetzblatt:


Pfändungstabelle 2021























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