Schrottimmobilien - Betrug mit Steuersparmodellen
Johann Tillich • 8. Mai 2024

Die skrupellosen Methoden unseriöser Immobilienmakler

Vorsicht beim Wohnungskauf: Unseriöse Makler versprechen ahnungslosen Opfern gerne Steuerersparnisse und unrealistische Gewinne.

Doch minderwertige Immobilien halten nicht, was sie versprechen.


Die Masche unseriöser Immobilienmakler scheint immer die gleiche zu sein: Beim Kauf einer Wohnung versprechen sie ihren ahnungslosen Opfern enorme Gewinne, enorme Steuerersparnisse, eine sichere Altersvorsorge und garantierte Gewinne beim Wiederverkauf. Der Kauf einer Wohnung ohne Eigenkapital ist angeblich kein Problem. Doch am Ende entpuppen sich solche Geschäfte oft als Reinfall - wie bei Michael Maier (Name durch die Redaktion geändert) und seiner Frau. Sie kauften vor 4 Jahren eine Wohnung in Waldheim. Das Versprechen der Vermittler: Eine monatliche Zuzahlung von maximal 90 Euro reicht, um das Darlehen für die Wohnung in den ersten zehn Jahren zu tilgen. Danach, wenn der Steuervorteil wegfalle, könne die Immobilie mit erheblichem Gewinn weiterverkauft werden.


Schon bald nach dem Kauf stellte sich für die Maiers heraus: Das war eine Lüge. Denn laut einem unabhängigen Gutachten war die Wohnung nur die Hälfte des Kaufpreises wert. Michael Maier hatte zu viel gezahlt. Und statt dem versprochenen Gewinn, beläuft sich die monatliche Belastung für die Wohnung nun auf durchschnittlich 290 Euro. Extras kann sich die Familie längst nicht mehr leisten. Selbst eine Ausbildungsbeihilfe für den Sohn ist nicht drin. Die Maiers wollten fürs Alter vorsorgen, jetzt stehen sie vor dem finanziellen Ruin.


Betrügerisches Geschäftsmodell


Bereits in den neunziger Jahren wurden mit diesem betrügerischen Geschäftsmodell rund 1 Million Menschen in Deutschland betrogen. Selbst der Verein für Existenzsicherung e.V. hat in ca. 20 Jahren ca. 5000 Fälle durch Verhandlungen mit den finanzierenden Banken außergerichtlich lösen können. Danach war lange Zeit Ruhe. Seit 1998 wurden wieder Steuersparmodelle, meistens in den ehemaligen Ostgebieten, wieder an ahnungslose Verbraucher verkauft. Da zu diesem Zeitpunkt die Zinsen sehr niedrig waren, war auch die Belastung sehr niedrig. Mittlerweile sind die Zinsen massiv gestiegen und die Belastung hat sich nach der auslaufende Zinsbindung teilweise verdreifacht. Selbst die finanziellen Banken sind nicht mehr bereit Damen zu verlängern, da Immobilien nicht werthaltig sind.

So wie Michael Maier geht es mehreren 100.000 Menschen in Deutschland, schätzt Johann Tillich, der Finanzexperte des Verein Existenzsicherung e. V. Sie alle haben überteuerte Immobilien gekauft, meist in Ostdeutschland. Der tatsächliche Marktwert ihrer Wohnung liegt in vielen Fällen 50 Prozent unter dem, was die Käufer bezahlt haben - und wofür sie sich verschuldet haben.  Dahinter steckt laut Johann Tillich ein betrügerisches Geschäftsmodell. Ein Bauträger oder Investor kauft eine Immobilie, die er sanieren will. Nach der Sanierung hat sie einen Marktwert von zum Beispiel  100.000 Euro. Damit er die Immobilie schnell verkaufen kann, beauftragt er einen Verkäufer. Die Vertriebsprofis verschicken Hochglanzprospekte mit Steuersparversprechen, telefonieren mit potenziellen Käufern - und verkaufen die Immobilie. Doch die Käufer zahlen für die Immobilie das Doppelte, zum Beispiel 200.000 Euro. Die Bank, die dem Käufer den Kredit gegeben hat, überweist das Geld an den Bauträger. Die Provision beträgt zwischen 20 und 40 Prozent dieser Summe.


Fette Gewinne, nur nicht für die Käufer.


Bereits in den neunziger Jahren stellt sich die Frage, wie verkaufen Immobilienvermittler diese Wohnungen? Denn meist kommt der Kontakt zu potenziellen Käufern gar nicht über ein Immobilienangebot zustande. Am Anfang, am Telefon und bei den ersten Gesprächen, ging es gar nicht um eine Wohnung, sondern nur um 'Steuern sparen', erinnert sich Michael Maier. "Das wurde uns anhand eines Wohnungskaufs erklärt. Konkret wurde es erst, als wir im Vertriebsbüro in Berlin saßen. Dort sollten wir uns innerhalb von 24Stunden für die Wohnung entscheiden, weil es noch andere Interessenten gab. Die Kreditzusagen hatten die Damen und Herren angeblich schon von der Bank. Und der Notar in Berlin war auch schon gebucht", berichtet Maier von der Verkaufsmasche. Ein Steuersparangebot wie das von Michael Maier ist für die Verkäufer oft der Zugang zu Unterlagen und Vermögensverhältnissen otenzieller Käufer.

Johann Tillich . Verbraucherschützer vom Verein Existenzsicherung e. V. warnt deshalb vor derart vermittelten Immobilienkäufen. Zwar spricht grundsätzlich nichts gegen den Kauf einer Wohnung als Geldanlage oder Altersvorsorge zu kaufen. Aber: Nur zu einem angemessenen Preis. Dann bringen diese eine vernünftige Rendite. Man sollte keine Wohnung kaufen, die man nicht selbst besichtigt und geprüft hat. Interessenten sollten vorher eine Wertermittlung durch einen unabhängigen Sachverständigen einholen. Diese Investition kann sich lohnen.


Was Sie beim Immobilienkauf beachten sollten, um sich vor Betrug und dem Kauf einer sogenannten

"Schrottimmobilie" zu schützen, hat Johann Tillich, Verein für Existenzsicherung e. V. im Folgenden zusammengestellt:

Angebot und Kostenvoranschlag hinterfragen.

 Keine Anrufe, sogenannte "cold calls", entgegennehmen. Wenn Unbekannte anrufen und Steuerersparnis anbieten, stecken meist Verkäufer dahinter, die etwas verkaufen wollen. Auch wenn sie am Telefon seriös und freundlich klingen. Sie wollen an persönliche Daten kommen, um dann Steuersparmodelle in Form von Immobilien anzubieten, sagt Verbraucherschützer Johann Tillich.

Reagieren Sie am besten gar nicht auf Immobilienangebote, wenn Sie nicht selbst Interesse haben.

Berechnung Den Zugang zu potenziellen Käufern finden die Verkaufsprofis meist über ein "Steuersparmodell", das anhand eines Immobilienkaufs erklärt wird. "Ich habe mich über das Steuersparmodell über denkmalgeschützte Immobilien informiert und das gab und gibt es wirklich. Also wir haben uns auf der sicheren Seite gefühlt. Und mussten dann feststellen, dass wir abgezockt wurden ...", sagt Michael Maier. Aber: Kein seriöser Immobilienverkäufer oder Bankberater würde die Steuerersparnis beim Immobilienkauf in die Rechnung mit einbeziehen.

Kredit und Notartermin

Darlehen Eine Wohnung ohne Eigenkapital zu kaufen, ist bei unseriösen Angeboten angeblich kein Problem. In einigen uns vorliegenden Fällen wurden sogar von den Immobilienvermittlern bestehenden Darlehen kurzfristig abgelöst, bzw. es wurde nicht vorhandenes Eigenkapital vorgetäuscht. Diese Beträge waren bereits im Kaufpreis enthalten und wurden wieder an den Immobilienvermittler zurückgezahlt. In diesen Fällen handelt es sich bereits um Betrug. Sollten vom Mobile Vermittler sollen wurde gekommen, ist das ein Hinweis, dass sie vorliegt. In diesen Fällen Finger weg von einem Kauf.

Aber: Keine Hausbank würde das in der Regel zulassen, ohne den Kreditnehmer genau zu kennen.

Wenn der Kredit kurzerhand organisiert wird, ohne dass man selbst mit der Bank gesprochen hat, sollte das ein Warnzeichen sein, sagt Verbraucherschützer Johann Tillich.

Überstürzte Notartermine sind immer unseriös. Und wenn Ihnen ein Notarvertrag nicht 14 Tage vor der Beurkundung zugeschickt wird, sollte man stutzig werden. Eine goldene, ungeschriebene Regel unter seriösen Immobilienvermittler lautet: Der Kaufinteressent kann den Notar bestimmen. Das sollte grundsätzlich gelten, fordert Johann Tillich.

Hilfe bei Betrug

Wenn Sie bereits in die Falle getappt sind oder das Gefühl haben, eine überteuerte Immobilie gekauft zu haben, sollten sich an den Verein für Existenzsicherung (VfE), der mit seinen Rechtsanwälten die Fälle prüft und eine außergerichtliche Einigung mit den finanzierenden Banken anstrebt und auch strafrechtliche Schritte gegen die Vermittler einleiten wird. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Betroffenen bei einer Stelle zusammenschließen. Jeder Wohnungserwerber sollte bei der Hausverwaltung eine Liste Miteigentümer anfordern. Der Verein für Existenzsicherung e.V. wird dann versuchen, diese Miteigentümer zu bündeln. Sollte sich die Hausverwaltung weigern, Ihnen diese Liste zu geben, helfen unsere Anwälte weiter.

Problematisch: Von Betrug kann nur dann gesprochen werden, wenn "unwahre und irreführende Zusicherungen" seitens der Vertreter gemacht wurden. Doch der Nachweis ist in vielen Fällen schwierig, sagt Rechtsanwalt Tobias Neumeier. Schon aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich die Eigentümer zusammenschließen um die Beweise zu ermitteln.

Dennoch sollten alle Betroffenen Anzeige wegen Betrugs erstatten, empfiehlt Rechtsanwalt Tobias Neumeier. 

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Das pfändbare Einkommen wird abgetreten, und die Aufnahme neuer Schulden ist tabu. Doch in Foren und Diskussionen taucht immer wieder eine scheinbar clevere Frage auf: Was passiert, wenn ich während der Insolvenz etwas auf Raten kaufe (zum Beispiel für 1.000 Euro über Zahlungsdienstleister wie Klarna), die Raten aber heimlich über das Bankkonto eines Freundes oder Familienmitglieds abbuchen lasse? Der Insolvenzverwalter sieht das doch auf meinen Kontoauszügen gar nicht, oder? Die kurze Antwort lautet: Dieser Versuch ist ein massives rechtliches Risiko, das mit hoher Wahrscheinlichkeit auffliegt und das gesamte Insolvenzverfahren ruinieren kann. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Hintergründe und erklären, warum die Verschleierung über Drittkonten in der Praxis nicht funktioniert. 1. Der digitale Fußabdruck: Wie der Insolvenzverwalter trotzdem davon erfährt Der Glaube, dass der Insolvenzverwalter nur das eigene Girokonto überwacht und ansonsten blind ist, ist ein gefährlicher Irrtum. Es gibt mehrere Wege, wie solche neuen Verbindlichkeiten ans Licht kommen: SCHUFA und automatisierte Meldungen: Zahlungsdienstleister und Banken arbeiten mit Auskunfteien wie der SCHUFA zusammen. Eine Privatinsolvenz wird zwingend in das öffentliche Insolvenzbekanntmachungsportal eingetragen und der SCHUFA gemeldet. Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, hinterlässt dies einen Datenspur. Insolvenzverwalter können bei Bedarf Auskünfte einholen. Oft scheitert der Kauf ohnehin schon an der Bonitätsprüfung – rutscht er doch durch, ist er in den Systemen vermerkt. Postüberwachung durch das Gericht: Befindet sich das Verfahren noch in der Hauptphase (vor der Wohlverhaltensphase), kann das Insolvenzgericht gemäß § 114 InsO eine Postsperre anordnen. Rechnungen, Mahnungen oder Vertragsunterlagen, die an Ihre Adresse geschickt werden, landen dann direkt auf dem Schreibtisch des Insolvenzverwalters. Kommunikation bei Zahlungsverzug: Sobald es zu Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung kommt, leiten Gläubiger Mahnverfahren ein. Stellen sie dabei fest, dass der Schuldner insolvent ist, wenden sie sich in der Regel direkt an den Insolvenzverwalter, um ihre Forderungen anzumelden oder den Sachverhalt zu klären. 2. Die rechtliche Falle der "Kontenleihe" Die Abwicklung eigener Verträge über das Bankkonto einer anderen Person (sogenannte Kontenleihe) bringt nicht nur Sie, sondern auch den Kontoinhaber in erhebliche rechtliche Schwierigkeiten: Verletzung der Auskunftspflichten: Nach § 97 InsO sind Sie als Schuldner verpflichtet, dem Gericht und dem Verwalter lückenlos und wahrheitsgemäß über Ihre finanziellen Verhältnisse Auskunft zu geben. Das bewusste Umleiten von Zahlungsströmen über Fremdkonten ist eine schwerwiegende Verletzung dieser gesetzlichen Mitwirkungspflichten. Risiko für den Helfer: Die Person, die ihr Konto zur Verfügung stellt, bewegt sich auf dünnem Eis. Der Insolvenzverwalter kann solche Transaktionen unter bestimmten Voraussetzungen anfechten (§§ 129 ff. InsO). Der Helfer muss das Geld dann im schlimmsten Fall aus eigener Tasche an die Insolvenzmasse erstatten. Zudem kann der Verdacht der Beihilfe zur Gläubigerbenachteiligung im Raum stehen. 3. Die fatalen Konsequenzen für das Insolvenzverfahren Das Ziel einer Privatinsolvenz ist der finanzielle Neuanfang durch die Restschuldbefreiung. Wer heimlich neue Schulden macht, setzt genau dieses Ziel aufs Spiel. Versagung der Restschuldbefreiung Nach § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO kann die Restschuldbefreiung gerichtlich versagt werden, wenn der Schuldner während des Verfahrens unangemessene Verbindlichkeiten begründet. Die bewusste Verschleierung einer 1.000-Euro-Verbindlichkeit über ein Drittkonto wird von Insolvenzgerichten in aller Regel als vorsätzliche Pflichtverletzung gewertet. Die Folge: Das Verfahren scheitert, die alten Schulden bleiben in voller Höhe bestehen und die Gläubiger dürfen wieder pfänden. Verdacht auf Eingehungsbetrug Wer einen Ratenkauf abschließt, obwohl er weiß, dass er sich in der Insolvenz befindet und sein Einkommen gepfändet wird, handelt strafrechtlich hochgradig riskant. Es steht sofort der Verdacht des Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB) im Raum. Der Vorwurf lautet hier: Es wurde ein Vertrag geschlossen, obwohl von vornherein klar war, dass die Zahlungsfähigkeit nicht gesichert ist. Eine strafrechtliche Verurteilung führt zwingend zum sofortigen Verlust der Restschuldbefreiung. Neuschulden bleiben bestehen Wichtig zu wissen: Selbst wenn das Verfahren erfolgreich abgeschlossen wird, fallen Schulden, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemacht wurden (sogenannte Neuschulden), nicht unter die Restschuldbefreiung. Der neue Gläubiger kann nach Abschluss des Verfahrens unbefristet in das dann wieder freie Vermögen des Schuldners vollstrecken. Fazit: Ehrlichkeit ist der einzige Weg Die Konstruktion über ein Fremdkonto ist kein cleverer Trick, sondern ein juristischer Bumerang. Er verhindert nicht, dass der Insolvenzverwalter oder die Gläubiger von der neuen Verbindlichkeit erfahren. Fliegt die Sache auf, droht der vollständige Verlust der Restschuldbefreiung und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren. Wer in der Insolvenz steckt, sollte finanzielle Engpässe oder unvorhergesehene Ausgaben immer offen und transparent mit dem Insolvenzverwalter oder der Schuldnerberatung besprechen, anstatt heimliche Wege zu suchen.