Haftet der Ehegatte für Steuerschulden des anderen Ehegatten?

Johann Tillich • 14. Juli 2025

Wie kann das verhindert werden?

Die Regelung des § 268 der Abgabenordnung (AO) und die damit verbundene Aufteilung einer Gesamtschuld haben erhebliche Auswirkungen auf Ehegatten, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Gerne erläutere ich die Zusammenhänge und Konsequenzen.


Grundprinzip: Die Gesamtschuldnerschaft bei Zusammenveranlagung

Wenn Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen, werden sie steuerrechtlich zu Gesamtschuldnern (§ 44 AO). Das bedeutet, dass jeder Ehegatte für die gesamte Steuerschuld haftet, nicht nur für den Teil, der auf sein eigenes Einkommen entfällt. Das Finanzamt kann sich also aussuchen, von wem es die gesamte Steuernachzahlung fordert. Dies birgt insbesondere bei Trennung, Scheidung oder Insolvenz eines Partners erhebliche finanzielle Risiken für den anderen.


Die Schutzfunktion des § 268 AO

Genau hier setzt § 268 AO an. Er dient als Schutzmechanismus, um diese unbeschränkte Haftung zu durchbrechen.

(§ 268 AO - Aufteilung einer Gesamtschuld)Die wesentliche Auswirkung ist, dass jeder Ehegatte einen Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld stellen kann. Dieser Antrag bewirkt, dass die gemeinsame Steuerschuld nach einem bestimmten Maßstab auf die beiden Ehegatten verteilt wird.


Wie erfolgt die Aufteilung?

Die Berechnung der Aufteilung ist in § 270 AO geregelt. Die Gesamtschuld wird im Verhältnis der Beträge aufgeteilt, die sich bei einer fiktiven getrennten Veranlagung für jeden Ehegatten ergeben würden.

Vereinfachtes Beispiel:

  • Ehegatte A hätte bei getrennter Veranlagung 30.000 € Steuern zahlen müssen.
  • Ehegatte B hätte bei getrennter Veranlagung 10.000 € Steuern zahlen müssen.
  • Die gemeinsame Steuerschuld bei Zusammenveranlagung beträgt 35.000 €.

Die Aufteilung erfolgt im Verhältnis 3:1.

  • Anteil A: (30.000 / 40.000) * 35.000 € = 26.250 €
  • Anteil B: (10.000 / 40.000) * 35.000 € = 8.750 €


Auswirkungen der Aufteilung

Sobald der Aufteilungsbescheid rechtskräftig ist, treten entscheidende Konsequenzen ein:

  1. Haftungsbeschränkung: Die wichtigste Folge ist die Begrenzung der Vollstreckung. Gemäß § 278 AO darf das Finanzamt bei jedem Ehegatten nur noch den auf ihn entfallenden Teilbetrag vollstrecken. Die gesamtschuldnerische Haftung für die gesamte Schuld erlischt. Sie haften also nicht mehr für die Steuerschulden Ihres Partners.
  2. Schutz des eigenen Vermögens: Ihr persönliches Vermögen ist vor dem Zugriff des Finanzamts wegen der Steuerschulden des anderen Ehegatten geschützt. Dies ist besonders relevant, wenn ein Partner vermögenslos ist oder sich in Insolvenz befindet.
  3. Getrennte Verfahren: Nach der Aufteilung führt das Finanzamt die Vollstreckungsverfahren für die jeweiligen Restschulden getrennt gegen jeden Ehegatten.


Praktische Anleitung und Voraussetzungen

  • Antragstellung: Die Aufteilung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag eines der Ehegatten beim zuständigen Finanzamt. Der Antrag ist an keine besondere Form gebunden, sollte aber klar als "Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld gemäß § 268 AO" für die betreffenden Steuerjahre und Steuernummern bezeichnet werden.
  • Zeitpunkt: Der Antrag kann gestellt werden, solange die Steuerschuld noch nicht vollständig bezahlt ist. Eine frühzeitige Antragstellung, insbesondere bei sich abzeichnenden finanziellen Schwierigkeiten eines Partners oder einer Trennung, ist ratsam.
  • Kosten: Für den Antrag selbst fallen keine Gebühren an.


Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen

   Aspekt

  Ohne Aufteilung (§ 44 AO)                                                                                                     Mit Aufteilung (§ 268 AO)

   Haftung            Jeder Ehegatte haftet für 100% der Steuerschuld.                                         Jeder Ehegatte haftet nur für seinen errechneten Anteil.

   Vollstreckung Das Finanzamt kann das gesamte Vermögen eines                                      Die Pfändung ist auf die Höhe des jeweiligen Anteils begrenzt.

                             Ehegatten für die Gesamtschuld pfänden.

  Risiko              Hohes finanzielles Risiko, wenn der Partner zahlungsunfähig wird.              Deutliche Risikominimierung und Schutz des eigenen Vermögens.

  Verfahren Ein gemeinsames Vollstreckungsverfahren.                                                   Zwei getrennte Vollstreckungsverfahren nach der Aufteilung.

 

Zusammenfassend ist § 268 AO ein essenzielles Instrument zum Schutz von Ehegatten vor der unbegrenzten Haftung aus der Zusammenveranlagung. Er ermöglicht eine faire Verteilung der Steuerlast entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit jedes Einzelnen und sichert das persönliche Vermögen.



von Johann Tillich 16. Oktober 2025
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Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Immer mehr Menschen in Deutschland rutschen in die Schuldenfalle. Hohe Mieten, steigende Energiepreise, Kredite und ein unvorhergesehener Jobverlust – schon kleine Auslöser reichen, damit Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Wer in dieser Situation steckt, kennt das Gefühl: Dauerstress, Angst vor dem Briefkasten und die Sorge um die eigene Zukunft. Doch genau hier setzt der Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) mit seiner Schuldnerberatung an. Schuldnerberatung – mehr als Zahlen und Paragrafen Viele denken beim Wort „Schuldnerberatung“ sofort an komplizierte Formulare und juristische Paragrafen. Doch beim VfE geht es um mehr: um Menschen, ihre Geschichten und ihre Chancen. Die Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit, hören zu und entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen einen Plan. Ob es um eine außergerichtliche Einigung, die Vorbereitung einer Insolvenz oder die Neuordnung der privaten Finanzen geht – Ziel ist immer: raus aus der Krise, rein in ein Leben mit Perspektive. Warum der erste Schritt so wichtig ist Eines der größten Probleme: Viele Betroffene schieben das Thema vor sich her. Scham und Angst sind oft stärker als der Mut, Hilfe zu suchen. „Genau das ist der Fehler“, sagen die Experten des Vereins. Denn je früher man sich meldet, desto einfacher lassen sich Lösungen finden – manchmal sogar ohne Gericht. Mut statt Verzweiflung Der VfE will Betroffenen Mut machen. Niemand muss seine Probleme allein bewältigen. Und: Schulden sind kein persönliches Versagen – sie können jeden treffen. Der Unterschied liegt darin, ob man sich helfen lässt oder die Krise verschleppt. Der Weg zurück in ein selbst bestimmtes Leben Mit der Unterstützung der Schuldnerberatung können Ratsuchende Schritt für Schritt wieder Kontrolle über ihr Leben gewinnen: Übersicht über die finanzielle Situation schaffen mit Gläubigern verhandeln realistische Zahlungspläne entwickeln Insolvenzverfahren professionell begleiten lassen Und vor allem: wieder Hoffnung schöpfen. 👉 Mehr Informationen über die Schuldnerberatung des Vereins für Existenzsicherung e.V. finden Sie direkt auf VfE-schuldnerberatung.de . Fazit: Wer den Mut hat, den ersten Schritt zu gehen, wird feststellen: Leere Taschen sind nicht das Ende – sondern oft der Anfang eines Neuanfangs.
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Herr M. ist seit Jahren überschuldet. In seiner Not wendet er sich an die Schuldnerberatungsstelle der AWO. Dort wird er aufgenommen, doch nach dem ersten Beratungsgespräch passiert lange nichts. Immer wieder wird er vertröstet: Die Wartelisten sind lang, die Berater überlastet, ein schneller Start ins Entschuldungsverfahren nicht möglich. Zwei Jahre vergehen, ohne dass ein konkreter Antrag gestellt oder ein Verfahren eingeleitet wird. Die Gläubiger lassen nicht locker, Mahnungen und Pfändungen gehen weiter. Herr M. verliert die Hoffnung und ist verzweifelt: „Ich dachte schon, ich komme da nie wieder raus.“ Schließlich erfährt er vom Verein für Existenzsicherung (VfE) . Bereits nach kurzer Zeit hat er dort einen festen Ansprechpartner, seine Unterlagen werden strukturiert geprüft und die notwendigen Schritte sofort eingeleitet. Während er bei der AWO jahrelang auf den Beginn seiner Entschuldung warten musste, spürt er beim VfE sofort, dass etwas passiert. 📌 Besonderer Vorteil des VfE Der Verein für Existenzsicherung berät nicht nur auf Deutsch, sondern auch in: Rumänisch Türkisch Bulgarisch Serbisch Kroatisch Das ermöglicht vielen Ratsuchenden, ihre Sorgen in der eigenen Muttersprache zu besprechen – ein entscheidender Schritt, um Missverständnisse zu vermeiden und Vertrauen aufzubauen. Der Unterschied zeigt sich besonders deutlich: Karitative Schuldnerberatungsstellen (z. B. AWO, Caritas, Diakonie): Lange Wartezeiten (oft mehrere Monate bis Jahre) Überlastete Mitarbeiter Verfahren ziehen sich hin, Betroffene verlieren wertvolle Zeit Verein für Existenzsicherung (VfE): Direkter Zugang ohne lange Wartelisten Strukturierte Bearbeitung der Unterlagen Schnelle Einleitung der notwendigen Schritte (z. B. Einigungsversuch, Insolvenzantrag) Entlastung für Schuldner durch klare Ansprechpartner  Gerade in der Überschuldung zählt Zeit . Jeder Monat Verzögerung kann zusätzliche Zinsen, Vollstreckungsmaßnahmen oder gar den Verlust von Wohnung oder Arbeitsplatz bedeuten. Der VfE bietet hier einen wichtigen Vorteil: Die Verfahren werden unverzüglich angepackt , damit Schuldner nicht jahrelang auf den erlösenden Schritt in Richtung Entschuldung warten müssen.