Verein für Existenzsicherung e. V.

Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986

Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO


Blog Post

Worauf sollte ein Schuldner bei einer Schuldnerberatungsstelle unbedingt achten?

Johann Tillich • März 14, 2024

Warnung vor reißerischer Werbung mit Schuldenregulierung

Immer wieder tauchen bei Google Werbungen von sogenannten Schuldenregulierer auf. Dies können sowohl Firmen als auch Rechtsanwälte sein.

 

Jeder Schuldner sollte auf alle Fälle mehrere Erstberatungen bei den diversen Schuldenberatungsstellen führen, um zu erfahren welche für ihn die Beste ist. Nutzen Sie die Chance, denn das ist auch ihr Geld. Diese Erstberatung ist natürlich kostenlos.

 

Wir machen immer wieder die Erfahrung, dass Schuldner meistens die teurere Variante über Rechtsanwälte wählen. Das geht natürlich auch günstiger, wie beim Verein Existenzsicherung e. V.

 

Wie arbeiten Schuldenregulierer?

 

Hier ein Auszug aus einem Schuldnerberatungsvertrag (Schuldenregulierung) einer Rechtsanwaltskanzlei. Die Vertragsunterlagen liegen im Original vor.

 

Die Vergütung wird in einer gesondert geschlossenen Honorarvereinbarung geregelt. Bei einer Gesamtschuld von 34.999,99 € beträgt das Honorar schon 10 %. Dies sind 3.499,99 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 665,00 € ergibt es einen Gesamtbetrag von 4.164,99 €. Dieser Betrag muss in monatlichen Raten bezahlt werden. In diesem Fall wurde eine Rate von 220 € monatlich vereinbart. Das bedeutet das erst mal 19 Monate lang das Honorar bezahlt wird. Somit ist davon auszugehen, dass der Insolvenzantrag frühestens nach 20 Monaten eingereicht werden wird.  

 

Beim Verein Existenzsicherung e. V. wird ein Insolvenzantrag innerhalb von acht Wochen eingereicht.

 

Bei einer Gesamtschuld von 100.000 € ist die Gebühr 6 %. Das bedeutet ein Honorar von 6.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 1.140,00 € beträgt insgesamt 7.140,00 €.

 

Darin enthalten sind nur zwei Vergleichsanschreiben an die Gläubiger. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass zwei Schreiben nie ausreichend sind. Eine Einigung mit allen Gläubigern ist nur in den wenigsten Fällen möglich. Bei einer einzigen Ablehnung ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan gescheitert und der Insolvenzantrag wird bei Gericht eingereicht. Warum also 19 Monate warten?. Um eine außergerichtliche Lösung zu vereinbaren, muss erfahrungsgemäß mit vielen einzelnen Gläubiger gesondert behandelt werden.

 

Dafür fallen bei Verhandlungen mit einzelnen Gläubigern bei der Rechtsanwaltskanzlei Extrakosten an. Diese sind nicht speziell aufgelistet, sondern richten sich nach der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

 

In den meisten, uns bekannten Fällen haben die Schuldner sehr hohe Gebühren bezahlt, ohne eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Auch konnten wir feststellen, dass nach Bezahlung der vollständigen Anwaltsvergütung den Mandanten der Insolvenzantrag zur Einreichung beim Insolvenzgericht zugeschickt wird.

 

In der tollen Werbung und dem Erstgespräch wird den Mandanten glaubhaft gemacht, dass es sehr locker ist, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu finden. Dies ist aber in den meisten Fällen nicht möglich. Wie geht es in dem Vertrag des Rechtsanwalts“ der Auftragnehmer schuldet keinen Erfolg, sondern Beratungsdienste“.

 

 

 

 

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