Verein für Existenzsicherung e. V.

Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986

Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO


Blog Post

Woher bekomme ich eine P-Konto Bescheinigung!

Johann Tillich • Mai 13, 2021

Die P-Kontenbescheinigung ist wichtig für den unpfändbaren Betrag.

 

Überschuldete Verbraucher machen immer wieder die Erfahrung, dass die Gläubiger eine Kontenpfändung veranlassen. Dadurch können wichtige Zahlungen wie Miete, Strom usw. nicht mehr getätigt werden. Dabei ist es doch wichtig die laufenden Kosten zahlen zu können.

 

Verbraucher haben jedoch die Möglichkeit ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, einzurichten. Auf einem P-Konto sind aber nur gewisse Beträge geschützt. Ab dem 1.12.2021 beträgt der Basisschutz von 1.260,00 € wird von den Banken ohne Bescheinigung eingerichtet. Besteht allerdings eine Unterhaltspflicht für eine weitere Person beträgt dieser Freibetrag weitere 4471,44 €. Für weitere unterhaltspflichtige Personen beträgt der Freibetrag jeweils 262,65 €. Der Antrag für dieses P-Konto muss von dem Kunden kommen. Für die zweite und weitere Personen benötigt der Kunde eine P-Konten Bescheinigung. Diese kann eine zugelassene Schuldnerberatungsstelle ausstellen.

 

Der Verein für Existenzsicherung e. V. stellt diese Bescheinigung aus. Die Kontaktdaten erhalten Sie unter www.vfe.de . Die kostengünstige Gebühr dafür beträgt 15 €.

 

Interessanterweise ist festzustellen, dass sich in diesem Jahr in Bayern mehr Bürger überschuldet haben als in einem anderen Bundesland. Es gab bis zum 1. Oktober 22.000 neue Fälle von Überschuldung. Die scheint allein durch die hohen Lebenserhaltungskosten verursacht zu werden. Es ist auch festzustellen, dass bei den karitativen Schulterberatungsstellen mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen ist. Dies kann bis zu neun Monate dauern. Diese langen Wartezeiten werden dadurch verursacht, dass die karitativen Stellen vom Staat finanziert werden und viele überschuldete Verbraucher diese kostenlose Beratung nutzen wollen. Andere staatlich zugelassene Schulte Beratungsstellen haben keine Wartezeiten, da diese nicht von den staatlichen Stellen finanziert werden und geringe Kosten verlangen müssen. Jeder Verbraucher muss sich überlegen, ob er viel Zeit durch lange Wartezeiten verlieren oder eine schnelle Hilfe bei der Entschuldung bekommen möchte. Der Verein für Existenzsicherung e. V. hat kurzfristig Beratungstermine frei. Die Erstberatung erfolgt kostenlos.


 


 

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