Das Verfahren zur Restschuldbefreiung – einfach erklärt
Johann Tillich • 28. Januar 2025
Was ist dabei zu beachten!

Wenn man überschuldet ist und keinen Ausweg mehr sieht, kann die Privatinsolvenz (offiziell: Verbraucherinsolvenzverfahren) ein Weg aus der Schuldenfalle sein. Das Ziel dabei: die sogenannte Restschuldbefreiung – also das Erlassen der restlichen Schulden nach einer gewissen Zeit. Damit das klappt, muss man bestimmte Schritte durchlaufen. Hier erklären wir dir, wie das Verfahren abläuft und worauf du achten musst.
1. Antrag stellen
Zuerst musst du beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag stellen. Das Gericht prüft dann:
ob du die Voraussetzungen für das Verfahren erfüllst (z. B. keine Insolvenzverschleppung, keine Straftaten im Zusammenhang mit Schulden),
ob alle nötigen Unterlagen vollständig sind (Einkommensnachweise, Gläubigerliste etc.),
ob du das Verbraucherinsolvenzverfahren oder ein anderes Verfahren (z. B. Regelinsolvenz) durchlaufen musst.
Tipp: Lass dich dabei von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Fachanwalt unterstützen – sie wissen, was wichtig ist.
2. Insolvenzverfahren läuft
Sobald das Gericht den Antrag annimmt, wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser kümmert sich darum, dein Vermögen (falls vorhanden) zu verwerten, also z. B. das Auto oder andere Werte zu verkaufen, um einen Teil der Schulden zu begleichen.
Wichtig: Ab diesem Zeitpunkt bist du vor weiteren Pfändungen geschützt – es herrscht Pfändungsschutz.
3. Wohlverhaltensphase beginnt
Nach dem eigentlichen Insolvenzverfahren startet die sogenannte Wohlverhaltensphase. Sie dauert in der Regel 3 Jahre, wenn du dich an alle Regeln hältst.
Was du in dieser Zeit tun musst:
Deinen pfändbaren Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben.
Dem Gericht und dem Treuhänder Änderungen mitteilen, z. B. bei Jobwechsel oder Umzug.
Keine neuen Schulden machen, die du nicht bezahlen kannst.
Wenn du z. B. durch eine Erbschaft Geld bekommst, musst du einen Teil davon abgeben.
Tipp: Du darfst in dieser Zeit arbeiten und sogar mehr verdienen – das motiviert viele, wieder auf die Beine zu kommen.
4. Der große Moment: Restschuldbefreiung
Wenn du die Wohlverhaltensphase erfolgreich durchgestanden hast, kommt der letzte Schritt: Das Gericht erlässt dir deine restlichen Schulden – mit wenigen Ausnahmen wie Geldstrafen oder Schulden aus Unterhaltspflichtverletzungen.
Du bist dann wieder schuldenfrei – ein neuer Anfang ist möglich.
Wichtig zu wissen:
Die Restschuldbefreiung ist keine Selbstverständlichkeit – du musst während der gesamten Zeit mitarbeiten, ehrlich sein und dich an die Regeln halten. Wenn du das tust, stehen die Chancen gut, dass
du nach drei Jahren wieder durchatmen kannst.
Der Verein für Existenzsicherung (VfE e.V.) ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation, die Menschen in finanziellen Notlagen unterstützt. Seit seiner Gründung setzt sich der VfE für faire Chancen, soziale Teilhabe und wirtschaftliche Selbstbestimmung ein. Unser Ziel ist es, Überschuldung zu verhindern, bestehende Schuldenprobleme zu lösen und den Weg in eine stabile finanzielle Zukunft zu ebnen. Unsere Mission Der VfE versteht sich als Anlaufstelle für alle, die von Schulden betroffen sind oder einer finanziellen Krise vorbeugen wollen. Wir beraten Privatpersonen, Selbstständige und Kleinunternehmer in allen Fragen rund um Überschuldung, Insolvenz und Existenzsicherung. Dabei steht nicht nur die juristische Seite im Fokus, sondern auch die soziale und persönliche Stabilisierung unserer Klientinnen und Klienten. Unsere Leistungen Kostenlose Erstberatung bei Schulden- und Existenzfragen Schuldner- und Insolvenzberatung nach §§ 305 InsO Begleitung im Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren Hilfe bei Gläubigerverhandlungen und Vergleichslösungen Aufklärung über Schuldnerrechte und Datenschutz (z. B. SCHUFA-Einträge) Information und Prävention durch Publikationen, Infoblätter und das E-Book Unsere Grundsätze Unabhängig & neutral: Wir arbeiten ohne wirtschaftliche Interessen und beraten ausschließlich im Sinne der Ratsuchenden. Vertraulich & respektvoll: Jeder Mensch verdient Würde – auch in finanzieller Not. Kompetent & praxisnah: Unsere Rechtsanwälte, Beraterinnen und Berater verfügen über fundierte Kenntnisse im Insolvenz-, Zivil- und Sozialrecht. Unsere Zielgruppen Der VfE richtet sich an: Privatpersonen mit Schuldenproblemen Selbstständige und Kleinunternehmer in wirtschaftlicher Schieflage Menschen mit drohender Zahlungsunfähigkeit oder Pfändung Betroffene nach gescheiterten Vergleichsverfahren oder Insolvenzverfahren Projekte und Öffentlichkeitsarbeit Neben der direkten Beratung engagiert sich der VfE in der Aufklärung und Verbraucherinformation. Mit Fachbeiträgen, Presseartikeln und Publikationen leistet der Verein einen Beitrag zur Entstigmatisierung von Schulden und zur Stärkung der Verbraucherrechte in Deutschland. Kontakt Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) Schuldenberatung und Existenzsicherung 📍 85757 Karlsfeld, Herrmann-Löns-Str.14 📞 08131-93298 📧 info@vfe.de 🌐 Webseite: www.vfe-schuldenberatung.de + schuldenberatung-bayern.com + schuldenanalyse.de ]

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Immer mehr Menschen in Deutschland rutschen in die Schuldenfalle. Hohe Mieten, steigende Energiepreise, Kredite und ein unvorhergesehener Jobverlust – schon kleine Auslöser reichen, damit Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Wer in dieser Situation steckt, kennt das Gefühl: Dauerstress, Angst vor dem Briefkasten und die Sorge um die eigene Zukunft. Doch genau hier setzt der Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) mit seiner Schuldnerberatung an. Schuldnerberatung – mehr als Zahlen und Paragrafen Viele denken beim Wort „Schuldnerberatung“ sofort an komplizierte Formulare und juristische Paragrafen. Doch beim VfE geht es um mehr: um Menschen, ihre Geschichten und ihre Chancen. Die Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit, hören zu und entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen einen Plan. Ob es um eine außergerichtliche Einigung, die Vorbereitung einer Insolvenz oder die Neuordnung der privaten Finanzen geht – Ziel ist immer: raus aus der Krise, rein in ein Leben mit Perspektive. Warum der erste Schritt so wichtig ist Eines der größten Probleme: Viele Betroffene schieben das Thema vor sich her. Scham und Angst sind oft stärker als der Mut, Hilfe zu suchen. „Genau das ist der Fehler“, sagen die Experten des Vereins. Denn je früher man sich meldet, desto einfacher lassen sich Lösungen finden – manchmal sogar ohne Gericht. Mut statt Verzweiflung Der VfE will Betroffenen Mut machen. Niemand muss seine Probleme allein bewältigen. Und: Schulden sind kein persönliches Versagen – sie können jeden treffen. Der Unterschied liegt darin, ob man sich helfen lässt oder die Krise verschleppt. Der Weg zurück in ein selbst bestimmtes Leben Mit der Unterstützung der Schuldnerberatung können Ratsuchende Schritt für Schritt wieder Kontrolle über ihr Leben gewinnen: Übersicht über die finanzielle Situation schaffen mit Gläubigern verhandeln realistische Zahlungspläne entwickeln Insolvenzverfahren professionell begleiten lassen Und vor allem: wieder Hoffnung schöpfen. 👉 Mehr Informationen über die Schuldnerberatung des Vereins für Existenzsicherung e.V. finden Sie direkt auf VfE-schuldnerberatung.de . Fazit: Wer den Mut hat, den ersten Schritt zu gehen, wird feststellen: Leere Taschen sind nicht das Ende – sondern oft der Anfang eines Neuanfangs.

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