Das Verfahren zur Restschuldbefreiung – einfach erklärt
Johann Tillich • 28. Januar 2025

Was ist dabei zu beachten!

Wenn man überschuldet ist und keinen Ausweg mehr sieht, kann die Privatinsolvenz (offiziell: Verbraucherinsolvenzverfahren) ein Weg aus der Schuldenfalle sein. Das Ziel dabei: die sogenannte Restschuldbefreiung – also das Erlassen der restlichen Schulden nach einer gewissen Zeit. Damit das klappt, muss man bestimmte Schritte durchlaufen. Hier erklären wir dir, wie das Verfahren abläuft und worauf du achten musst.

1. Antrag stellen
Zuerst musst du beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag stellen. Das Gericht prüft dann:
ob du die Voraussetzungen für das Verfahren erfüllst (z. B. keine Insolvenzverschleppung, keine Straftaten im Zusammenhang mit Schulden),
ob alle nötigen Unterlagen vollständig sind (Einkommensnachweise, Gläubigerliste etc.),
ob du das Verbraucherinsolvenzverfahren oder ein anderes Verfahren (z. B. Regelinsolvenz) durchlaufen musst.
Tipp: Lass dich dabei von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Fachanwalt unterstützen – sie wissen, was wichtig ist.

2. Insolvenzverfahren läuft
Sobald das Gericht den Antrag annimmt, wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser kümmert sich darum, dein Vermögen (falls vorhanden) zu verwerten, also z. B. das Auto oder andere Werte zu verkaufen, um einen Teil der Schulden zu begleichen.

Wichtig: Ab diesem Zeitpunkt bist du vor weiteren Pfändungen geschützt – es herrscht Pfändungsschutz.

3. Wohlverhaltensphase beginnt
Nach dem eigentlichen Insolvenzverfahren startet die sogenannte Wohlverhaltensphase. Sie dauert in der Regel 3 Jahre, wenn du dich an alle Regeln hältst.

Was du in dieser Zeit tun musst:
Deinen pfändbaren Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben.
Dem Gericht und dem Treuhänder Änderungen mitteilen, z. B. bei Jobwechsel oder Umzug.
Keine neuen Schulden machen, die du nicht bezahlen kannst.
Wenn du z. B. durch eine Erbschaft Geld bekommst, musst du einen Teil davon abgeben.
Tipp: Du darfst in dieser Zeit arbeiten und sogar mehr verdienen – das motiviert viele, wieder auf die Beine zu kommen.

4. Der große Moment: Restschuldbefreiung
Wenn du die Wohlverhaltensphase erfolgreich durchgestanden hast, kommt der letzte Schritt: Das Gericht erlässt dir deine restlichen Schulden – mit wenigen Ausnahmen wie Geldstrafen oder Schulden aus Unterhaltspflichtverletzungen.

Du bist dann wieder schuldenfrei – ein neuer Anfang ist möglich.

Wichtig zu wissen:
Die Restschuldbefreiung ist keine Selbstverständlichkeit – du musst während der gesamten Zeit mitarbeiten, ehrlich sein und dich an die Regeln halten. Wenn du das tust, stehen die Chancen gut, dass du nach drei Jahren wieder durchatmen kannst.




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