Lange Wartezeiten bei den karikativen Schuldnerberatungsstellen

Das System der Schuldnerberatung produziert monatelange Wartezeiten, während qualifizierte Berater ungenutzt bleiben. Der Grund: eine ideologische Blockade gegen jede Form der Kostenbeteiligung.
In Deutschland sind rund sechs Millionen Menschen überschuldet. Viele von ihnen warten Monate – teilweise über ein halbes Jahr – auf einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle. In dieser Zeit eskalieren Schulden, werden Konten gepfändet, Wohnungen verloren. Was als Hilfsangebot gedacht ist, wird zur organisierten Verzögerung.
Dabei gäbe es eine Lösung. Sie liegt bereits im Gesetz – wird aber politisch ignoriert.
Das Problem: Ein System, das sich selbst blockiert
Nach § 305 Insolvenzordnung sind verschiedene Stellen als geeignete Schuldnerberatungen zugelassen: karitative Einrichtungen ebenso wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Rechtlich stehen sie auf derselben Stufe.
Die Realität sieht anders aus:
- Karitative Stellen werden überwiegend aus Steuermitteln finanziert und bieten ihre Leistungen kostenfrei an – aber sie sind hoffnungslos überlastet.
- Rechtsanwälte und andere zugelassene Berater verfügen über erhebliche Kapazitäten, werden aber systematisch ausgegrenzt, weil sie nicht aus demselben Topf finanziert werden.
Das Ergebnis: Wer Hilfe braucht, wartet. Wer helfen könnte, darf nicht – zumindest nicht unter denselben Bedingungen.
Die ideologische Blockade
Verbände wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG) halten an einer klaren Linie fest: Schuldnerberatung muss ausschließlich kostenfrei sein. Jede Form der Kostenbeteiligung wird abgelehnt – pauschal, ohne Differenzierung.
Diese Position klingt sozial. Aber sie produziert das Gegenteil:
- Wartezeiten von sechs Monaten oder mehr sind keine Ausnahme, sondern die Regel.
- Regionale Ungleichheit: Wer in einer Großstadt mit guter Versorgung lebt, hat Glück. Wer auf dem Land wohnt, hat Pech.
- Verschleppte Krisen: Während Betroffene auf einen Termin warten, wachsen ihre Schulden weiter.
Die Forderung nach absoluter Kostenfreiheit schützt nicht die Betroffenen – sie schützt ein System, das seine eigene Überlastung verwaltet.
Die Lösung existiert bereits: Beratungshilfe
Was viele nicht wissen: Mit der Beratungshilfe gibt es längst ein funktionierendes Instrument, das soziale Gerechtigkeit und Kostendisziplin verbindet.
So funktioniert es:
- Gerichtliche Bedürftigkeitsprüfung: Wer einen Beratungshilfeschein beantragt, dessen wirtschaftliche Situation wird geprüft.
- Kostenfreier Zugang für Bedürftige: Wird Beratungshilfe bewilligt, zahlt der Schuldner nichts.
- Eigenanteil bei Leistungsfähigkeit: Wird sie abgelehnt, bedeutet das: Die Person kann die gesetzlich festgelegte Gebühr selbst tragen.
Die Kosten sind dabei überschaubar: Selbst bei komplexen Fällen mit mehr als 15 Gläubigern liegen sie unter 1.000 Euro – und können in Raten gezahlt werden.
Der Widerspruch im bestehenden Recht
Interessanterweise sieht das Insolvenzrecht an anderer Stelle längst Eigenverantwortung vor: Fallen während der 36-monatigen Wohlverhaltensphase keine pfändbaren Beträge an, müssen Schuldner die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens selbst tragen. Auch diese Kosten übernimmt nicht pauschal der Steuerzahler.
Vor diesem Hintergrund erscheint es widersprüchlich, bei der vorgelagerten Schuldnerberatung jede differenzierte Kostenbeteiligung kategorisch abzulehnen.
Was sich ändern muss
Es gibt zwei systematisch saubere Alternativen:
Option 1: Alle nach § 305 InsO zugelassenen Stellen werden einheitlich über öffentliche Mittel finanziert – also auch Rechtsanwälte und Steuerberater.
Option 2: Alle zugelassenen Stellen können über die Beratungshilfe abrechnen. Wer bedürftig ist, erhält kostenfreien Zugang. Wer es nicht ist, leistet einen sozial zumutbaren Eigenanteil.
Beide Optionen hätten denselben Effekt: flächendeckender, schneller Zugang zur Beratung – ohne die heutigen Wartezeiten, ohne regionale Willkür.
Kostenfreiheit ist kein Selbstzweck
Die Debatte um Schuldnerberatung leidet an einem Missverständnis: Kostenfreiheit wird mit sozialer Gerechtigkeit verwechselt.
Aber ein System, das zwar kostenfrei ist, aber Menschen sechs bis 24 Monate warten lässt, ist nicht sozial. Es ist dysfunktional.
Soziale Daseinsvorsorge bedeutet: Zugang, Qualität und Verfügbarkeit. Wer diese Ziele erreichen will, muss bereit sein, über Strukturen zu reden – nicht nur über Ideologien.
Die Beratungshilfe bietet einen Weg, der beides verbindet: Schutz für Bedürftige und Verantwortung für Leistungsfähige. Es wäre an der Zeit, ihn zu nutzen.



