Wie kommt man schnell in die Insolvenz?
Johann Tillich • 10. August 2023

Wie können lange Wartezeiten reduziert werden?

Mein Schreiben an die Bundestagsabgeordnete Nadine Heselhaus, SPD:


Sehr geehrte Frau Heselhaus,


zu deinem Bericht der VZBGV gibt es sicherlich noch einige Anmerkungen, die bis heute nicht bedacht wurden.


Teil 1, Ausbildung zum Schuldenberater


Seit der Einführung der Verbraucherinsolvenz 1999 gibt es keine staatliche Ausbildung. Jeder Versicherungsvertreter muss bei der IHK eine Ausbildung mit Abschluss durchlaufen. Nur eine Ausbildung, wie ich Sie seit 1999 fordere, wird nicht angeboten. Hier muss das Verbraucherschutzministerium eine Ausbildung z. B. bei der IHK einführen. Auch die karikativen Verbände haben deswegen keine einheitliche Ausbildung. Schon deswegen haben qualifizierte Berufe keinerlei Möglichkeiten eine Ausbildung zu machen und eine staatliche Anerkennung zu erhalten. Gerne würde auch ich und viele andere Personen, diese Ausbildung machen. Wieso werden den karikativen Schuldnerberatungsstellen ohne Ausbildung Steuergelder bezahlt? Wann ist mit einer Ausbildung bei der IHK zu rechnen?


Interview von mir mit Karl-Heinz Brunner, SPD

https://youtu.be/rkc4lIWGadg


Interview von mir mit Prof. Dr. Grote zur fehlenden Ausbildung der Schuldenberater:

https://youtu.be/2AD4yRPRFnQ


Interview RA Kai Henning

https://youtu.be/J4zhwEDsHZg


Teil 2, Kostenlose Schuldenberatung und sehr lange Wartezeiten in der Schuldnerberatung


Da nur die karitativen Schuldnerberatungsstellen finanziell vom Steuerzahler unterstützt werden und alle sonstigen zugelassenen Schuldenerberatungstellen nach § 305 InsO, wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater u. ä. Gebühren verlangen müssen, sind die kostenlosen, karikativen Schuldnerberatungsstellen hoffnungslos überlaufen und haben Wartzeiten teils von 6 Monaten bis zu 2 Jahren.

Wenn schon die Schuldenberatung kostenlos sein soll, weshalb nur für Verbraucher und nicht auch für Firmen und Gewerbetreibenden?


Bericht LIGA BW

Lange Wartezeiten in der Schuldnerberatung – eine Zumutung für Ratsuchende und Beratungskräfte – Infodienst Schuldnerberatung (infodienst-schuldnerberatung.de)


Bericht Verein für Existenzsicherung e. V.

Weshalb werden nur die karitativen Schuldnerberatungsstellen finanziell vom Staat unterstützt? (vfe-schuldenberatung.de)


Dabei ist die Lösung relativ einfach, auch wenn die karikativen Verbände sicherlich dagegen sind, da dies ja die Lizenz zum Gelddrucken ist.


Lösung 1, die karikativen Schuldnerberatungsstellen werden weiter vom Steuerzahler finanziert und die Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater rechnen über den Beratungshilfeschein, der durch die Amtsgerichte herausgegeben werden muss, ab. Dies muss natürlich rechtlich verankert werden. Dadurch würden sich die Wartezeiten wesentlich verkürzen und auch der Beratungshilfeschein wird vom Steuerzahler finanziert.

Leider wird der Beratungsschein bei immer mehr Gerichten abgeschafft und es dadurch äußert unwahrscheinlich, kostenlose Beratungshilfe im Rahmen der Privatinsolvenz zu erhalten. Dies muss natürlich geändert werden.


Lösung 2. Weshalb sollen Schuldner, die teilweise sehr viele Schulden gemacht haben, kostenlos in die Insolvenz gehen dürfen? Es bietet sich an, dass jeder Verbraucher die Kosten für die Insolvenz selbst aufbringen muss und die staatliche Subventionierung der Schuldnerberatungstellen eingestellt wird.


Als Gebühren für alle Schuldnerberatungsstellen werden nach der RVG-Tabelle abgerechnet:

Beratungshilfe abrechnen: die aktuellen Gebühren auf rvg-tabelle.de


Mein Interview mit Harald Güller, SPD

https://youtu.be/7R4VCc5TJvM


Dabei würden alle Schuldnerberatungsstellen, die eine Zulassung nach § 305 InsO haben gleich behandelt und die Wartezeiten für Schuldner würden sich um 70 % reduzieren.


Gerne stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch bereit um weitere Details zu besprechen.


Antwort von Frau Heselhaus:


Sehr geehrter Johann Tillich,


da ich Verbraucherpolitikerin bin, konzentriere ich mich persönlich auf dieses Feld.


Ich bin mit den Verbänden in engem Kontakt, kenne die Forderungen und auch die momentanen Schwierigkeiten gut. Es besteht allein schon das Problem, dass "Schuldnerberatung" kein geschützter Begriff ist. Auch die Frage der Ausbildung haben wir bereits diskutiert.


Vielen Dank für Ihre Hinweise, ich werde Sie in meiner weiteren Arbeit gerne berücksichtigen. Falls sich konkrete Fragen ergeben werden, komme ich gerne auf das Angebot zurück.


Herzliche Grüße

Nadine Heselhaus


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Nadine Heselhaus

Mitglied des Deutschen Bundestages


Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Tel. 030 / 227 71328

www.nadine-heselhaus.de

von Johann Tillich 27. April 2026
TMehrere Nutzer berichten derzeit von perfiden Betrugsversuchen über Telegram, WhatsApp und Social Media. Unter dem Namen „Sophia Becker von LYON GRIFFITHS“ und weiteren Identitäten wie Susann Cook, Johanna oder Thomas werden Menschen mit scheinbar einfachen „Online-Nebenjobs“ oder „Marketing-Aktionen“ für bekannte Marken (z. B. Booking.com, SHEIN, TikTok) angelockt. Nach kurzen „Testaufgaben“ wird man auf eine angebliche Kryptoseite namens dkdejao.com weitergeleitet. Dort wird mit einer Einzahlung von 2.580 € und einem angeblichen „Sofortgewinn“ von fast 4.000 € geworben. Die Seite behauptet fälschlicherweise, mit dem Londoner Unternehmen Balderton Capital (UK) LLP verbunden zu sein – das ist nicht wahr. Der Name ist missbraucht worden, um Vertrauen zu erwecken. Hinter diesem System steckt kein Nebenjob, sondern eine professionell organisierte Krypto-Abzocke. Verbraucherzentralen und Polizei warnen bundesweit vor solchen Telegram-Fallen: → unrealistische Gewinnversprechen → Aufforderung zu Einzahlungen oder persönlicher Verifizierung → gefälschte Ansprechpartner und „Manager“ → Missbrauch realer Firmennamen Was tun, wenn Sie betroffen sind: Keine Daten oder Zahlungen übermitteln! Beweise (Chats, Screenshots, Überweisungen) sichern. Telegram-Profile melden und blockieren. Anzeige bei der Polizei oder Online-Wache des Bundeslands erstatten. Verdachtsmeldung an die Verbraucherzentrale oder BaFin weiterleiten. ➡️ Offizielle Warn- und Hilfeseiten: Verbraucherzentrale.de presseportal.de polizei.de 🛑 Teilen Sie diesen Beitrag! Je mehr Menschen über diese Masche informiert sind, desto schwerer haben es solche Betrügernetzwerke.
von Johann Tillich 17. April 2026
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Schuldnern einen essenziellen Schutz vor dem vollständigen finanziellen Ruin, wirft im Alltag jedoch oft Fragen auf. Eine der häufigsten Unsicherheiten betrifft die Verfügungsgewalt über das Guthaben, wenn (noch) keine aktive Kontopfändung vorliegt: Ist der Kontoinhaber in diesem Fall an den gesetzlichen Freibetrag von aktuell 1.560,00 Euro gebunden? Die rechtliche Antwort ist eindeutig: Ohne eine aktive Pfändung kann der Kontoinhaber über das gesamte Guthaben in unbegrenzter Höhe verfügen. Der Freibetrag stellt keine generelle Ausgabenbegrenzung dar, sondern entfaltet seine rechtliche Wirkung erst im Moment einer tatsächlichen Pfändung. Der rechtliche Rahmen des Pfändungsschutzes Das P-Konto ist in den §§ 899 bis 910 der Zivilprozessordnung (ZPO) gesetzlich verankert. Der Kern dieses Schutzes ist der gesetzliche Grundfreibetrag gemäß § 899 Abs. 1 ZPO. Dieser Betrag dient dazu, das physische und soziokulturelle Existenzminimum des Schuldners zu sichern. Dieser Schutzmechanismus und die damit verbundene Sperrung von Beträgen, die den Freibetrag übersteigen, werden jedoch nicht durch die bloße Einrichtung des P-Kontos ausgelöst. Die rechtliche Grundlage für eine Kontosperrung entsteht für das Kreditinstitut erst in dem Moment, in dem ein wirksamer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) nach § 829 ZPO oder eine behördliche Pfändungsverfügung zugestellt wird. Verfügbarkeit des Guthabens im pfändungsfreien Zustand Solange keine Pfändung bei der Bank vorliegt, existiert kein rechtlicher Grund, Gelder des Kontoinhabers zurückzuhalten. Das bedeutet für die Praxis: Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge können uneingeschränkt ausgeführt werden. Bargeldabhebungen sind auch über die Grenze von 1.560,00 Euro hinaus problemlos möglich. Das P-Konto funktioniert in Bezug auf den Zahlungsverkehr exakt wie ein reguläres Girokonto. Sollte eine Bank das Guthaben eines Kunden auf den Freibetrag beschränken, obwohl keine Pfändung vorliegt, handelt sie ohne rechtliche Grundlage und macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Warum ein P-Konto ohne Pfändung führen? (Perspektiven und Strategie) Es gibt durchaus legitime Gründe, ein P-Konto präventiv einzurichten. Dabei müssen jedoch die Positionen und Konsequenzen für beide Vertragsseiten beleuchtet werden: Die Perspektive des Kontoinhabers (Präventivschutz) Wenn Zahlungsschwierigkeiten bestehen und Vollstreckungsmaßnahmen drohen, bietet das präventive P-Konto Sicherheit. Trifft plötzlich eine Pfändung bei der Bank ein, ist der Grundfreibetrag sofort und ohne zeitliche Verzögerung geschützt. Mietzahlungen und Lebensunterhalt können lückenlos weiter bestritten werden. Ein nachträglicher Umwandlungsantrag unter Zeitdruck entfällt. Die Perspektive der Bank (Kontoführung und Risikominimierung) Banken sind gesetzlich verpflichtet, ein bestehendes Girokonto auf Verlangen des Kunden in ein P-Konto umzuwandeln. Da das P-Konto jedoch dem Schutz vor Überschuldung dient, darf es von der Bank ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden. Das bedeutet, dass bestehende Dispokredite bei der Umwandlung in der Regel sofort gekündigt werden und echte Kreditkarten oft eingezogen oder in Prepaid-Karten umgewandelt werden. Handlungsempfehlungen für die Praxis Bei unberechtigten Kontosperrungen: Wenn die Bank Verfügungen über den Freibetrag hinaus verweigert, obwohl keine Pfändung vorliegt, sollte der Kontoinhaber die Bank unverzüglich und nachweisbar zur Freigabe des gesamten Guthabens auffordern. Hierbei sollte auf die fehlende Pfändung als Rechtsgrundlage verwiesen werden. Rückumwandlung prüfen: Sobald die finanzielle Krise dauerhaft abgewendet ist und keine Pfändungen mehr drohen, ist es ratsam, das P-Konto wieder in ein reguläres Girokonto zurückzuwandeln. Dies ermöglicht wieder mehr finanziellen Spielraum und die Nutzung banküblicher Kreditlinien. Erhöhung des Freibetrags: Sollte es doch zu einer Pfändung kommen, müssen Kontoinhaber daran denken, dass der Grundfreibetrag durch entsprechende Bescheinigungen (zum Beispiel bei Unterhaltspflichten oder dem Bezug von Kindergeld) individuell erhöht werden kann. Fazit Das P-Konto ist ein starkes rechtliches Instrument zum Schutz des Existenzminimums. Es ist jedoch kein finanzielles Gefängnis. Wer ein P-Konto führt, ohne dass Gläubiger darauf zugreifen, bleibt uneingeschränkter Herr über sein gesamtes Kontoguthaben. Terminvereinbarung
von Johann Tillich 16. April 2026
Schulden wachsen, Mahnungen häufen sich – und mit jedem Tag steigt der Druck. Dabei ist der wichtigste Schritt oft der einfachste: 👉 Ein Gespräch vereinbaren. 🔍 Warum fällt es so schwer, einen Termin zu buchen? Das Zögern ist völlig verständlich. Häufige Gedanken sind: „So schlimm ist es noch nicht…“ „Ich schaffe das allein…“ „Es ist mir unangenehm…“ Doch genau dieses Warten verschlimmert die Situation oft unnötig. 💡 Was ein erstes Gespräch wirklich bringt Ein Termin bedeutet nicht, dass du dich festlegen musst. Im Gegenteil: ✔ Du bekommst einen klaren Überblick ✔ Du erkennst konkrete nächste Schritte ✔ Du gewinnst wieder Kontrolle über deine Situation Und vor allem: 👉 Du bist nicht mehr allein damit. 🔒 Vertraulich und ohne Verpflichtung Gerade bei finanziellen Themen ist Vertrauen entscheidend. Deshalb ist das Erstgespräch: vertraulich respektvoll unverbindlich Du entscheidest danach ganz in Ruhe, wie es weitergeht. 📅 Termin buchen – einfach und flexibel Damit es für dich so unkompliziert wie möglich ist, kannst du deinen Termin direkt online auswählen – zu einer Zeit, die für dich passt. 👉 Hier Termin buchen: Kalender Die Buchung dauert nur wenige Sekunden. 🚀 Warum du nicht warten solltest Je früher du handelst, desto mehr Möglichkeiten hast du: bessere Lösungen mit Gläubigern weniger Druck und Stress mehr Handlungsspielraum Ein Termin heute kann dir Wochen oder Monate an Sorgen ersparen. 🤝 Fazit Der erste Schritt ist oft der schwerste – aber auch der wichtigste.