Verein für Existenzsicherung e. V.

Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986

Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO


Blog Post

Wie kommt man schnell in die Insolvenz?

Johann Tillich • Aug. 10, 2023

Wie können lange Wartezeiten reduziert werden?

Mein Schreiben an die Bundestagsabgeordnete Nadine Heselhaus, SPD:


Sehr geehrte Frau Heselhaus,


zu deinem Bericht der VZBGV gibt es sicherlich noch einige Anmerkungen, die bis heute nicht bedacht wurden.


Teil 1, Ausbildung zum Schuldenberater


Seit der Einführung der Verbraucherinsolvenz 1999 gibt es keine staatliche Ausbildung. Jeder Versicherungsvertreter muss bei der IHK eine Ausbildung mit Abschluss durchlaufen. Nur eine Ausbildung, wie ich Sie seit 1999 fordere, wird nicht angeboten. Hier muss das Verbraucherschutzministerium eine Ausbildung z. B. bei der IHK einführen. Auch die karikativen Verbände haben deswegen keine einheitliche Ausbildung. Schon deswegen haben qualifizierte Berufe keinerlei Möglichkeiten eine Ausbildung zu machen und eine staatliche Anerkennung zu erhalten. Gerne würde auch ich und viele andere Personen, diese Ausbildung machen. Wieso werden den karikativen Schuldnerberatungsstellen ohne Ausbildung Steuergelder bezahlt? Wann ist mit einer Ausbildung bei der IHK zu rechnen?


Interview von mir mit Karl-Heinz Brunner, SPD

https://youtu.be/rkc4lIWGadg


Interview von mir mit Prof. Dr. Grote zur fehlenden Ausbildung der Schuldenberater:

https://youtu.be/2AD4yRPRFnQ


Interview RA Kai Henning

https://youtu.be/J4zhwEDsHZg


Teil 2, Kostenlose Schuldenberatung und sehr lange Wartezeiten in der Schuldnerberatung


Da nur die karitativen Schuldnerberatungsstellen finanziell vom Steuerzahler unterstützt werden und alle sonstigen zugelassenen Schuldenerberatungstellen nach § 305 InsO, wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater u. ä. Gebühren verlangen müssen, sind die kostenlosen, karikativen Schuldnerberatungsstellen hoffnungslos überlaufen und haben Wartzeiten teils von 6 Monaten bis zu 2 Jahren.

Wenn schon die Schuldenberatung kostenlos sein soll, weshalb nur für Verbraucher und nicht auch für Firmen und Gewerbetreibenden?


Bericht LIGA BW

Lange Wartezeiten in der Schuldnerberatung – eine Zumutung für Ratsuchende und Beratungskräfte – Infodienst Schuldnerberatung (infodienst-schuldnerberatung.de)


Bericht Verein für Existenzsicherung e. V.

Weshalb werden nur die karitativen Schuldnerberatungsstellen finanziell vom Staat unterstützt? (vfe-schuldenberatung.de)


Dabei ist die Lösung relativ einfach, auch wenn die karikativen Verbände sicherlich dagegen sind, da dies ja die Lizenz zum Gelddrucken ist.


Lösung 1, die karikativen Schuldnerberatungsstellen werden weiter vom Steuerzahler finanziert und die Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater rechnen über den Beratungshilfeschein, der durch die Amtsgerichte herausgegeben werden muss, ab. Dies muss natürlich rechtlich verankert werden. Dadurch würden sich die Wartezeiten wesentlich verkürzen und auch der Beratungshilfeschein wird vom Steuerzahler finanziert.

Leider wird der Beratungsschein bei immer mehr Gerichten abgeschafft und es dadurch äußert unwahrscheinlich, kostenlose Beratungshilfe im Rahmen der Privatinsolvenz zu erhalten. Dies muss natürlich geändert werden.


Lösung 2. Weshalb sollen Schuldner, die teilweise sehr viele Schulden gemacht haben, kostenlos in die Insolvenz gehen dürfen? Es bietet sich an, dass jeder Verbraucher die Kosten für die Insolvenz selbst aufbringen muss und die staatliche Subventionierung der Schuldnerberatungstellen eingestellt wird.


Als Gebühren für alle Schuldnerberatungsstellen werden nach der RVG-Tabelle abgerechnet:

Beratungshilfe abrechnen: die aktuellen Gebühren auf rvg-tabelle.de


Mein Interview mit Harald Güller, SPD

https://youtu.be/7R4VCc5TJvM


Dabei würden alle Schuldnerberatungsstellen, die eine Zulassung nach § 305 InsO haben gleich behandelt und die Wartezeiten für Schuldner würden sich um 70 % reduzieren.


Gerne stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch bereit um weitere Details zu besprechen.


Antwort von Frau Heselhaus:


Sehr geehrter Johann Tillich,


da ich Verbraucherpolitikerin bin, konzentriere ich mich persönlich auf dieses Feld.


Ich bin mit den Verbänden in engem Kontakt, kenne die Forderungen und auch die momentanen Schwierigkeiten gut. Es besteht allein schon das Problem, dass "Schuldnerberatung" kein geschützter Begriff ist. Auch die Frage der Ausbildung haben wir bereits diskutiert.


Vielen Dank für Ihre Hinweise, ich werde Sie in meiner weiteren Arbeit gerne berücksichtigen. Falls sich konkrete Fragen ergeben werden, komme ich gerne auf das Angebot zurück.


Herzliche Grüße

Nadine Heselhaus


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Nadine Heselhaus

Mitglied des Deutschen Bundestages


Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Tel. 030 / 227 71328

www.nadine-heselhaus.de

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