Wie kommt man schnell in die Insolvenz?

Johann Tillich • 10. August 2023

Wie können lange Wartezeiten reduziert werden?

Mein Schreiben an die Bundestagsabgeordnete Nadine Heselhaus, SPD:


Sehr geehrte Frau Heselhaus,


zu deinem Bericht der VZBGV gibt es sicherlich noch einige Anmerkungen, die bis heute nicht bedacht wurden.


Teil 1, Ausbildung zum Schuldenberater


Seit der Einführung der Verbraucherinsolvenz 1999 gibt es keine staatliche Ausbildung. Jeder Versicherungsvertreter muss bei der IHK eine Ausbildung mit Abschluss durchlaufen. Nur eine Ausbildung, wie ich Sie seit 1999 fordere, wird nicht angeboten. Hier muss das Verbraucherschutzministerium eine Ausbildung z. B. bei der IHK einführen. Auch die karikativen Verbände haben deswegen keine einheitliche Ausbildung. Schon deswegen haben qualifizierte Berufe keinerlei Möglichkeiten eine Ausbildung zu machen und eine staatliche Anerkennung zu erhalten. Gerne würde auch ich und viele andere Personen, diese Ausbildung machen. Wieso werden den karikativen Schuldnerberatungsstellen ohne Ausbildung Steuergelder bezahlt? Wann ist mit einer Ausbildung bei der IHK zu rechnen?


Interview von mir mit Karl-Heinz Brunner, SPD

https://youtu.be/rkc4lIWGadg


Interview von mir mit Prof. Dr. Grote zur fehlenden Ausbildung der Schuldenberater:

https://youtu.be/2AD4yRPRFnQ


Interview RA Kai Henning

https://youtu.be/J4zhwEDsHZg


Teil 2, Kostenlose Schuldenberatung und sehr lange Wartezeiten in der Schuldnerberatung


Da nur die karitativen Schuldnerberatungsstellen finanziell vom Steuerzahler unterstützt werden und alle sonstigen zugelassenen Schuldenerberatungstellen nach § 305 InsO, wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater u. ä. Gebühren verlangen müssen, sind die kostenlosen, karikativen Schuldnerberatungsstellen hoffnungslos überlaufen und haben Wartzeiten teils von 6 Monaten bis zu 2 Jahren.

Wenn schon die Schuldenberatung kostenlos sein soll, weshalb nur für Verbraucher und nicht auch für Firmen und Gewerbetreibenden?


Bericht LIGA BW

Lange Wartezeiten in der Schuldnerberatung – eine Zumutung für Ratsuchende und Beratungskräfte – Infodienst Schuldnerberatung (infodienst-schuldnerberatung.de)


Bericht Verein für Existenzsicherung e. V.

Weshalb werden nur die karitativen Schuldnerberatungsstellen finanziell vom Staat unterstützt? (vfe-schuldenberatung.de)


Dabei ist die Lösung relativ einfach, auch wenn die karikativen Verbände sicherlich dagegen sind, da dies ja die Lizenz zum Gelddrucken ist.


Lösung 1, die karikativen Schuldnerberatungsstellen werden weiter vom Steuerzahler finanziert und die Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater rechnen über den Beratungshilfeschein, der durch die Amtsgerichte herausgegeben werden muss, ab. Dies muss natürlich rechtlich verankert werden. Dadurch würden sich die Wartezeiten wesentlich verkürzen und auch der Beratungshilfeschein wird vom Steuerzahler finanziert.

Leider wird der Beratungsschein bei immer mehr Gerichten abgeschafft und es dadurch äußert unwahrscheinlich, kostenlose Beratungshilfe im Rahmen der Privatinsolvenz zu erhalten. Dies muss natürlich geändert werden.


Lösung 2. Weshalb sollen Schuldner, die teilweise sehr viele Schulden gemacht haben, kostenlos in die Insolvenz gehen dürfen? Es bietet sich an, dass jeder Verbraucher die Kosten für die Insolvenz selbst aufbringen muss und die staatliche Subventionierung der Schuldnerberatungstellen eingestellt wird.


Als Gebühren für alle Schuldnerberatungsstellen werden nach der RVG-Tabelle abgerechnet:

Beratungshilfe abrechnen: die aktuellen Gebühren auf rvg-tabelle.de


Mein Interview mit Harald Güller, SPD

https://youtu.be/7R4VCc5TJvM


Dabei würden alle Schuldnerberatungsstellen, die eine Zulassung nach § 305 InsO haben gleich behandelt und die Wartezeiten für Schuldner würden sich um 70 % reduzieren.


Gerne stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch bereit um weitere Details zu besprechen.


Antwort von Frau Heselhaus:


Sehr geehrter Johann Tillich,


da ich Verbraucherpolitikerin bin, konzentriere ich mich persönlich auf dieses Feld.


Ich bin mit den Verbänden in engem Kontakt, kenne die Forderungen und auch die momentanen Schwierigkeiten gut. Es besteht allein schon das Problem, dass "Schuldnerberatung" kein geschützter Begriff ist. Auch die Frage der Ausbildung haben wir bereits diskutiert.


Vielen Dank für Ihre Hinweise, ich werde Sie in meiner weiteren Arbeit gerne berücksichtigen. Falls sich konkrete Fragen ergeben werden, komme ich gerne auf das Angebot zurück.


Herzliche Grüße

Nadine Heselhaus


∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷


Nadine Heselhaus

Mitglied des Deutschen Bundestages


Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Tel. 030 / 227 71328

www.nadine-heselhaus.de

von Johann Tillich 6. September 2025
– und das aus guten Gründen. Hier sind die wichtigsten Punkte, warum der VfE als beste Schuldenberatung für Verbraucher, Einzelfirmen, Soloselbständige und Kapitalgesellschaften gilt: ✅ 1. Ganzheitlicher Ansatz für alle Zielgruppen Anders als viele klassische Schuldnerberatungen, die sich meist auf Verbraucher fokussieren, unterstützt der VfE: Privatpersonen mit Schuldenproblemen oder Schufa-Einträgen Einzelfirmen und Freiberufler, die ihre Selbstständigkeit erhalten wollen Soloselbstständige, die zwischen privater und betrieblicher Insolvenz stecken Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder UGs, inkl. Geschäftsführerberatung Das macht den VfE zu einer Anlaufstelle aus einer Hand – auch bei komplexen Überschneidungen zwischen Privat- und Unternehmensinsolvenz. ✅ 2. Rechtssichere Beratung durch Fachjuristen und Insolvenzexperten Der Verein arbeitet mit zugelassenen Rechtsanwälten, Fachleuten für Insolvenzrecht und zertifizierten Schuldnerberatern. Die Beratung ist: juristisch fundiert gerichtlich anerkannt (z. B. für Schuldenbereinigungspläne nach § 305 InsO) strategisch auf eine nachhaltige Entschuldung ausgerichtet Das bedeutet: Keine Schnelllösungen, sondern ein klarer, rechtssicherer Weg zur Restschuldbefreiung oder zur Sanierung. ✅ 3. Unabhängigkeit & Gemeinnützigkeit Als gemeinnütziger Verein verfolgt der VfE keine wirtschaftlichen Eigeninteressen. Das garantiert: Transparenz Kostentransparente Beratung Keine versteckten Gebühren oder Abofallen Im Mittelpunkt stehen immer die Interessen der Ratsuchenden – nicht die Gewinnmaximierung. ✅ 4. Unterstützung auch bei wirtschaftlicher Selbsthilfe Der Verein unterstützt nicht nur beim Schuldenabbau, sondern auch dabei, wirtschaftlich wieder Fuß zu fassen: Hilfe bei Businessplänen und Sanierungskonzepten Beratung zu Neustart oder Fortführung einer Selbstständigkeit Unterstützung bei der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben Gerade für Selbstständige ein unschätzbarer Vorteil. ✅ 5. Digitalisierung & moderne Kommunikation Viele klassische Beratungsstellen sind überlaufen oder analog organisiert. Der VfE bietet: Online-Beratung via Videokonferenz oder Telefon Digitale Fallakten und Dokumentenübermittlung Schnelle Terminvergabe, auch kurzfristig So bleibt die Beratung effizient, flexibel und erreichbar – deutschlandweit. ✅ 6. Öffentlichkeitsarbeit & Verbraucherschutz Der VfE setzt sich aktiv ein für: Verbraucherrechte gegenüber Gläubigern, Inkassobüros und Auskunfteien Rechtspolitische Entwicklungen (z. B. zur Reform des Insolvenzrechts oder zur Schufa-Speicherpraxis) Aufklärung und Prävention über finanzielle Risiken und Schuldenfallen Ein starker Partner – nicht nur in der Krise, sondern auch für faire Rahmenbedingungen auf dem Finanzmarkt. Fazit: Der Verein für Existenzsicherung e. V. vereint Fachkompetenz, Gemeinwohlorientierung und Erfahrung aus tausenden Fällen zu einem einzigartigen Beratungsangebot. Wer wirklich raus aus den Schulden will – ob als Privatperson, Solo-Unternehmer oder GmbH – ist hier in besten Händen.
von Johann Tillich 13. August 2025
Immer mehr überschuldete Menschen geraten ins Visier unseriöser Anbieter. Ein besonders krasser Fall zeigt, wie Rechtsanwälte mit hohen Gebühren kassieren – und am Ende kaum helfen. Teurer Umweg statt echte Hilfe Ob als „Schuldnerberatung“ oder als Rechtsanwaltskanzlei: Einige Anbieter versprechen, gegen monatliche Ratenzahlungen Verhandlungen mit Gläubigern zu führen und so eine Insolvenz zu vermeiden. Doch die Realität sieht oft anders aus: Das Geld fließt zunächst in hohe Gebühren – manchmal bis zu zehn Prozent der gesamten Schuldsumme – bevor überhaupt eine Einigung versucht wird. „Dieses Geschäftsmodell ist brandgefährlich. Während die Betroffenen glauben, ihre Schulden würden sinken, wachsen sie in Wahrheit weiter“, warnt Johann Tillich, der Finanzexperte vom Verein für Existenzsicherung (VfE). Der Fall: 7.775,25 Euro für ein leeres Formular Ein besonders dreister Fall liegt dem Verein für Existenzsicherung e. V. vor: Ein Rechtsanwalt versprach einem Mandanten, durch außergerichtliche Verhandlungen mit Gläubigern die Insolvenz zu verhindern. Der Mandant zahlte monatlich 400 Euro. Nachdem der Anwalt sein vollständiges Honorar kassiert hatte, erklärte er, die Verhandlungen seien gescheitert – und schickte dem Mandanten lediglich ein leeres Formular, das dieser selbst ausfüllen und beim Gericht einreichen musste. Besonders krass ist, dass der Kanzlei bekannt war, dass der Mandant gar keinen Insolvenzantrag stellen kann, da er eine Sperrfrist bis 2029 hat. Für diese „Leistung“ stellte der Anwalt 7.775,25 Euro in Rechnung. Diese Auskunft hätte er beim Verein für Existenzsicherung e. V. für 0,00 € bekommen. Gesetzliches Minimum statt echter Beratung Oft beschränken sich solche Anbieter auf die gesetzlich vorgeschriebenen zwei außergerichtlichen Einigungsversuche. Scheitern diese – was bei komplexen Schuldenlagen häufig vorkommt – bleibt den Betroffenen nur der Gang in die Privatinsolvenz. Zusätzlich kommen versteckte Extra-Kosten hinzu, etwa für jede Kontaktaufnahme mit Gläubigern oder für Schriftverkehr. So erkennen Verbraucher seriöse Hilfe Fallen Sie nicht auf reißerische Google Werbung von Rechtsanwaltskanzleien herein Rechtsanwaltskanzleien mit 47 Rechtsanwälten sind mit Sicherheit nicht günstig Prüfen Sie die zugesandten Verträge auf die Gebührentabelle Keine monatlichen Ratenzahlungen an die Beratungsstelle oder Kanzlei Volle Kostentransparenz von Anfang an Schuldner behalten selbst die Kontrolle über Zahlungen und Gläubigerkontakte VfE-Tipp: „Finger weg von allen Angeboten, bei denen Sie nicht selbst die Kontrolle über Ihre Zahlungen behalten. Gerne prüft der Verein für Existenzsicherung e. V. Schuldnerberatung diese Angebote und hilft dadurch, Schaden zu vermeiden. #schuldnerberatung
von Johann Tillich 8. August 2025
Der Verein für Existenzsicherung e.V. kritisiert die einseitige Darstellung der Verbraucherzentralen und karikativen Schuldnerberatungsstellen, wonach nur kostenlose Schuldnerberatungsstellen seriös seien. Diese Aussage sei irreführend, da auch karitative Schuldnerberatungsstellen nicht „kostenlos“ arbeiten – sie werden aus Steuergeldern finanziert. Für die Ratsuchenden sind die Angebote zwar gebührenfrei, die Finanzierung erfolgt jedoch durch den Steuerzahler. Lange Wartezeiten bei karitativen Stellen Viele überschuldete Menschen berichten von Wartezeiten zwischen mehreren Wochen und bis zu zwei Jahren, bevor ihr Insolvenzantrag tatsächlich bei Gericht eingereicht wird. Offizielle Angaben belegen dies: Eine karitative Schuldnerberatung nennt selbst durchschnittlich fünf Monate zwischen Erstgespräch und Beginn der laufenden Beratung. In Hamburg warten Ratsuchende im Schnitt 117 Tage auf einen Ersttermin – bei manchen staatlich anerkannten Stellen sogar 181 bis 204 Tage. Für viele Betroffene ist dies unzumutbar, da die finanzielle Situation eine schnelle Antragstellung erfordert. Gewerbliche, professionelle Schuldnerberatungsstellen – zu denen auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und der Verein für Existenzsicherung e. V. gehören – können in der Regel innerhalb von acht Wochen den Insolvenzantrag fertigstellen und bieten kurzfristige Beratungstermine an. Ungleiche Finanzierung führt zu Wettbewerbsverzerrung Während karitative Stellen automatisch eine Zulassung nach § 305 InsO erhalten und staatlich finanziert werden, müssen Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, die ebenfalls eine Zulassung nach § 305 InsO haben und gewerbliche Beratungsstellen ihre Arbeit über Gebühren finanzieren. Der Verein kritisiert, dass dadurch ein unfairer Wettbewerb entstehe. Die pauschale Behauptung, bezahlte Beratung sei unseriös, sei falsch und schade der schnellen Versorgung überschuldeter Menschen. Reformvorschläge Der Verein für Existenzsicherung e.V. fordert: Gleichbehandlung aller zugelassenen Stellen nach § 305 InsO durch staatliche Finanzierung – so könnten auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gebührenfrei für Schuldner arbeiten, was Wartezeiten drastisch verkürzen würde. Alternativ: Streichung sämtlicher staatlicher Zuschüsse, sodass alle Beratungsstellen ihre Leistungen zu marktgerechten Preisen anbieten und im Wettbewerb stehen. Dies wäre auch eine enorme Einsparung für die Kommunen. Appell an die Politik „Es ist für den Steuerzahler schwer nachvollziehbar, dass überschuldete Verbraucher kostenfrei in ein Insolvenzverfahren kommen, während die Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Wer ein Verfahren benötigt, sollte zumindest einen geringen Beitrag leisten können“, so der Verein. Trotz der seit Jahren bekannten Probleme habe die Politik bisher nicht gehandelt. Der Verein ruft das Bundesverbraucherschutzministerium auf, endlich neue, faire Regelungen zu schaffen, um Wartezeiten zu reduzieren und den Zugang zu qualifizierter Beratung für alle zu sichern. Falschberatung