StaRUG (Gesetz zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen)

Johann Tillich • 21. Juli 2023

Wichtig für alle Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Nach den gesetzlichen Regelungen hat die Geschäftsführung geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen, früh erkannt werden (Risikofrüherkennungssystem). Erkennen die Geschäftsführer solche Entwicklungen, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und erstatten den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Überwachungsorganen) unverzüglich Bericht.


Wie in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, ist diese rechtliche Regelung in § 1 StaRUG allgemein und rechtsformübergreifend zu Krisenfrüherkennungs- und reaktionspflichten der Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Rechtsträger zu schaffen. Der Pflichtenrahmen der Geschäftsführer von Gesellschaften (insbesondere GmbH) hat je nach Größe und Komplexität der Unternehmensstruktur eine Ausstrahlungswirkung auf Unternehmen anderer Rechtsformen. Die Verantwortung für die Einführung, Wirksamkeit und Anpassung der Systeme an die jeweilige unternehmerische Struktur hat der jeweilige Entscheidungsträger des Unternehmens.

Jede Tätigkeit ist aufgrund der Unsicherheit künftiger Entwicklungen mit Chancen und Risiken verbunden. Unter Risiken ist allgemein die Möglichkeit ungünstiger künftiger Entwicklungen zu verstehen. Das Gesetz legt in § 1 Absatz 1 Satz 2 StaRUG den Geschäftsleitern darüber hinaus die Pflicht zur Ergreifung von geeigneten Gegenmaßnahmen auf. Hinsichtlich der Auswahl der zu treffenden Gegenmaßnahmen und deren Durchführung steht den Geschäftsleitern der Beurteilungsspielraum zu, der ihnen nach Maßgabe der spezialgesetzlichen Regelungen für Maßnahmen der Geschäftsführung zuzubilligen ist. 

Im Zusammenhang mit dieser Abgrenzung ist für den Versicherungsbereich eine Definition der Risiken bzw. Risikoarten vorzunehmen, die zu einer Bestandsgefährdung des Unternehmens führen können. Für jedes Unternehmen muss individuell entschieden und in der Folgezeit laufend überprüft werden, welche Risikofelder einzeln oder kumuliert oder in Wechselwirkung mit anderen bestandsgefährdend sein können. Dabei sind auch der Umfang und die Tätigkeit im Bereich des Risikofrüherkennungssystems der Größe und der Rechtsform entsprechend anzupassen. Hierbei dient der Versicherungsbereich als eine Möglichkeit, Risiken auf einen Dritten zu verlagern und die vom Gesetz geforderten Gegenmaßnahmen entsprechend bereitzuhalten. Hierzu dienen bei größeren Unternehmen das IRAS-Verfahren und bei kleineren Unternehmen der BVSV-RiskCheck. RiskChecks werden in den Bereichen Risikofrüherkennung des Unternehmens, Versicherungen und Sozialversicherung angeboten. Weitere Felder wie die betriebliche Altersversorgung, Cyber. und IT sowie Immobilien sind in Vorbereitung.

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von Johann Tillich 16. Oktober 2025
Der Verein für Existenzsicherung (VfE e.V.) ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation, die Menschen in finanziellen Notlagen unterstützt. Seit seiner Gründung setzt sich der VfE für faire Chancen, soziale Teilhabe und wirtschaftliche Selbstbestimmung ein. Unser Ziel ist es, Überschuldung zu verhindern, bestehende Schuldenprobleme zu lösen und den Weg in eine stabile finanzielle Zukunft zu ebnen. Unsere Mission Der VfE versteht sich als Anlaufstelle für alle, die von Schulden betroffen sind oder einer finanziellen Krise vorbeugen wollen. Wir beraten Privatpersonen, Selbstständige und Kleinunternehmer in allen Fragen rund um Überschuldung, Insolvenz und Existenzsicherung. Dabei steht nicht nur die juristische Seite im Fokus, sondern auch die soziale und persönliche Stabilisierung unserer Klientinnen und Klienten. Unsere Leistungen Kostenlose Erstberatung bei Schulden- und Existenzfragen Schuldner- und Insolvenzberatung nach §§ 305 InsO Begleitung im Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren Hilfe bei Gläubigerverhandlungen und Vergleichslösungen Aufklärung über Schuldnerrechte und Datenschutz (z. B. SCHUFA-Einträge) Information und Prävention durch Publikationen, Infoblätter und das E-Book Unsere Grundsätze Unabhängig & neutral: Wir arbeiten ohne wirtschaftliche Interessen und beraten ausschließlich im Sinne der Ratsuchenden. Vertraulich & respektvoll: Jeder Mensch verdient Würde – auch in finanzieller Not. Kompetent & praxisnah: Unsere Rechtsanwälte, Beraterinnen und Berater verfügen über fundierte Kenntnisse im Insolvenz-, Zivil- und Sozialrecht. Unsere Zielgruppen Der VfE richtet sich an: Privatpersonen mit Schuldenproblemen Selbstständige und Kleinunternehmer in wirtschaftlicher Schieflage Menschen mit drohender Zahlungsunfähigkeit oder Pfändung Betroffene nach gescheiterten Vergleichsverfahren oder Insolvenzverfahren Projekte und Öffentlichkeitsarbeit Neben der direkten Beratung engagiert sich der VfE in der Aufklärung und Verbraucherinformation. Mit Fachbeiträgen, Presseartikeln und Publikationen leistet der Verein einen Beitrag zur Entstigmatisierung von Schulden und zur Stärkung der Verbraucherrechte in Deutschland. Kontakt Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) Schuldenberatung und Existenzsicherung 📍 85757 Karlsfeld, Herrmann-Löns-Str.14 📞 08131-93298 📧 info@vfe.de 🌐 Webseite: www.vfe-schuldenberatung.de + schuldenberatung-bayern.com + schuldenanalyse.de ]
von Johann Tillich 25. September 2025
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Immer mehr Menschen in Deutschland rutschen in die Schuldenfalle. Hohe Mieten, steigende Energiepreise, Kredite und ein unvorhergesehener Jobverlust – schon kleine Auslöser reichen, damit Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Wer in dieser Situation steckt, kennt das Gefühl: Dauerstress, Angst vor dem Briefkasten und die Sorge um die eigene Zukunft. Doch genau hier setzt der Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) mit seiner Schuldnerberatung an. Schuldnerberatung – mehr als Zahlen und Paragrafen Viele denken beim Wort „Schuldnerberatung“ sofort an komplizierte Formulare und juristische Paragrafen. Doch beim VfE geht es um mehr: um Menschen, ihre Geschichten und ihre Chancen. Die Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit, hören zu und entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen einen Plan. Ob es um eine außergerichtliche Einigung, die Vorbereitung einer Insolvenz oder die Neuordnung der privaten Finanzen geht – Ziel ist immer: raus aus der Krise, rein in ein Leben mit Perspektive. Warum der erste Schritt so wichtig ist Eines der größten Probleme: Viele Betroffene schieben das Thema vor sich her. Scham und Angst sind oft stärker als der Mut, Hilfe zu suchen. „Genau das ist der Fehler“, sagen die Experten des Vereins. Denn je früher man sich meldet, desto einfacher lassen sich Lösungen finden – manchmal sogar ohne Gericht. Mut statt Verzweiflung Der VfE will Betroffenen Mut machen. Niemand muss seine Probleme allein bewältigen. Und: Schulden sind kein persönliches Versagen – sie können jeden treffen. Der Unterschied liegt darin, ob man sich helfen lässt oder die Krise verschleppt. Der Weg zurück in ein selbst bestimmtes Leben Mit der Unterstützung der Schuldnerberatung können Ratsuchende Schritt für Schritt wieder Kontrolle über ihr Leben gewinnen: Übersicht über die finanzielle Situation schaffen mit Gläubigern verhandeln realistische Zahlungspläne entwickeln Insolvenzverfahren professionell begleiten lassen Und vor allem: wieder Hoffnung schöpfen. 👉 Mehr Informationen über die Schuldnerberatung des Vereins für Existenzsicherung e.V. finden Sie direkt auf VfE-schuldnerberatung.de . Fazit: Wer den Mut hat, den ersten Schritt zu gehen, wird feststellen: Leere Taschen sind nicht das Ende – sondern oft der Anfang eines Neuanfangs.
von Johann Tillich 11. September 2025
Herr M. ist seit Jahren überschuldet. In seiner Not wendet er sich an die Schuldnerberatungsstelle der AWO. Dort wird er aufgenommen, doch nach dem ersten Beratungsgespräch passiert lange nichts. Immer wieder wird er vertröstet: Die Wartelisten sind lang, die Berater überlastet, ein schneller Start ins Entschuldungsverfahren nicht möglich. Zwei Jahre vergehen, ohne dass ein konkreter Antrag gestellt oder ein Verfahren eingeleitet wird. Die Gläubiger lassen nicht locker, Mahnungen und Pfändungen gehen weiter. Herr M. verliert die Hoffnung und ist verzweifelt: „Ich dachte schon, ich komme da nie wieder raus.“ Schließlich erfährt er vom Verein für Existenzsicherung (VfE) . Bereits nach kurzer Zeit hat er dort einen festen Ansprechpartner, seine Unterlagen werden strukturiert geprüft und die notwendigen Schritte sofort eingeleitet. Während er bei der AWO jahrelang auf den Beginn seiner Entschuldung warten musste, spürt er beim VfE sofort, dass etwas passiert. 📌 Besonderer Vorteil des VfE Der Verein für Existenzsicherung berät nicht nur auf Deutsch, sondern auch in: Rumänisch Türkisch Bulgarisch Serbisch Kroatisch Das ermöglicht vielen Ratsuchenden, ihre Sorgen in der eigenen Muttersprache zu besprechen – ein entscheidender Schritt, um Missverständnisse zu vermeiden und Vertrauen aufzubauen. Der Unterschied zeigt sich besonders deutlich: Karitative Schuldnerberatungsstellen (z. B. AWO, Caritas, Diakonie): Lange Wartezeiten (oft mehrere Monate bis Jahre) Überlastete Mitarbeiter Verfahren ziehen sich hin, Betroffene verlieren wertvolle Zeit Verein für Existenzsicherung (VfE): Direkter Zugang ohne lange Wartelisten Strukturierte Bearbeitung der Unterlagen Schnelle Einleitung der notwendigen Schritte (z. B. Einigungsversuch, Insolvenzantrag) Entlastung für Schuldner durch klare Ansprechpartner  Gerade in der Überschuldung zählt Zeit . Jeder Monat Verzögerung kann zusätzliche Zinsen, Vollstreckungsmaßnahmen oder gar den Verlust von Wohnung oder Arbeitsplatz bedeuten. Der VfE bietet hier einen wichtigen Vorteil: Die Verfahren werden unverzüglich angepackt , damit Schuldner nicht jahrelang auf den erlösenden Schritt in Richtung Entschuldung warten müssen.