Vorsicht, Kostenfalle: Wie fragwürdige Anwaltshonorare Schuldner in die Enge treiben
Johann Tillich • 24. November 2025
Ein aktueller Fall deckt auf, wie eine anwaltliche Schuldenbereinigung zur teuren Falle werden kann

Ein Pauschalhonorar von über 8.500 Euro für zwei wirkungslose Briefe alarmiert Verbraucherschützer, die vor sittenwidrigen Vergütungsvereinbarungen warnen.
Wenn Menschen mit hohen Schulden professionelle Hilfe suchen, ist der Gang zum Rechtsanwalt oft der letzte Hoffnungsschimmer. Doch wie ein aktueller Fall aus [Region/Stadt] zeigt, kann genau dieser Schritt in eine noch tiefere Kostenfalle führen. Ein Mandant sollte für eine kaum erbrachte Leistung ein Honorar bezahlen, das Experten als eindeutig sittenwidrig einstufen.
8.568 Euro für zwei Briefe
Der Fall selbst ist alltäglich: Ein verschuldeter Mann mit rund 90.000 Euro offenen Forderungen beauftragt einen Anwalt mit einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Grundlage ist eine anscheinend seriöse Vergütungsvereinbarung. Die zentrale Klausel: Ein Pauschalhonorar von 8 % der Schuldsumme – insgesamt 7.200 Euro plus Umsatzsteuer, also 8.568 Euro.
Doch die Tätigkeit des Anwalts bestand lediglich in zwei Schreiben an die Gläubiger – ohne jegliches Ergebnis. Weder wurde ein Vergleich erzielt noch ein Zahlungsaufschub erreicht. Die Rechnung kam trotzdem: der volle Betrag.
Das Kleingedruckte: Klauseln, die stutzig machen
Eine genaue Durchsicht der Vereinbarung offenbart problematische Regelungen. Unter anderem behielt sich der Anwalt vor, bei einem Vergleich zusätzlich die gesetzlichen Gebühren zu verlangen – also eine doppelte Vergütung.
Besonders kritisch ist eine weitere Passage: Die Verhandlungen mit jedem einzelnen Gläubiger sollten als „eigene Angelegenheit“ abgerechnet werden können.
„Dies ist ein klassischer Versuch, das Gebührenrecht auszuhebeln“, erklärt Dr. Eva Richter, Juristin der Verbraucherzentrale [Musterstadt]. „Rechtlich handelt es sich bei einer Schuldenbereinigung um eine einzige Angelegenheit. Die künstliche Aufspaltung dient allein dazu, die Gebühren unrechtmäßig zu vervielfachen.“
Gesetzliche Gebühren vs. Wucherpreis
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hätte der Anwalt rund 2.600 Euro abrechnen dürfen. Das Pauschalhonorar von 8.568 Euro übersteigt diesen Wert um mehr als das Dreifache – bei praktisch nicht vorhandener Leistung.
„Ein solches Missverhältnis ist der Inbegriff der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB“, so Richter. „Die Vereinbarung ist nichtig. Der Anwalt hat keinen Anspruch auf das Honorar. Bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.“
Warnsignale: Woran Schuldner unseriöse Honorare erkennen
Verbraucherschützer warnen vor typischen Mustern, die auf überhöhte oder unwirksame Vergütungsvereinbarungen hinweisen:
Ungewöhnlich hohe Pauschalhonorare, insbesondere prozentual zur Schuldsumme
Keine Erfolgsabhängigkeit, obwohl hohe Fixbeträge verlangt werden
Vage Zusatzklauseln, etwa „eigene Angelegenheit“ für jeden Gläubiger
Zeitdruck bei Vertragsunterzeichnung
Was Betroffene tun können
Wer eine fragwürdige Rechnung erhalten hat, sollte keinesfalls vorschnell zahlen. Experten empfehlen:
Schriftlich widersprechen – unter Verweis auf Sittenwidrigkeit.
Rechtsanwaltskammer einschalten – die Schlichtungsstellen prüfen Rechnungen kostenlos.
Zweitmeinung einholen – bei Verbraucherzentralen oder spezialisierten Anwälten.
Der betroffene Mandant hat inzwischen die zuständige Rechtsanwaltskammer eingeschaltet und verlangt seine Zahlungen zurück.
Ein wachsendes Problem
Dem Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) sind mittlerweile mehrere Kanzleien bekannt, die ähnlich vorgehen und online aktiv für „professionelle Schuldenbereinigung“ werben.
„Finger weg von Rechtsanwälten, die mit pauschalen Gebühren arbeiten“, warnt Johann Tillich vom VfE. „In vielen Fällen sind diese Vereinbarungen sittenwidrig und die Betroffenen zahlen für Leistungen, die ihnen überhaupt nicht helfen.“
Der betroffene Mandant hat inzwischen die zuständige Rechtsanwaltskammer eingeschaltet und fordert sein bereits gezahltes Geld zurück. Der Fall zeigt eindrücklich, dass Schuldner nicht nur bei ihren Gläubigern, sondern manchmal auch bei ihren Helfern genau hinschauen müssen.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen nicht, dass Nachzahlungen von Krankengeld oder Verletztengeld trotz bestehender Kontopfändung geschützt werden können. Wird eine solche Nachzahlung auf ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) überwiesen und übersteigt sie den monatlichen Freibetrag, droht ohne rechtzeitige Maßnahmen die Auszahlung an Gläubiger. Der Schutz dieser Sozialleistungen ist jedoch möglich – er erfordert ein aktives Vorgehen. Lohnersatzleistungen grundsätzlich pfändbar – Nachzahlungen als Sonderfall Krankengeld und Verletztengeld gelten als Lohnersatzleistungen und unterliegen daher grundsätzlich der Pfändung wie Arbeitseinkommen. Der allgemeine Freibetrag auf einem P-Konto liegt seit dem 1. Juli 2024 bei 1.499,99 Euro und erhöht sich bei gesetzlichen Unterhaltspflichten. Problematisch wird es, wenn hohe Nachzahlungen eingehen, die sich aus rückwirkenden Ansprüchen ergeben – etwa wegen langer Bearbeitungszeiten bei Krankenkassen. In solchen Fällen überschreitet der Nachzahlungsbetrag regelmäßig die geschützten Freibeträge, sodass Kreditinstitute den übersteigenden Betrag an Gläubiger abführen müssten. Individueller Pfändungsschutz möglich Verbraucher können den Schutz dieser Leistungen jedoch beantragen. Voraussetzung ist ein individueller Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht gemäß § 906 Zivilprozessordnung (ZPO). Das Gericht kann festlegen, dass der Nachzahlungsbetrag unpfändbar ist, da er dem Lebensunterhalt vergangener Zeiträume dient, für die die Leistung vorgesehen war. Der Weg zum Pfändungsschutz im Überblick: Formloser Antrag beim Vollstreckungsgericht: Betroffene müssen einen Antrag auf „Festsetzung eines unpfändbaren Betrages“ stellen. Begründung: Die Nachzahlung ist notwendig, um den Lebensunterhalt der Monate zu decken, für die die Leistungen bestimmt waren. Nachweise: Erforderlich sind u. a. der Bescheid der Krankenkasse, der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sowie aktuelle Kontoauszüge. Schnelles Handeln: Der Antrag sollte unmittelbar nach Eingang der Nachzahlung gestellt werden, um eine Abführung an Gläubiger zu verhindern. P-Konto-Bescheinigungen von Schuldnerberatungen oder Arbeitgebern reichen in der Regel nicht aus, um Nachzahlungen vollständig zu schützen – ein gerichtlicher Beschluss ist meist zwingend erforderlich. Schuldnerberatung rät zu frühzeitiger Information Schuldnerberatungsstellen empfehlen, sich frühzeitig beraten zu lassen. „Viele Betroffene verlieren dringend benötigte Sozialleistungen, weil sie nicht wissen, dass Nachzahlungen individuell geschützt werden können“, so ein Sprecher des Vereins für Verbraucherentlastung (VfE). „Der Antrag beim Vollstreckungsgericht ist unkompliziert und verhindert oft existenzielle Härten.“ Fazit Nachzahlungen von Krankengeld und Verletztengeld müssen nicht automatisch an Gläubiger ausgekehrt werden. Mit einem begründeten Antrag beim Vollstreckungsgericht lässt sich der Betrag sichern und zur Deckung des Lebensunterhalts verwenden. Betroffene sollten zügig handeln und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Für Rückfragen steht die Pressestelle des VfE gerne zur Verfügung.

Doch im Internet häufen sich Angebote vermeintlich „kostenloser“ oder „besonders erfolgreicher“ Schuldenberatung, hinter denen sich oft teure Verträge verbergen. Viele Betroffene berichten von hohen monatlichen Raten zwischen 400 und 900 Euro – ohne dass tatsächlich eine nachhaltige Entschuldung erreicht wird. Der Verein für Existenzsicherung e. V. (VfE) warnt vor solchen Angeboten. In vielen Fällen steht in den Verträgen ausdrücklich, dass kein Erfolg geschuldet wird, obwohl mit „erfolgreicher Schuldenregulierung“ geworben wird. Häufig werden nur zwei Vergleichsangebote an Gläubiger unterbreitet – und die Erstellung eines Insolvenzantrags ist gar nicht Bestandteil der Leistung. Transparente Hilfe mit festen Pauschalen Der gemeinnützige Verein für Existenzsicherung e. V. arbeitet mit klaren, festen Pauschalen, ohne versteckte Zusatzkosten. Ziel ist eine faire, transparente und nachhaltige Schuldenberatung, die Menschen auf dem Weg in die finanzielle Selbstbestimmung begleitet. Dabei legt der VfE besonderen Wert auf außergerichtliche Lösungen, um Insolvenzverfahren möglichst zu vermeiden. Wo ein Insolvenzverfahren notwendig wird, begleitet der Verein seine Klienten während des gesamten Verfahrens – bis hin zur Restschuldbefreiung. „Wir wollen, dass Schuldner verstehen, was mit ihrem Geld passiert – und dass sie echte Chancen auf einen Neuanfang haben“, betont ein Sprecher des Vereins. „Dafür braucht es keine Lockangebote, sondern ehrliche Beratung und klare Strukturen.“ Checkliste: Seriöse Schuldenberatung erkennen Verbraucher können mit wenigen Punkten prüfen, ob ein Angebot vertrauenswürdig ist: 1. Transparenz der Leistungen Leistungen sind klar beschrieben (z. B. Gläubigerverhandlungen, Insolvenzantrag, Haushaltsplan). Keine vagen Erfolgsversprechen wie „Schuldenfrei in 6 Monaten“. 2. Kosten und Zahlungsbedingungen Alle Kosten werden offen kommuniziert. Keine überhöhten monatlichen Raten oder versteckten Gebühren. 3. Seriöse Werbung Keine garantierte „Schuldenfreiheit“ oder unrealistische Erfolgsquoten. Keine aggressiven Verkaufsstrategien oder Druck zur Vertragsunterzeichnung. 4. Vertragliche Klarheit Vertrag nennt alle Leistungen und Ausschlüsse eindeutig. Keine Klausel wie „Der Auftragnehmer schuldet keinen Erfolg“ ohne Erklärung. 5. Neutralität und Unabhängigkeit Anbieter ist unabhängig von Banken, Inkassofirmen oder Gläubigern. Keine Interessenkonflikte durch Provisionen oder Beteiligungen. 6. Alternative, sichere Anlaufstellen Staatliche oder gemeinnützige Beratungsstellen (z. B. Verbraucherzentralen, Caritas, Diakonie). In der Regel kostenlos oder kostengünstig. 7. Warnsignale Monatliche Raten zwischen 400 – 900 €, ohne nachvollziehbare Leistung. Nur wenige Vergleichsangebote oder fehlende Unterstützung bei der Insolvenz. Vertragsklauseln, die Erfolg ausdrücklich ausschließen. Über den Verein für Existenzsicherung e. V. Der Verein für Existenzsicherung e. V. ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Karlsfeld. Er bietet bundesweit Hilfe für überschuldete Verbraucher und Kleinunternehmer, unterstützt bei außergerichtlichen Schuldenregulierungen, begleitet Insolvenzverfahren und setzt sich politisch für eine faire Entschuldungspraxis ein. Beratung erfolgt in rumänisch, bulgarisch, italienisch, türkisch und mehreren anderenSprachen. video
