Verein für Existenzsicherung e. V.

Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986

Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO


Blog Post

Weshalb werden nur die karitativen Schuldnerberatungsstellen finanziell vom Staat unterstützt?

Johann Tillich • Mai 05, 2023

Alle anerkannten Stellen und Personen nach Paragraf 305 InsO müssen vom Staat unterstützt werden!

Mittlerweile verweisen die Verbraucherzentralen darauf, dass die karitativen Schuldenberatungen lange Wartezeiten haben, die teilweise bis zu acht Monaten zu einem ersten Termin dauern.


Warum ist das so?

Laut Paragraf 305 InsO gibt es zugelassene Stellen und zugelassene Personen. Bei den zugelassenen Stellen handelt es sich um die karitativen Verbände und auch sonstige zugelassene Schuldnerberatungsstellen. Bei den zugelassenen Personen handelt es sich zum Beispiel um Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.


Woran liegt es, dass die karitativen Stellen sehr lange Wartezeiten haben?

Das liegt hauptsächlich daran, dass die karitativen Stellen vom Staat bezahlt werden und somit die Schuldenberatung kostenlos anbieten können. Dadurch wollen die Schuldner natürlich die kostenlose Schuldenberatung ausnützen. Dadurch ist es nur verständlich, dass es immer längere Wartezeiten bei den karitativen Schuldnerberatungsstellen gibt. Damit ist es aber nicht getan, sondern die Einreichung des Insolvenzantrages kann auch mehr als zwei Jahre dauern. Bei einem Rechtsanwalt ist man in dieser Zeit schon fast mit der Insolvenz fertig.


Wie kann dieses Problem gelöst werden?

Der Verein für Existenzsicherung e.V. fordert seit 1999, dass alle zugelassenen Stellen nach Paragraf 35 InsO, die kostenlose Schuldnerberatung anbieten können und die Kosten mit dem Staat abrechnen. Dadurch würden sie die Schuldner nicht nur auf die karitativen Stellen stürzen sondern sich auch an Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder auch andere zugelassene Schuldnerberatungsstellen, die nicht vom Staat finanziert werden, wenden würden.


Diesbezüglich hört man von den Verbraucherzentralen keinerlei Forderungen. Vermutlich möchte man die Lizenz zum Geld drucken nicht aus der Hand geben. Lieber lässt man die Verbraucher in einer langen Warteschleife hängen.


Wir fordern die staatlichen Stellen auf, alle zugelassenen Stellen und zugelassenen Personen nach Paragraf 305 InsO gleich zu behandeln. Entweder werden alle vom Staat finanziert oder die staatliche Finanzierung wird für alle Stellen eingestellt und auch die karitativen Stellen müssen von ihren Mandanten Gebühren verlangen. Es kann nicht angehen das nur eine Gruppe der Schuldnerberatungsstellen bevorzugt vom Staat behandelt wird und die anderen sozusagen ein Berufsverbot dadurch erhalten.


Sollte die staatliche Subvention eingestellt werden, könnten dadurch erhebliche Summen an Steuergeldern eingespart werden. Hier muss noch mal erwähnt werden, dass die Schuldnerberatung wie sie jetzt durchgeführt wird, für den Schuldner kostenlos ist, aber jeder Steuerzahler dafür mit seinen Steuern aufkommen muss. Das kann so langfristig nicht mehr hingenommen werden.


Hier fordern wir auch die Verbraucherzentralen auf, endlich diesen Missstand abzustellen!

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