Verein für Existenzsicherung e. V.

Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986

Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO


Blog Post

Starker Anstieg der Firmenpleiten!

Johann Tillich • Mai 26, 2023

Besonders stark betroffen ist der Einzelhandel

Gerade in Bayern ist die Zahl der Firmenpleiten seit Jahresbeginn stark gestiegen. 577 Unternehmen meldeten im ersten Quartal Insolvenz an. Das waren im Jahresvergleich 16,3 % mehr. Auffällig war vor allem ein Anstieg im Handel mit einem Anstieg um mehr als 36,5 % auf 101 Insolvenzfälle. Die Zahlen stammen vom Landesamt für Statistik in Fürth.


Auch beim Verein für Existenzsicherung e.V. melden sich zur Zeit vermehrt Firmen, die Zahlungsprobleme haben oder bereits überschuldet sind. Die hauptsächlichen Gründe der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit sind hohe Darlehen, Forderungen von Finanzämtern, Forderungen der Gewerbesteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Hierbei ist zu beachten, dass Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und Aktiengesellschaften bei einer Überschuldung innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden müssen. Dies gilt nicht für Einzelunternehmen.


In diesem Fall ist es sehr wichtig, schnellstmöglich Kontakt mit einer Schuldnerberatungsstelle wie dem Verein für Existenzsicherung e.V. aufzunehmen, da sie hier professionell beraten werden, wie durch eine Regelinsolvenz die Schulden abgebaut und die Firma trotzdem weitergeführt werden kann. Vielfach ist die Meinung, dass Schulden von Finanzämtern nicht in die Insolvenz gehen uns alle Einnahmen der Firma an der Insolvenzverwalter zu zahlen sind. Beides ist jedoch falsch. Alle Schulden die vorhanden sind, gehen in die Insolvenz. Die Berechnungsgrundlage für Einzelfirmen für die Zahlung an den Insolvenzverwalter ist nicht der tatsächliche Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit, sondern die pfändbaren Beträge nach einem, dem Schuldner unterstellten Einkommen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass bei einem Friseurgeschäft je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen vom Selbstständigen ca. 150 € monatlich an den Insolvenzverwalter bezahlt werden und der Umsatz von ca. 4000 € beim Selbstständigen verbleibt.


Wichtig ist auch zu vermerken, dass die karitativen Schuldenberatungsstellen keine Regelinsolvenzfälle bearbeiten dürfen. Hier können wir nur empfehlen, sich rechtzeitig an den Verein für Existenzsicherung e. V. als spezialisierte Schuldenberatungsstelle zu wenden um eine professionelle Hilfe zu bekommen. Wir können Ihnen die kostengünstigste Lösung bieten und begleiten Sie nicht nur bis zur Insolvenz, sondern auch während der 36 Monate bis zur Restschuldbefreiung.

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