Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986
Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO
lt. Verbraucherzentrale haben alle Verbraucher und Verbraucherinnen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU haben Anspruch auf ein Konto, um damit Zahlungsvorgänge für private Zwecke durchzuführen. Jedes Kreditinstitut ist entsprechend verpflichtet, mit Ihnen einen Basiskonto-Vertrag abzuschließen, wenn Sie berechtigt sind.
Das Wichtigste in Kürze:
Weitere Informationen erhalten Sie durch die BaFin:
Hermann-Löns-Straße 14
85757 Karlsfeld