Steuersparimmobilien: Wenn Darlehen und Wohnungswert nicht mehr zusammenpassen
Johann Tillich • 27. Dezember 2025

Welche Lösungen gibt es?

Viele Eigentümer von als Kapitalanlage vermittelten Wohnungen stehen heute vor einem ernsten Problem:
Die ursprüngliche Finanzierung der Immobilie liegt weit über dem tatsächlichen Marktwert der Wohnung.

In zahlreichen Fällen stehen Darlehen von rund 150.00 0 Euro einem aktuellen Wohnungswert von lediglich etwa 60.000 Euro gegenüber. Diese Diskrepanz ist kein Einzelfall, sondern typisch für sogenannte Steuerspar- oder Kapitalanlageimmobilien, wie sie über viele Jahre hinweg vertrieben wurden.

Der Verein für Existenzsicherung (VfE) unterstützt betroffene Eigentümer dabei, ihre Situation realistisch einzuordnen und sinnvolle nächste Schritte zu prüfen.

Worum geht es bei Steuersparimmobilien?

Steuersparimmobilien wurden häufig mit dem Versprechen verkauft, Steuern zu sparen und gleichzeitig Vermögen aufzubauen. In der Praxis zeigte sich jedoch oft:
  • die Kaufpreise lagen deutlich über dem Marktwert
  • hohe Provisionen wurden mitfinanziert
  • die Finanzierung erfolgte ohne Eigenkapital
  • die Mieteinnahmen deckten die Kosten nicht
  • die Steuerersparnis war nur vorübergehend wirksam
Das Ergebnis: dauerhafte finanzielle Verluste und eine Immobilie, die sich wirtschaftlich nicht trägt.

Warum viele Eigentümer heute unter Druck stehen

Problematisch wird die Situation besonders dann, wenn:
  • Zinsen steigen
  • Einkommen sinkt (Rente, Krankheit, Jobverlust)
  • Mieteinnahmen ausbleiben
  • ein Verkauf erforderlich wird

Da der Verkaufserlös häufig deutlich unter der Restschuld liegt, bleibt vielen Eigentümern der Ausweg versperrt. Nicht selten mündet dies in Überschuldung oder Insolvenz, obwohl eine Immobilie vorhanden ist.

Wie der Verein für Existenzsicherung hilft

Der VfE verfolgt einen klar strukturierten Ansatz. Es geht nicht um schnelle Versprechen oder pauschale Lösungen, sondern um realistische Einschätzung und Existenzsicherung.

Der Ablauf in Kurzform:
  • Unverbindliche Erstkontaktaufnahme
  • Sichtung vorhandener Unterlagen (auch unvollständig)
  • Wirtschaftliche Bewertung von Darlehen und Wohnungswert
  • Einordnung der gesamten Schuldenlage
  • Prüfung realistischer Handlungsoptionen
  • Gemeinsames Vorgehen, wenn mehrere Eigentümer betroffen sind
  • Unterstützung bei Bankgesprächen durch erfahrene Fachleute
  • Klare Entscheidung über den weiteren Weg
  • Rechtliche Prüfung, nur wenn sinnvoll und aussichtsreich
  • Festlegung der nächsten Schritte, auch zur geordneten Entschuldung

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