Steuersparimmobilien: Wenn Darlehen und Wohnungswert nicht mehr zusammenpassen
Johann Tillich • 27. Dezember 2025
Welche Lösungen gibt es?

Viele Eigentümer von als Kapitalanlage vermittelten Wohnungen stehen heute vor einem ernsten Problem:
Die ursprüngliche Finanzierung der Immobilie liegt weit über dem tatsächlichen Marktwert der Wohnung.
In zahlreichen Fällen stehen Darlehen von rund 150.00 0 Euro einem aktuellen Wohnungswert von lediglich etwa 60.000 Euro gegenüber. Diese Diskrepanz ist kein Einzelfall, sondern typisch für sogenannte Steuerspar- oder Kapitalanlageimmobilien, wie sie über viele Jahre hinweg vertrieben wurden.
Der Verein für Existenzsicherung (VfE) unterstützt betroffene Eigentümer dabei, ihre Situation realistisch einzuordnen und sinnvolle nächste Schritte zu prüfen.
Worum geht es bei Steuersparimmobilien?
Steuersparimmobilien wurden häufig mit dem Versprechen verkauft, Steuern zu sparen und gleichzeitig Vermögen aufzubauen. In der Praxis zeigte sich jedoch oft:
- die Kaufpreise lagen deutlich über dem Marktwert
- hohe Provisionen wurden mitfinanziert
- die Finanzierung erfolgte ohne Eigenkapital
- die Mieteinnahmen deckten die Kosten nicht
- die Steuerersparnis war nur vorübergehend wirksam
Das Ergebnis: dauerhafte finanzielle Verluste und eine Immobilie, die sich wirtschaftlich nicht trägt.
Warum viele Eigentümer heute unter Druck stehen
Problematisch wird die Situation besonders dann, wenn:
- Zinsen steigen
- Einkommen sinkt (Rente, Krankheit, Jobverlust)
- Mieteinnahmen ausbleiben
- ein Verkauf erforderlich wird
Da der Verkaufserlös häufig deutlich unter der Restschuld liegt, bleibt vielen Eigentümern der Ausweg versperrt. Nicht selten mündet dies in Überschuldung oder Insolvenz, obwohl eine Immobilie vorhanden ist.
Wie der Verein für Existenzsicherung hilft
Der VfE verfolgt einen klar strukturierten Ansatz. Es geht nicht um schnelle Versprechen oder pauschale Lösungen, sondern um realistische Einschätzung und Existenzsicherung.
Der Ablauf in Kurzform:
- Unverbindliche Erstkontaktaufnahme
- Sichtung vorhandener Unterlagen (auch unvollständig)
- Wirtschaftliche Bewertung von Darlehen und Wohnungswert
- Einordnung der gesamten Schuldenlage
- Prüfung realistischer Handlungsoptionen
- Gemeinsames Vorgehen, wenn mehrere Eigentümer betroffen sind
- Unterstützung bei Bankgesprächen durch erfahrene Fachleute
- Klare Entscheidung über den weiteren Weg
- Rechtliche Prüfung, nur wenn sinnvoll und aussichtsreich
- Festlegung der nächsten Schritte, auch zur geordneten Entschuldung

Für viele Schuldnerinnen und Schuldner im Insolvenzverfahren ist es ein echter Schock: Ein Schreiben des Insolvenzverwalters flattert ins Haus – mit dem Antrag, ein unterhaltsberechtigtes Kind bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens nicht mehr zu berücksichtigen. Der Grund: Das Kind hat eine Ausbildung begonnen und verdient eigenes Geld. Die Konsequenz wäre gravierend: Die Pfändungsfreigrenze sinkt, und es bleibt spürbar weniger Geld zum Leben. Doch ein aktueller Praxisfall zeigt deutlich: Ein Widerspruch kann sich lohnen – und sogar zum vollen Erfolg führen. Der Praxisfall: Wenn der Insolvenzverwalter Kinder „streichen“ will Die Ausgangslage ist typisch: Eine Mutter befindet sich in der Privatinsolvenz Zwei volljährige Kinder leben weiterhin in ihrem Haushalt Beide Kinder befinden sich in Ausbildung und verdienen jeweils 850 € netto Als Beitrag zu den Haushaltskosten zahlen sie 200 € Kostgeld Die Insolvenzverwalterin stellte daraufhin beim Insolvenzgericht einen Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO. Ziel: Beide Kinder sollten zu 100 % unberücksichtigt bleiben, da sie angeblich nicht mehr unterhaltsbedürftig seien. Der rechtliche Knackpunkt: Wann gilt ein Kind als „selbstständig“? Tatsächlich erlaubt § 850c Abs. 4 ZPO, Unterhaltsberechtigte ganz oder teilweise unberücksichtigt zu lassen – aber nur unter klaren Voraussetzungen. Entscheidend ist die Frage: Reichen die eigenen Einkünfte des Kindes aus, um den gesamten Lebensunterhalt zu decken? Die Rechtsprechung – insbesondere der Bundesgerichtshof – verlangt hier keine Pauschalannahmen, sondern eine konkrete Bedarfsrechnung: Einkommen des Kindes vs. tatsächlicher Lebensbedarf des Kindes Nur wenn das Einkommen den Bedarf vollständig deckt, darf das Kind komplett unberücksichtigt bleiben. Die drei entscheidenden Argumente im Widerspruch 1. Die Bedarfsrechnung: 850 € reichen nicht aus Auf den ersten Blick wirkt ein Nettoeinkommen von 850 € solide. Doch der tatsächliche Bedarf eines jungen Erwachsenen setzt sich aus mehreren Positionen zusammen: Regelbedarf (orientiert am Bürgergeld, z. B. ca. 451 € für U25 im Elternhaushalt) Kosten der Unterkunft (anteilige Miete und Heizung – „Kopfanteil“) Berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten, Monatskarte, Arbeitsmittel) Im konkreten Fall: Warmmiete: 1.200 € 3 Personen im Haushalt → 400 € pro Kopf Regelbedarf + Mietanteil: über 900 € 👉 Ergebnis: Das Einkommen von 850 € deckte den Bedarf nicht vollständig. 2. Kostgeld ist kein Beweis für Selbstständigkeit Ein häufiger Irrtum: Das gezahlte Kostgeld wird als Argument gegen die Unterhaltsbedürftigkeit gewertet. Tatsächlich gilt das Gegenteil. Die Zahlung von 200 € zeigt lediglich, dass sich die Kinder beteiligen, nicht aber, dass sie sich vollständig selbst unterhalten. Die Mutter erbringt weiterhin erheblichen Naturalunterhalt, etwa durch: Wohnraum Strom und Heizung Internet Lebensmittel Der tatsächliche Wert dieser Leistungen liegt deutlich über dem gezahlten Kostgeld. 3. Die „Kindergeld-Falle“ – ein klassischer Fehler In vielen Verfahren versuchen Insolvenzverwalter, das Kindergeld dem Einkommen des Kindes zuzurechnen. Das ist unzulässig. Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden: Kindergeld ist im Pfändungsrecht kein eigenes Einkommen des Kindes (Beschluss vom 09.07.2020 – Az. IX ZB 38/19). 👉 Dieses Argument allein kann bereits entscheidend sein. Die Entscheidung des Gerichts: voller Erfolg Das Insolvenzgericht folgte der Argumentation vollständig und wies den Antrag der Insolvenzverwalterin zurück. Die Folgen für die Schuldnerin: Beide Kinder bleiben voll unterhaltsberechtigt Die Pfändungsfreigrenze bleibt unverändert Die wirtschaftliche Stabilität der Familie ist gesichert Fazit: Wehren Sie sich – es lohnt sich Dieser Fall zeigt eindrucksvoll: Ein Antrag des Insolvenzverwalters ist kein Urteil. Wenn Sie ein ähnliches Schreiben erhalten: ✅ Handeln Sie schnell – Fristen liegen oft bei nur zwei Wochen ✅ Rechnen Sie konkret – Bedarf und Einkommen sauber gegenüberstellen ✅ Nutzen Sie die Rechtsprechung – insbesondere zur Kindergeldfrage Ein gut begründeter Widerspruch ist oft einfacher als gedacht – und kann entscheidend für Ihre finanzielle Situation im Insolvenzverfahren sein. Diesen Fall hat der Verein für Existenzsicherung mit RA Tobias Neumeier erfolgreich gegen die Insolvenzverwalterin geführt!

Finanzielle Schwierigkeiten sind für viele Menschen eine große Belastung. Ob steigende Lebenshaltungskosten, Kredite, Immobilienfinanzierungen oder unerwartete Ereignisse – Schulden entstehen oft schneller als gedacht. Die VfE Schuldenberatung unterstützt Verbraucher dabei, ihre finanzielle Situation zu ordnen und nachhaltige Lösungen zu finden. Was leistet eine professionelle Schuldenberatung? Eine qualifizierte Schuldenberatung hilft nicht nur beim Überblick über bestehende Schulden, sondern entwickelt gemeinsam mit Betroffenen realistische Lösungswege. Ziel ist es, Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen und langfristig finanzielle Stabilität zu erreichen. Die VfE Schuldenberatung bietet umfassende Verbraucherberatung bei privaten Schulden, unter anderem in folgenden Bereichen: Schulden aus Konsumkrediten, Kreditkarten und Versandhäusern Private Überschuldung und Zahlungsrückstände Immobilien- und Hypothekenschulden Vorbereitung und Begleitung von Bankverhandlungen bei Immobilienkrediten Information zu Schuldenregulierung, Vergleichen und Entschuldungsmöglichkeiten Schuldenberatung bei Immobilien- und Hypothekenschulden Gerade bei Immobilienfinanzierungen geraten viele Haushalte unter Druck – etwa durch Zinsanpassungen, Einkommensverluste oder unerwartete Ausgaben. Die VfE Schuldenberatung unterstützt bei: Analyse bestehender Immobilien- und Darlehensverträge Vorbereitung von Gesprächen mit Banken und Kreditinstituten Entwicklung von Lösungsoptionen wie Ratenanpassungen, Umschuldungen oder Vergleichen Einschätzung wirtschaftlicher Handlungsmöglichkeiten Eine frühzeitige Schuldenberatung kann helfen, schwerwiegende Folgen wie Zwangsversteigerungen zu vermeiden. Kostenlose Sprechstunden für Verbraucher Ein besonderes Angebot der VfE Schuldenberatung sind kostenlose Sprechstunden für Verbraucher. Hier steht die praktische Hilfe im Vordergrund. Dazu zählen: Sichtung und Ordnung von Schuldenunterlagen (Kreditverträge, Mahnungen, Kontoauszüge) Erstellung einer Haushalts- und Finanzübersicht Unterstützung bei der Vorbereitung von Bank- und Gläubigergesprächen Aufzeigen konkreter Lösungen bei privaten Schulden, z. B. Ratenpläne oder Vergleichsangebote Orientierung zu den nächsten sinnvollen Schritten der Schuldenregulierung Warum Schuldenberatung frühzeitig sinnvoll ist Je früher Betroffene professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, desto größer sind die Handlungsspielräume. Schuldenberatung bedeutet nicht Kontrolle oder Verurteilung – sondern Unterstützung, Klarheit und neue Perspektiven. Fazit: Die VfE Schuldenberatung begleitet Verbraucher kompetent, vertraulich und lösungsorientiert auf dem Weg aus der Schuldenkrise. Wer sich rechtzeitig beraten lässt, schafft die Grundlage für eine stabile finanzielle Zukunft. Finde die richtige Schuldnerberatung

