Schuldnerberatung Ablauf: So begleitet Sie ein professioneller Schuldenberater zur finanziellen Freiheit
Johann Tillich • 9. Januar 2026
Würfel mit dem Schriftzug Schuldenfrei

Egal, ob Privatpersonen oder Unternehmen: Wer in die Schuldenfalle getappt ist, muss damit nicht alleine bleiben. Aber wie läuft eine Schuldnerberatung eigentlich ab? Was passiert im Erstgespräch? Und welche Schritte stehen an, bis zu einem möglichen Insolvenzverfahren?



In diesem Artikel erklären wir Ihnen genau, was Sie erwartet, wenn Sie sich an eine professionelle Schuldnerberatung wenden, worauf Sie achten sollten und wie genau Ihr Weg aussehen kann, um die Schulden endgültig hinter sich zu lassen.


Was ist Schuldnerberatung und warum ist sie wichtig?

Schulden entstehen oft schleichend und völlig unabsichtlich: Ein paar offene Rechnungen, mal das Konto überzogen, Ratenkäufe…


Viele Menschen merken erst spät, dass sie den Überblick verloren haben. Genau hier setzt eine Schuldnerberatung an. Eine Schuldnerberatung hilft Privatpersonen, Selbstständigen und kleinen Unternehmen dabei, ihre finanzielle Situation realistisch einzuschätzen und einen klaren Weg aus der Überschuldung zu finden.


Das Ziel: Nicht nur kurzfristige Entlastung, sondern eine langfristige Lösung bis zur Schuldenfreiheit.


Der Ablauf einer professionellen Schuldnerberatung folgt dabei einem klaren System. Schritt für Schritt wird Ihre Schuldensituation analysiert, es werden Lösungswege aufgezeigt und gemeinsam entschieden, welcher Weg für Sie der richtige ist.


Ob außergerichtliche Schuldenbereinigung oder Insolvenzverfahren: Sie müssen diesen Prozess nicht alleine durchstehen. Kurz gesagt: Ein Schuldenberater gibt Ihnen Struktur, Sicherheit und Klarheit.


Wenn ein Profi übernimmt, werden Sie emotional entlastet und können auf dieser Grundlage einen Neuanfang meistern.

Kurzfassung: Das Wichtigste zum Ablauf einer Schuldnerberatung

  • Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Schuldensituation, ohne Bewertung oder Druck
  • Ihr Schuldnerberater übernimmt die Kommunikation mit Gläubigern und dem Gericht
  • Gemeinsam entscheiden Sie sich für eine außergerichtliche Lösung oder eine Insolvenz
  • Ziel: nicht nur kurzfristig Schulden loswerden, sondern für immer zurück in die Schuldenfreiheit

Der genaue Ablauf der Schuldnerberatung: Vom ersten Gespräch bis zur Entscheidung

1. Erster Kontakt und Beratungsgespräch

Der erste Schritt ist einfacher, als viele denken. Sie nehmen Kontakt zu einer Schuldnerberatungsstelle auf, das geht meistens telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular. In der Regel bekommen Sie zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch, denn natürlich wissen Schuldnerberater auch, dass die Zeit drängen kann.


Bereits dieser erste Kontakt ist für viele Betroffene eine große Erleichterung. Denn endlich gibt es einen Ort, an dem Sie offen über Ihre Schulden sprechen können, ohne bewertet zu werden.


Professionelle Schuldnerberater begegnen Ihnen immer sachlich, respektvoll und lösungsorientiert. Beim VfE ist diese Erstberatung beispielsweise sogar kostenlos: mehr zum VfE.


2. Wie Terminvereinbarung und Erstgespräch ablaufen

Im Erstgespräch verschaffen sich die Berater einen Überblick über Ihre Situation. Dabei geht es nicht nur um Zahlen, sondern um Ihre gesamte Lage.


Typische Themen im Erstgespräch:


  • Ihre aktuelle Schuldensituation
  • Anzahl und Art der Gläubiger
  • Einkommen, Einnahmen und Ausgaben
  • Lebenshaltungskosten
  • Bestehende Mahnbescheide oder Pfändungen
  • Ihre persönliche Situation und Belastung


Sie müssen nicht perfekt vorbereitet sein. Fehlende Unterlagen können später nachgereicht werden. Wichtig ist vor allem Ehrlichkeit, so kann Ihr Berater Ihnen am besten und am schnellsten helfen.


3. Analyse der finanziellen Situation und mögliche Lösungsansätze

Nach dem Erstgespräch folgt eine detaillierte Bestandsaufnahme. Der Schuldnerberater prüft Ihre Einnahmen und Ausgaben, sortiert Rechnungen, Kontoauszüge und Forderungen der Gläubiger. So entsteht ein realistisches Bild Ihrer Schuldensituation.


Auf dieser Basis werden mögliche Wege der Schuldenregulierung geprüft. Das muss nicht immer sofort die Insolvenz sein:


  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Schuldenbereinigungsplan mit Raten
  • Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern
  • Verbraucher- oder Regelinsolvenz


Nicht jede Lösung passt zu jeder Person. Entscheidend sind Höhe der Schulden, Anzahl der Gläubiger, Einkommen und Ihre persönliche Lage. Hier können Sie sich auf die Einschätzung Ihres Beraters verlassen: Er handelt in Ihrem Interesse, sucht also den besten Weg für Ihre ganz persönliche Situation und erklärt Ihnen alle bürokratischen Schritte.


4. Entscheidung für Insolvenz oder außergerichtliche Lösung

Gemeinsam mit Ihrem Schuldnerberater treffen Sie eine Entscheidung. Dabei zeigt er Ihnen klar und verständlich, welche Chancen und Risiken bestehen und wie der zeitliche Ablauf wäre.


Warum in den meisten Fällen eine Insolvenz sinnvoll ist: Bei vielen Gläubigern, hohen Schulden und geringem Einkommen scheitern außergerichtliche Einigungen leider oft. Jeder Gläubiger muss zustimmen und nur ein einziger Widerspruch kann den gesamten Plan zunichtemachen. Das kostet Zeit, Geld und Nerven.


Eine Insolvenz hingegen hat entgegen der allgemeinen Meinung viele Vorteile: Sie schafft klare Regeln, schützt vor weiteren Forderungen und führt in der Regel nach drei Jahren zur Restschuldbefreiung. Für viele Menschen ist sie der sicherste und schnellste Weg aus der Schuldenfalle.


Ordner mit Insolvenzdokumenten


Der Insolvenzprozess: Von der Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung

Einreichung des Insolvenzantrags

Entscheiden Sie sich für eine Insolvenz, beginnt die sorgfältige Vorbereitung des Antrags. Keine Sorge, auch hier können Sie natürlich auf die Unterstützung Ihres Schuldenberaters zählen:


  • Zusammenstellen aller Unterlagen
  • Erstellung der notwendigen Formulare
  • Übersicht über Gläubiger und Forderungen
  • Darstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben


Der fertige Insolvenzantrag wird anschließend beim zuständigen Gericht eingereicht. Fehler oder Lücken passieren Laien ganz automatisch und können zu Problemen und Verzögerungen führen. Genau hier zahlt sich professionelle Unterstützung aus, denn damit sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite.


Begleitung während des Insolvenzverfahrens

Auch nach der Antragstellung sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Ihr Schuldnerberater bleibt Ihr Ansprechpartner während des gesamten Insolvenzverfahrens.



Dazu gehört:


  • Unterstützung bei Schreiben vom Gericht
  • Kommunikation mit Gläubigern und Insolvenzverwalter
  • Klärung von Rückfragen
  • Hilfe bei Unsicherheiten im Ablauf


Restschuldbefreiung und nächste Schritte

Am Ende des Insolvenzverfahrens steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Ihre verbliebenen Schulden werden erlassen. Ein entscheidender Schritt in Richtung Schuldenfreiheit.


Nach dem Verfahren geht es darum, die finanzielle Existenz neu aufzubauen. Auch hier unterstützen Schuldnerberater mit Tipps zu Budgetplanung, Umgang mit Geld und Vermeidung neuer Schulden. Eine nicht zu unterschätzende Phase! Mit einer Schuldnerberatung an Ihrer Seite ist es viel leichter, den Neuanfang zu meistern und nicht wieder in die gleichen Fallen zu tappen.


Der richtige Schuldnerberater: Warum ist die Wahl entscheidend?

Nicht jede Schuldnerberatung arbeitet gleich. Leider gibt es auch in dieser Branche schwarze Schafe, die Ihnen nur noch mehr Geld aus der Tasche ziehen wollen. Umso wichtiger ist es, genau hinzusehen.


Auf diese 5 Qualitätsmerkmale sollten Sie unbedingt achten:


  1. Kostenlose Erstberatung
  2. Transparente Kosten
  3. Unabhängigkeit von Gläubigern
  4. Erfahrung im Insolvenzverfahren
  5. Persönliche Betreuung statt Massenabfertigung


Ein guter Schuldnerberater begleitet Sie nicht nur bis zum Gerichtstermin, der ihm möglicherweise das Geld einbringt, sondern bis zu Ihrer Schuldenfreiheit.


Frau telefoniert mit ihrer Schuldnerberatung


Warum der Verein für Existenzsicherung die beste Wahl ist

Wer sich an den VfE wendet, muss sich nicht rechtfertigen. Sie treffen hier auf erfahrene Schuldnerberater, die Ihre Lage ernst nehmen und verstehen. Das Ziel ist immer dasselbe: Ihnen schnell, klar und verlässlich aus den Schulden zu helfen, ohne Druck oder Vorwürfe.


Ihre Vorteile beim VfE

  • Über 40 Jahre Erfahrung mit Privatpersonen und Selbstständigen
  • Gemeinnütziger, unabhängiger Verein mit fairen Konditionen
  • Kostenlose Erstberatung und klare Abläufe
  • Schnelle Termine bei akuten Problemen
  • Begleitung von der ersten Analyse bis zur Schuldenfreiheit


Die VfE Leistungen im Überblick

  • Kostenlose Erstberatung und Schuldenanalyse
  • Prüfung Ihrer Unterlagen und realistische Einschätzung Ihrer Situation
  • Schuldenbereinigung oder Insolvenzbegleitung
  • Übernahme der Kommunikation mit Gläubigern und Gericht



Jetzt Termin zur kostenlosen Schuldenanalyse vereinbaren!


Fazit: Warum professionelle Schuldnerberatung unverzichtbar ist

Der Ablauf einer Schuldnerberatung gibt Ihnen Orientierung in einer schwierigen Situation. Vom Erstgespräch über die Analyse bis zur Schuldenregulierung oder Insolvenz: Jeder Schritt bringt Sie näher an einen Neuanfang.


Professionelle Beratung bedeutet:


  • Klarheit statt Unsicherheit
  • Struktur statt Chaos
  • Unterstützung statt Alleingang


Mit einem erfahrenen Partner wie dem VfE an Ihrer Seite wird aus einer scheinbar ausweglosen Lage ein machbarer Weg in die finanzielle Freiheit. Jetzt Termin zur kostenlosen Schuldenanalyse vereinbaren!


FAQ: Häufige Fragen zu Schuldnerberatung Ablauf

  • 1. Wie läuft eine Schuldnerberatung ab?

    Der Ablauf beginnt mit einer Erstberatung, gefolgt von einer Analyse Ihrer Schuldensituation, der Auswahl einer passenden Lösung und der Umsetzung bis zur Schuldenfreiheit.

  • 2. Ist die Erstberatung wirklich kostenlos?

    Bei seriösen Schuldnerberatungsstellen wie dem VfE ja. Sie erhalten eine erste Einschätzung ohne Kosten.

  • 3. Welche Unterlagen brauche ich für das Erstgespräch?

    Hilfreich sind Kontoauszüge, Rechnungen, Mahnbescheide, Einkommensnachweise und eine Übersicht über Ihre Gläubiger.

  • 4. Wie lange dauert der Ablauf der Insolvenz?

    Das hängt von Ihrer Situation ab. Eine Insolvenz dauert in der Regel drei Jahre, außergerichtliche Lösungen können kürzer oder länger sein.

  • 5. Muss ich Insolvenz anmelden?

    Nicht immer. Der Schuldnerberater prüft alle Alternativen. In vielen Fällen ist die Privatinsolvenz jedoch die sinnvollste Lösung.

  • 6. Was kostet eine Schuldnerberatung?

    Die Erstberatung ist oft kostenlos. Weitere Kosten müssen transparent erklärt werden. Beim VfE gelten faire, nachvollziehbare Konditionen.

  • 7. Kann ich auch online beraten werden?

    Ja. Viele Schuldnerberatungen bieten Termine telefonisch oder digital an.

  • 8. Was passiert mit meinen Gläubigern?

    Der Schuldnerberater übernimmt die Kommunikation und Verhandlungen mit den Gläubigern.

  • 9. Habe ich Anspruch auf Schuldnerberatung?

    Ja. Jeder Mensch in einer finanziellen Krise kann eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.

  • 10. Was ist das wichtigste Ziel der Schuldnerberatung?

    Nicht nur Schuldenabbau, sondern ein stabiler Weg zurück in eine schuldenfreie Zukunft.

von Johann Tillich 17. April 2026
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Schuldnern einen essenziellen Schutz vor dem vollständigen finanziellen Ruin, wirft im Alltag jedoch oft Fragen auf. Eine der häufigsten Unsicherheiten betrifft die Verfügungsgewalt über das Guthaben, wenn (noch) keine aktive Kontopfändung vorliegt: Ist der Kontoinhaber in diesem Fall an den gesetzlichen Freibetrag von aktuell 1.560,00 Euro gebunden? Die rechtliche Antwort ist eindeutig: Ohne eine aktive Pfändung kann der Kontoinhaber über das gesamte Guthaben in unbegrenzter Höhe verfügen. Der Freibetrag stellt keine generelle Ausgabenbegrenzung dar, sondern entfaltet seine rechtliche Wirkung erst im Moment einer tatsächlichen Pfändung. Der rechtliche Rahmen des Pfändungsschutzes Das P-Konto ist in den §§ 899 bis 910 der Zivilprozessordnung (ZPO) gesetzlich verankert. Der Kern dieses Schutzes ist der gesetzliche Grundfreibetrag gemäß § 899 Abs. 1 ZPO. Dieser Betrag dient dazu, das physische und soziokulturelle Existenzminimum des Schuldners zu sichern. Dieser Schutzmechanismus und die damit verbundene Sperrung von Beträgen, die den Freibetrag übersteigen, werden jedoch nicht durch die bloße Einrichtung des P-Kontos ausgelöst. Die rechtliche Grundlage für eine Kontosperrung entsteht für das Kreditinstitut erst in dem Moment, in dem ein wirksamer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) nach § 829 ZPO oder eine behördliche Pfändungsverfügung zugestellt wird. Verfügbarkeit des Guthabens im pfändungsfreien Zustand Solange keine Pfändung bei der Bank vorliegt, existiert kein rechtlicher Grund, Gelder des Kontoinhabers zurückzuhalten. Das bedeutet für die Praxis: Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge können uneingeschränkt ausgeführt werden. Bargeldabhebungen sind auch über die Grenze von 1.560,00 Euro hinaus problemlos möglich. Das P-Konto funktioniert in Bezug auf den Zahlungsverkehr exakt wie ein reguläres Girokonto. Sollte eine Bank das Guthaben eines Kunden auf den Freibetrag beschränken, obwohl keine Pfändung vorliegt, handelt sie ohne rechtliche Grundlage und macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Warum ein P-Konto ohne Pfändung führen? (Perspektiven und Strategie) Es gibt durchaus legitime Gründe, ein P-Konto präventiv einzurichten. Dabei müssen jedoch die Positionen und Konsequenzen für beide Vertragsseiten beleuchtet werden: Die Perspektive des Kontoinhabers (Präventivschutz) Wenn Zahlungsschwierigkeiten bestehen und Vollstreckungsmaßnahmen drohen, bietet das präventive P-Konto Sicherheit. Trifft plötzlich eine Pfändung bei der Bank ein, ist der Grundfreibetrag sofort und ohne zeitliche Verzögerung geschützt. Mietzahlungen und Lebensunterhalt können lückenlos weiter bestritten werden. Ein nachträglicher Umwandlungsantrag unter Zeitdruck entfällt. Die Perspektive der Bank (Kontoführung und Risikominimierung) Banken sind gesetzlich verpflichtet, ein bestehendes Girokonto auf Verlangen des Kunden in ein P-Konto umzuwandeln. Da das P-Konto jedoch dem Schutz vor Überschuldung dient, darf es von der Bank ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden. Das bedeutet, dass bestehende Dispokredite bei der Umwandlung in der Regel sofort gekündigt werden und echte Kreditkarten oft eingezogen oder in Prepaid-Karten umgewandelt werden. Handlungsempfehlungen für die Praxis Bei unberechtigten Kontosperrungen: Wenn die Bank Verfügungen über den Freibetrag hinaus verweigert, obwohl keine Pfändung vorliegt, sollte der Kontoinhaber die Bank unverzüglich und nachweisbar zur Freigabe des gesamten Guthabens auffordern. Hierbei sollte auf die fehlende Pfändung als Rechtsgrundlage verwiesen werden. Rückumwandlung prüfen: Sobald die finanzielle Krise dauerhaft abgewendet ist und keine Pfändungen mehr drohen, ist es ratsam, das P-Konto wieder in ein reguläres Girokonto zurückzuwandeln. Dies ermöglicht wieder mehr finanziellen Spielraum und die Nutzung banküblicher Kreditlinien. Erhöhung des Freibetrags: Sollte es doch zu einer Pfändung kommen, müssen Kontoinhaber daran denken, dass der Grundfreibetrag durch entsprechende Bescheinigungen (zum Beispiel bei Unterhaltspflichten oder dem Bezug von Kindergeld) individuell erhöht werden kann. Fazit Das P-Konto ist ein starkes rechtliches Instrument zum Schutz des Existenzminimums. Es ist jedoch kein finanzielles Gefängnis. Wer ein P-Konto führt, ohne dass Gläubiger darauf zugreifen, bleibt uneingeschränkter Herr über sein gesamtes Kontoguthaben. Terminvereinbarung
von Johann Tillich 16. April 2026
Schulden wachsen, Mahnungen häufen sich – und mit jedem Tag steigt der Druck. Dabei ist der wichtigste Schritt oft der einfachste: 👉 Ein Gespräch vereinbaren. 🔍 Warum fällt es so schwer, einen Termin zu buchen? Das Zögern ist völlig verständlich. Häufige Gedanken sind: „So schlimm ist es noch nicht…“ „Ich schaffe das allein…“ „Es ist mir unangenehm…“ Doch genau dieses Warten verschlimmert die Situation oft unnötig. 💡 Was ein erstes Gespräch wirklich bringt Ein Termin bedeutet nicht, dass du dich festlegen musst. Im Gegenteil: ✔ Du bekommst einen klaren Überblick ✔ Du erkennst konkrete nächste Schritte ✔ Du gewinnst wieder Kontrolle über deine Situation Und vor allem: 👉 Du bist nicht mehr allein damit. 🔒 Vertraulich und ohne Verpflichtung Gerade bei finanziellen Themen ist Vertrauen entscheidend. Deshalb ist das Erstgespräch: vertraulich respektvoll unverbindlich Du entscheidest danach ganz in Ruhe, wie es weitergeht. 📅 Termin buchen – einfach und flexibel Damit es für dich so unkompliziert wie möglich ist, kannst du deinen Termin direkt online auswählen – zu einer Zeit, die für dich passt. 👉 Hier Termin buchen: Kalender Die Buchung dauert nur wenige Sekunden. 🚀 Warum du nicht warten solltest Je früher du handelst, desto mehr Möglichkeiten hast du: bessere Lösungen mit Gläubigern weniger Druck und Stress mehr Handlungsspielraum Ein Termin heute kann dir Wochen oder Monate an Sorgen ersparen. 🤝 Fazit Der erste Schritt ist oft der schwerste – aber auch der wichtigste.
von Johann Tillich 15. April 2026
Ein laufendes Insolvenzverfahren ist für Betroffene oft mit viel Stress und Unsicherheit verbunden. Wenn dann noch der Insolvenzverwalter ein Schreiben schickt und fordert, man möge doch bitte die jährliche Steuererklärung anfertigen und die Kosten für einen Steuerberater selbst tragen, ist die Verwirrung meist groß. Schließlich fehlt in der Insolvenz genau dafür das Geld. Doch ist diese Forderung überhaupt rechtens? Wir klären auf, wer im Insolvenzverfahren tatsächlich für die Steuererklärung zuständig ist und welche Pflichten auf beiden Seiten bestehen. Der rechtliche Grundsatz: Der Insolvenzverwalter übernimmt das Steuer(rudern) Viele Schuldner gehen davon aus, dass sie auch während der Insolvenz ihre Steuererklärung wie gewohnt selbst erstellen müssen. Das ist jedoch ein Irrtum. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 der Insolvenzordnung - InsO). Das hat direkte Auswirkungen auf die steuerlichen Pflichten: Gemäß § 34 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) tritt der Insolvenzverwalter steuerrechtlich an die Stelle des Schuldners. Das bedeutet konkret: Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, die Steuererklärungen für den Schuldner abzugeben, soweit diese das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen betreffen. Wer trägt die Kosten für den Steuerberater? Wenn der Insolvenzverwalter die Steuererklärung nicht selbst erstellen kann oder möchte, darf er dafür einen Steuerberater beauftragen. Die spannende Frage ist: Wer bezahlt das? Oft versuchen Verwalter, diese Kosten auf den Schuldner abzuwälzen. Das Gesetz sieht das jedoch anders. Die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung durch den Verwalter oder einen von ihm beauftragten Dritten sind sogenannte Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Sie müssen also aus der Insolvenzmasse bezahlt werden und dürfen dem Schuldner nicht aus seinem unpfändbaren Einkommen (dem insolvenzfreien Vermögen) in Rechnung gestellt werden. Die Pflichten des Schuldners: Mitwirken ist Pflicht! Auch wenn der Schuldner die Erklärung nicht selbst erstellen muss, darf er sich nicht entspannt zurücklehnen. Ihn trifft eine umfassende Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gemäß § 97 InsO. Das bedeutet für die Praxis: Unterlagen sammeln: Der Schuldner muss alle steuerlich relevanten Dokumente (Lohnsteuerbescheinigungen, Belege über Werbungskosten, Sonderausgaben etc.) sorgfältig aufbewahren. Informationen weitergeben: Diese Unterlagen müssen dem Insolvenzverwalter unaufgefordert, geordnet und fristgerecht zur Verfügung gestellt werden. Fragen beantworten: Bei Rückfragen des Verwalters oder des Finanzamts muss der Schuldner wahrheitsgemäß Auskunft geben. Wer dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung. Die Zusammenarbeit mit dem Verwalter ist hier also essenziell. Die wichtige Ausnahme: Das insolvenzfreie Vermögen Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt Situationen, in denen der Schuldner doch selbst für die Steuererklärung verantwortlich bleibt. Dies ist dann der Fall, wenn die Einkünfte absolut nichts mit der Insolvenzmasse zu tun haben. Ein typisches Beispiel ist die sogenannte "freigegebene selbstständige Tätigkeit". Wenn der Insolvenzverwalter die Selbstständigkeit des Schuldners aus dem Insolvenzverfahren freigibt, fallen die daraus erzielten Gewinne nicht in die Insolvenzmasse. Folglich ist der Verwalter für diesen Teil auch nicht steuerlich verantwortlich. Der Schuldner muss sich um die Versteuerung dieser Einkünfte selbst kümmern und auch die eventuellen Kosten für einen Steuerberater selbst tragen. Bei gemischten Einkünften (teilweise Insolvenzmasse, teilweise insolvenzfreies Vermögen) muss die Zuständigkeit oft im Detail zwischen Verwalter und Schuldner abgestimmt werden. Fazit: Rechte kennen und sachlich kommunizieren Sollte Ihr Insolvenzverwalter Sie auffordern, die Steuererklärung auf eigene Kosten erstellen zu lassen, geraten Sie nicht in Panik. Verweisen Sie sachlich auf die gesetzliche Regelung der §§ 34 AO und 80 InsO. Bieten Sie gleichzeitig Ihre volle Unterstützung bei der Zusammenstellung der Belege an. Ein kooperatives, aber bestimmtes Auftreten hilft meist, solche Missverständnisse schnell aus dem Weg zu räumen. Hier ist ein Musterbrief an den Insolvenzverwalter: Absender: [Ihr Vorname] [Ihr Nachname] [Ihre Straße und Hausnummer] [Ihre PLZ und Wohnort] Empfänger: [Name des Insolvenzverwalters / der Kanzlei] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Ort], den [Datum] Betreff: Erstellung der Einkommensteuererklärung für das Jahr [Jahr] Insolvenzverfahren über das Vermögen von [Ihr Name], Aktenzeichen:[Aktenzeichen des Gerichts] Sehr geehrte(r) Herr/Frau[Nachname des Insolvenzverwalters], ich nehme Bezug auf Ihre Aufforderung vom [Datum des Schreibens des Verwalters], in der Sie mich bitten, die Einkommensteuererklärung für das Jahr [Jahr] auf eigene Kosten anfertigen zu lassen und Ihnen einzureichen. Gerne unterstütze ich Sie bei der steuerlichen Abwicklung und komme meiner Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gemäß § 97 InsO vollumfänglich nach. Sämtliche mir vorliegenden steuerlich relevanten Unterlagen und Belege für das betreffende Jahr werde ich Ihnen unverzüglich zur Verfügung stellen. Ich weise jedoch sachlich darauf hin, dass die rechtliche Verpflichtung zur eigentlichen Erstellung und Einreichung der Steuererklärung beim Insolvenzverwalter liegt. Gemäß § 34 Abs. 3 AO in Verbindung mit § 80 Abs. 1 InsO haben Sie als Insolvenzverwalter die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, soweit diese das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen betreffen. Dies schließt die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ein, was auch durch die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (u. a. BFH, Urteil vom 23.08.1994 – VII R 143/92) bestätigt wird. Sollten Sie für die Erstellung der Steuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, so stellen die hierfür anfallenden Kosten gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO Masseverbindlichkeiten dar. Eine Übernahme dieser Kosten aus meinem insolvenzfreien Vermögen oder eine Beauftragung eines Steuerberaters auf meine eigenen Kosten ist gesetzlich nicht vorgesehen und mir finanziell auch nicht möglich. Bitte teilen Sie mir mit, welche konkreten Unterlagen und Belege Sie für die Erstellung der Steuererklärung durch Ihr Haus noch benötigen. Ich werde Ihnen diese dann umgehend geordnet zukommen lassen. Sollte die geforderte Steuererklärung ausschließlich Einkünfte betreffen, die nicht in die Insolvenzmasse fallen (z. B. aus einer freigegebenen Tätigkeit), bitte ich um einen kurzen rechtlichen Hinweis Ihrerseits, da in diesem speziellen Fall die Erklärungspflicht bei mir läge. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Ihre Unterschrift][Ihr gedruckter Name]