Worauf sollte ein Schuldner bei einer Schuldnerberatungsstelle unbedingt achten?

Johann Tillich • 23. Juli 2024

Warnung vor reißerischer Werbung mit Schuldenregulierung

Bei Google tauchen immer wieder Anzeigen von sogenannten Schuldenregulierungsfirmen auf. Dabei kann es sich um Unternehmen oder leider auch um Anwälte handeln. 


In jedem Fall sollte jeder Schuldner mehrere Erstgespräche mit den verschiedenen Schuldnerberatungsstellen führen, um herauszufinden, welche für ihn am besten geeignet ist. Nutzen Sie die Gelegenheit, denn es geht auch um Ihr Geld. Diese Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos. 


Unserer Erfahrung nach entscheiden sich die Schuldner in der Regel für die teurere Variante der Anwälte. Natürlich gibt es auch günstigere Möglichkeiten, wie zum Beispiel den Verein Existenzsicherung e. V. 


Wie arbeiten Schuldnerberatungsstellen?


Hier ein Auszug aus einem Schuldnerberatungsvertrag (Schuldenregulierung) einer Anwaltskanzlei. Die Vertragsunterlagen liegen im Original vor. 


Die Vergütung ist in einem separaten Honorarvertrag geregelt. Bei einer Gesamtschuld von 34.999,99 EUR beträgt das Honorar bereits 10%. Dies sind 3 499,99 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 665,00 EUR, was einen Gesamtbetrag von 4 164,99 EUR ergibt. Im vorliegenden Fall wurde eine Rate von 220 Euro pro Monat vereinbart. Dies bedeutet, dass das Entgelt für 19 Monate zu zahlen ist. Es ist daher davon auszugehen, dass der Insolvenzantrag frühestens nach 20 Monaten gestellt werden kann. 


Beim Verein Existenzsicherung e. V. ist ein Insolvenzantrag innerhalb von acht Wochen gestellt und die Gebühren sind deutlich geringer.


Bei einer Gesamtschuld von 100.000 € beträgt die Gebühr 6 %. Das bedeutet eine Gebühr von 6.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 1.140,00 €, also insgesamt 7.140,00 €. 


Darin sind nur zwei Vergleichsschreiben an die Gläubiger enthalten. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass zwei Briefe nie ausreichen. Eine Einigung mit allen Gläubigern ist nur in sehr wenigen Fällen möglich. Bei einer einzigen Ablehnung ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan gescheitert und der Insolvenzantrag wird bei Gericht gestellt. Warum also 19 Monate warten? Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele einzelne Gläubiger gesondert behandelt werden müssen, um eine Einigung über eine außergerichtliche Lösung zu erzielen.


Für Anwaltskanzleien entstehen bei Verhandlungen mit einzelnen Gläubigern zusätzliche Kosten. Diese sind nicht speziell aufgeführt, sondern richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 


In den meisten uns bekannten Fällen haben die Schuldner sehr hohe Gebühren gezahlt, ohne dass es zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen ist. Wir haben auch beobachtet, dass nach Zahlung des vollen Anwaltshonorars der Insolvenzantrag dem Mandanten zur Vorlage beim Insolvenzgericht zugesandt wird. 


In der großen Öffentlichkeit und bei der Erstberatung wird den Kunden vorgegaukelt, dass es sehr einfach sei, eine gütliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Dies ist jedoch in den meisten Fällen nicht möglich. Was steht im Anwaltsvertrag: "Der Auftragnehmer schuldet keinen Erfolg, sondern Beratungsleistungen"?


Wir können jedem Schuldner empfehlen, sich an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden, die eine kostenlose Erstberatung anbietet und bei der auch die Gesamtkosten vereinbart werden. Auf keinen Fall sollten Sie eine Schuldnerberatung akzeptieren, die Ihnen eine monatliche Rate in Rechnung stellt und diese dann an die Gläubiger ausschüttet. Dies ist in unseren Augen bedenklich.


Existenzsicherung e. V. bietet günstige Schuldnerberatung für Verbraucher, Einzelunternehmer und Firmen. Wir arbeiten professionell, kostengünstig und sind in der Lage, kurzfristig einen Insolvenzantrag zu stellen.


Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin für ein erstes Beratungsgespräch. Wir helfen Ihnen gerne, aus den Schulden herauszukommen.


Kontakt: Corina Mureșan-salvan Telefon 01737052923

Rumänische Schuldenberaterin



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Neues verbraucherfreundliches Urteil gegen die Schufa. Es werden sicherlich noch weitere positive Urteile für Verbraucher gegen die Schufa fallen. Der Verein für Existenzsicherung und seine Rechtsanwälte kämpfen seit Jahren gegen die Schufa Das Oberlandesgericht Köln hat am 10. April 2025 entschieden, dass die SCHUFA erledigte Einträge – also vollständig beglichene Forderungen – nicht mehr pauschal drei Jahre speichern darf. Stattdessen müssen diese Daten umgehend gelöscht werden. Betroffene haben zudem Anspruch auf Schadensersatz von mindestens 500 Euro. Das Urteil des OLG Köln reiht sich ein in eine Serie von verbraucherfreundlichen Entscheidungen der letzten Jahre. Bereits zuvor hatten Gerichte die Datensammlungspraxis der Auskunfteien kritisch hinterfragt und schrittweise eingeschränkt. Auch die Eintragungen wegen der Restschuldbefreiung werden nun nach 6 Monaten gelöscht. Rechtsanwalt Tobias Neumeier unterstützt Sie bundesweit bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche: ANSP-Rechtsanwälte RA Tobias Neumeier Tel. 089 - 53 07 57 50 Email: info@ansp.de
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„ Raus aus den Schulden – Finanzsanierer locken mit Kredit ohne Schufa“ Kein Kredit ohne Bonitätsprüfung: Kredite ohne Bonitätsprüfung werden massiv im Internet beworben, sind jedoch selten oder nicht existent. Unseriöse Vermittler und Dienstleister nutzen diese Werbung, um teure und unnötige Finanzsanierungen zu verkaufen. Was ist eine Finanzsanierung? Bei einer Finanzsanierung verspricht der Dienstleister, eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen oder ein Finanzsanierungskonzept zu erstellen. Dafür werden hohe Gebühren verlangt, ohne dass tatsächlich ein Kredit gewährt wird. Finanzsanierer leisten nicht mehr als professionelle Schuldnerberatungsstellen wie der Verein für Existenzsicherung e. V., verlangen jedoch hohe Gebühren. Wie kommt es zum Vertragsabschluss? Der Kontakt wird oft über Werbung im Internet hergestellt. Vermittler verschleiern ihre Absichten durch geschickte Täuschungen. Der eigentliche Finanzsanierungsvertrag wird oft als Nachnahmesendung verschickt. Am Ende denken Betroffene, sie hätten einen Kreditvertrag unterschrieben, tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Finanzsanierung. Wie wehre ich mich? Betroffene sollten keine Zahlungen leisten und sich immer unabhängig beraten lassen. Verträge sollten vorsorglich widerrufen und wegen Irrtums und Täuschung angefochten werden. Ein Kredit zu vernünftigen Konditionen ist nur mit einem guten Bonitätsscore möglich. Bei finanziellen Schwierigkeiten sollten sich Betroffene an professionelle Schuldnerberatungen, wie den Verein für Existenzsicherung e. V. wenden, der unabhängig und kostengünstig tätig ist. Hier ist das Wichtigste in Kürze: Unseriöse Kreditvermittler versprechen schnelle und unbürokratische Hilfe bei finanziellen Engpässen. Kreditvermittler vergeben selbst keine Darlehen, sondern leiten Anfragen an Banken weiter. Ob ein Kredit vergeben wird, entscheiden allein die Kreditgeber und nicht die Vermittler. Man sollte besonders vorsichtig bei der Suche nach Krediten sein, um unseriöse Anbieter zu vermeiden. Um unseriöse Kreditvermittler zu erkennen, sollte man: Misstrauisch bei Angeboten mit Soforthilfe und „ohne Schufa“ sein. Namen und Internetseiten der Vermittler gründlich überprüfen. Keine Unterlagen per Nachnahme annehmen. Keine Vorauszahlungen leisten. Keine zusätzlichen Verträge bei Hausbesuchen abschließen.
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