Ab dem 1.7.2025 steigen die Pfändungsfreibeträge
Johann Tillich • 22. April 2025
Das Existenzminimum der Schuldner wird gesichert

Gläubiger dürfen nur Beträge pfänden, die über dieser Freigrenze liegen. Die wichtigsten Änderungen:
- Der Grundfreibetrag steigt von 1.500,00 Euro auf 1.560,00 Euro monatlich.
- Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
- Für jede weitere unterhaltspflichtige Person erhöht sich die Grenze um 326,04 Euro statt zuvor 312,78 Euro.
- Ab einem Nettoeinkommen von 4.766,99 Euro darf voll gepfändet werden (vorher 4.573,10 Euro) .
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