Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986
Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO
Endlich wurde mal ein Inkassobüro wegen einem rechtswidrigen SCHUFA Eintrag dazu verurteilt Schmerzensgeld zu bezahlen. Laut dem OLG Naumburg ist sogar der Betrag von 4000 € zu niedrig angesetzt. Schmerzensgeldzahlungen kann man auch gegen die SCHUFA erhalten. Voraussetzung ist, dass man auch einen Anwalt hat er sie mit der Materie gut auskennt. In diesem Fall sind wir sehr froh, das Rechtsanwalt de Backer unsere Mandanten vertritt. Mittlerweile gibt es sehr viele Urteile die Rechtsanwalt de Backer erfolgreich gegen die SCHUFA und Auskunfteien gewonnen hat.
Alles weitere finden Sie in dem beigefügten Urteil:
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85757 Karlsfeld