Verein für Existenzsicherung e. V.

Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986

Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO


Blog Post

Warum haben karikative Schuldnerberatungsstellen lange Wartezeiten?

Johann Tillich • März 11, 2023

Wartezeiten für den ersten Termin in 6 Monaten sind normal

Weshalb werden nicht alle zugelassenen Stellen nach Paragraf 305 InsO, auch Rechtsanwälte, gleich behandelt?


Mittlerweile wird in der Presse angedeutet, dass Insolvenzverfahren rückläufig sind. Es stellt sie nun die Frage, warum dies so ist. Die Erklärung ist relativ einfach. Mittlerweile haben die karitativen Schuldnerberatungsstellen Wartezeiten bis zu sechs Monaten für den ersten Termin. Das bedeutet, wenn ein Schuldner heute Probleme hat kann er nach sechs Monaten einen ersten Beratungstermin bei einer karitativen Schuldnerberatung erhalten. Bis dann der Insolvenzantrag beim Gericht eingereicht wird kann es noch weitere 24-36 Monate dauern.


Wir sind nun geeignete Stellen oder Personen nach Paragraf 305 InsO? Grundsätzlich kommen alle in Betracht, die von der zuständigen Behörde anerkannt wurden. Dies sind die karitativen Schuldnerberatungsstellen. Weitere Personen sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Unterschied liegt nur in der Bezahlung.


Werden die karitativen Stellen nicht, entgegen ihrer Behauptung, umsonst arbeiten, sondern vom Steuerzahler bezahlt werden, gilt dies nicht für die geeigneten Personen nach Paragraf 305 InsO.


Da die Verbraucher bei den karitativen Stellen eine, für sie, kostenlose Schuldnerberatung bekommen, wollen viele dieses Angebot annehmen und haben dadurch natürlich lange Wartezeiten vor sich. Man kann sagen, dass durch diese Ungleichbehandlung der zugelassenen Stellen verhindert wird, dass die Insolvenzanträge kurzfristig eingereicht werden können.


Um diese Ungleichbehandlung auszugleichen, wäre es wichtig, dass die Rechtsanwälte die Schuldnerberatung ebenfalls kostenlos anbieten können und dazu den Beratungshilfeschein wie früher erhalten würden. Dadurch könnten auch die Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kostenlos Schuldenberatung für die Verbraucher anbieten. Als Alternative könnten auch die Zahlungen an die karitativen Schuldnerberatungsstellen eingestellt werden, wodurch natürlich viele Steuer Ausgaben wegfallen würden. Für die Bearbeitung der Schuldnerberatung müssten alle zugelassenen Stellen nach Paragraf 305 InsO Gebühren verlangen, die aber einheitlich geregelt werden sollten.


Dadurch würden sich die langen Wartezeiten bei den karitativen Verbänden sehr schnell reduzieren, da auch die Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Schuldnerberatung anbieten könnten.


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