Weshalb brauchen Bürgergeldbezieher ein P-Konto?

Johann Tillich • 8. März 2023

Nicht nur bei momentanen Schulden benötigt man ein P-Konto

Jeder der laufend über Geldeingänge verfügt, kann grundsätzlich gepfändet werden. Dies gilt auch für Bezieher von Bürgergeld. Ein P-Konto ist unabhängig davon, ob eine Verschuldungssituation bereits vorliegt, oder erst in Zukunft erfolgt, notwendig.


Wer Bürgergeld bezieht sollte bei seiner Bank ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Dies ist umso wichtiger wenn der Bürgergeldbezieher auch noch Schulden hat. Durch ein P-Konto kann das Bürgergeld bis zu einem Freibetrag von den Gläubigen nicht gepfändet werden.


Alle laufenden Geldleistungen sind grundsätzlich pfändbar. Dies gilt auch für das Bürgergeld oder die Sozialhilfe. Der Freibetrag, der verbleiben muss, derzeit bei einem Schuldner ohne unterhaltsberechtigte Personen bei 1340 €. Durch weitere unterhaltsberechtigte Personen, wie Ehefrau und Kinder, wird sich dieser Freibetrag natürlich erhöhen. Bei einer unterhaltsberechtigten Person erhöht sich der Betrag um 500,62 €. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag um weitere 278,90 €. Diese Berechnung gilt bis maximal fünf Personen.


Es gibt natürlich Sozialleistungen die nicht gepfändet werden dürfen. Diese sind laut Paragraf 54 SGB I Elterngeld und Mutterschaftsgeld, Wohngeld, Mehrbedarf aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Einschränkungen. In diesen Fällen müssen Nachweise erbracht werden.


Dürfen Nachzahlungen durch das Jobcenter gepfändet werden? Wenn Bürgergeldleistung durch das Jobcenter nachgezahlt werden, können diese ebenfalls Pfennig freigestellt werden. Diese nachgezahlt Beträge werden nur auf die Monate angerechnet, für die das Bürgergeld zugestanden wäre. Falls man kein P-Konto hat, kann der Gläubiger das Konto komplett pfänden.


Was passiert wenn viel Guthaben auf dem P-Konto ist? In diesem Fall wird das Geld auf ein separates Auskehrkonto gebucht. In diesem Fall haben wieder Gläubiger noch Schuldner einen Zugriff auf das Auskehrkonto. Das Guthaben auf dem Auskehrkonto wird im Folgemonat auf das P-Konto zurücküberwiesen.


Nach der neuen Gesetzeslage gibt es auch die Möglichkeit, Geld für Anschaffungen auf dem Pfändungschutzkonto anzusparen. Dabei gelten jedoch bestimmte Vorgaben.


Jede Bank ist verpflichtet für den Kontoinhaber ein P-Konto einzurichten. Dafür dürfen keine Gebühren verlangt werden. Ein P-Konto kann nur für eine Person eingerichtet werden. Bei Gemeinschaftskonten gibt es Möglichkeit nicht. 


Sollte ein Gläubiger das Konto bereits gepfändet haben, muss man sich sehr schnell an die Bank wenden um das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Dies ist bis zu vier Wochen rückwirkend möglich. Falls man nichts unternimmt, muss die Bank nach vier Wochen das Geld an den Gläubiger überweisen. 

von Johann Tillich 16. Oktober 2025
Der Verein für Existenzsicherung (VfE e.V.) ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation, die Menschen in finanziellen Notlagen unterstützt. Seit seiner Gründung setzt sich der VfE für faire Chancen, soziale Teilhabe und wirtschaftliche Selbstbestimmung ein. Unser Ziel ist es, Überschuldung zu verhindern, bestehende Schuldenprobleme zu lösen und den Weg in eine stabile finanzielle Zukunft zu ebnen. Unsere Mission Der VfE versteht sich als Anlaufstelle für alle, die von Schulden betroffen sind oder einer finanziellen Krise vorbeugen wollen. Wir beraten Privatpersonen, Selbstständige und Kleinunternehmer in allen Fragen rund um Überschuldung, Insolvenz und Existenzsicherung. Dabei steht nicht nur die juristische Seite im Fokus, sondern auch die soziale und persönliche Stabilisierung unserer Klientinnen und Klienten. Unsere Leistungen Kostenlose Erstberatung bei Schulden- und Existenzfragen Schuldner- und Insolvenzberatung nach §§ 305 InsO Begleitung im Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren Hilfe bei Gläubigerverhandlungen und Vergleichslösungen Aufklärung über Schuldnerrechte und Datenschutz (z. B. SCHUFA-Einträge) Information und Prävention durch Publikationen, Infoblätter und das E-Book Unsere Grundsätze Unabhängig & neutral: Wir arbeiten ohne wirtschaftliche Interessen und beraten ausschließlich im Sinne der Ratsuchenden. Vertraulich & respektvoll: Jeder Mensch verdient Würde – auch in finanzieller Not. Kompetent & praxisnah: Unsere Rechtsanwälte, Beraterinnen und Berater verfügen über fundierte Kenntnisse im Insolvenz-, Zivil- und Sozialrecht. Unsere Zielgruppen Der VfE richtet sich an: Privatpersonen mit Schuldenproblemen Selbstständige und Kleinunternehmer in wirtschaftlicher Schieflage Menschen mit drohender Zahlungsunfähigkeit oder Pfändung Betroffene nach gescheiterten Vergleichsverfahren oder Insolvenzverfahren Projekte und Öffentlichkeitsarbeit Neben der direkten Beratung engagiert sich der VfE in der Aufklärung und Verbraucherinformation. Mit Fachbeiträgen, Presseartikeln und Publikationen leistet der Verein einen Beitrag zur Entstigmatisierung von Schulden und zur Stärkung der Verbraucherrechte in Deutschland. Kontakt Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) Schuldenberatung und Existenzsicherung 📍 85757 Karlsfeld, Herrmann-Löns-Str.14 📞 08131-93298 📧 info@vfe.de 🌐 Webseite: www.vfe-schuldenberatung.de + schuldenberatung-bayern.com + schuldenanalyse.de ]
von Johann Tillich 25. September 2025
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Immer mehr Menschen in Deutschland rutschen in die Schuldenfalle. Hohe Mieten, steigende Energiepreise, Kredite und ein unvorhergesehener Jobverlust – schon kleine Auslöser reichen, damit Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Wer in dieser Situation steckt, kennt das Gefühl: Dauerstress, Angst vor dem Briefkasten und die Sorge um die eigene Zukunft. Doch genau hier setzt der Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) mit seiner Schuldnerberatung an. Schuldnerberatung – mehr als Zahlen und Paragrafen Viele denken beim Wort „Schuldnerberatung“ sofort an komplizierte Formulare und juristische Paragrafen. Doch beim VfE geht es um mehr: um Menschen, ihre Geschichten und ihre Chancen. Die Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit, hören zu und entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen einen Plan. Ob es um eine außergerichtliche Einigung, die Vorbereitung einer Insolvenz oder die Neuordnung der privaten Finanzen geht – Ziel ist immer: raus aus der Krise, rein in ein Leben mit Perspektive. Warum der erste Schritt so wichtig ist Eines der größten Probleme: Viele Betroffene schieben das Thema vor sich her. Scham und Angst sind oft stärker als der Mut, Hilfe zu suchen. „Genau das ist der Fehler“, sagen die Experten des Vereins. Denn je früher man sich meldet, desto einfacher lassen sich Lösungen finden – manchmal sogar ohne Gericht. Mut statt Verzweiflung Der VfE will Betroffenen Mut machen. Niemand muss seine Probleme allein bewältigen. Und: Schulden sind kein persönliches Versagen – sie können jeden treffen. Der Unterschied liegt darin, ob man sich helfen lässt oder die Krise verschleppt. Der Weg zurück in ein selbst bestimmtes Leben Mit der Unterstützung der Schuldnerberatung können Ratsuchende Schritt für Schritt wieder Kontrolle über ihr Leben gewinnen: Übersicht über die finanzielle Situation schaffen mit Gläubigern verhandeln realistische Zahlungspläne entwickeln Insolvenzverfahren professionell begleiten lassen Und vor allem: wieder Hoffnung schöpfen. 👉 Mehr Informationen über die Schuldnerberatung des Vereins für Existenzsicherung e.V. finden Sie direkt auf VfE-schuldnerberatung.de . Fazit: Wer den Mut hat, den ersten Schritt zu gehen, wird feststellen: Leere Taschen sind nicht das Ende – sondern oft der Anfang eines Neuanfangs.
von Johann Tillich 11. September 2025
Herr M. ist seit Jahren überschuldet. In seiner Not wendet er sich an die Schuldnerberatungsstelle der AWO. Dort wird er aufgenommen, doch nach dem ersten Beratungsgespräch passiert lange nichts. Immer wieder wird er vertröstet: Die Wartelisten sind lang, die Berater überlastet, ein schneller Start ins Entschuldungsverfahren nicht möglich. Zwei Jahre vergehen, ohne dass ein konkreter Antrag gestellt oder ein Verfahren eingeleitet wird. Die Gläubiger lassen nicht locker, Mahnungen und Pfändungen gehen weiter. Herr M. verliert die Hoffnung und ist verzweifelt: „Ich dachte schon, ich komme da nie wieder raus.“ Schließlich erfährt er vom Verein für Existenzsicherung (VfE) . Bereits nach kurzer Zeit hat er dort einen festen Ansprechpartner, seine Unterlagen werden strukturiert geprüft und die notwendigen Schritte sofort eingeleitet. Während er bei der AWO jahrelang auf den Beginn seiner Entschuldung warten musste, spürt er beim VfE sofort, dass etwas passiert. 📌 Besonderer Vorteil des VfE Der Verein für Existenzsicherung berät nicht nur auf Deutsch, sondern auch in: Rumänisch Türkisch Bulgarisch Serbisch Kroatisch Das ermöglicht vielen Ratsuchenden, ihre Sorgen in der eigenen Muttersprache zu besprechen – ein entscheidender Schritt, um Missverständnisse zu vermeiden und Vertrauen aufzubauen. Der Unterschied zeigt sich besonders deutlich: Karitative Schuldnerberatungsstellen (z. B. AWO, Caritas, Diakonie): Lange Wartezeiten (oft mehrere Monate bis Jahre) Überlastete Mitarbeiter Verfahren ziehen sich hin, Betroffene verlieren wertvolle Zeit Verein für Existenzsicherung (VfE): Direkter Zugang ohne lange Wartelisten Strukturierte Bearbeitung der Unterlagen Schnelle Einleitung der notwendigen Schritte (z. B. Einigungsversuch, Insolvenzantrag) Entlastung für Schuldner durch klare Ansprechpartner  Gerade in der Überschuldung zählt Zeit . Jeder Monat Verzögerung kann zusätzliche Zinsen, Vollstreckungsmaßnahmen oder gar den Verlust von Wohnung oder Arbeitsplatz bedeuten. Der VfE bietet hier einen wichtigen Vorteil: Die Verfahren werden unverzüglich angepackt , damit Schuldner nicht jahrelang auf den erlösenden Schritt in Richtung Entschuldung warten müssen.