Weshalb brauchen Bürgergeldbezieher ein P-Konto?

Johann Tillich • 8. März 2023

Nicht nur bei momentanen Schulden benötigt man ein P-Konto

Jeder der laufend über Geldeingänge verfügt, kann grundsätzlich gepfändet werden. Dies gilt auch für Bezieher von Bürgergeld. Ein P-Konto ist unabhängig davon, ob eine Verschuldungssituation bereits vorliegt, oder erst in Zukunft erfolgt, notwendig.


Wer Bürgergeld bezieht sollte bei seiner Bank ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Dies ist umso wichtiger wenn der Bürgergeldbezieher auch noch Schulden hat. Durch ein P-Konto kann das Bürgergeld bis zu einem Freibetrag von den Gläubigen nicht gepfändet werden.


Alle laufenden Geldleistungen sind grundsätzlich pfändbar. Dies gilt auch für das Bürgergeld oder die Sozialhilfe. Der Freibetrag, der verbleiben muss, derzeit bei einem Schuldner ohne unterhaltsberechtigte Personen bei 1340 €. Durch weitere unterhaltsberechtigte Personen, wie Ehefrau und Kinder, wird sich dieser Freibetrag natürlich erhöhen. Bei einer unterhaltsberechtigten Person erhöht sich der Betrag um 500,62 €. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag um weitere 278,90 €. Diese Berechnung gilt bis maximal fünf Personen.


Es gibt natürlich Sozialleistungen die nicht gepfändet werden dürfen. Diese sind laut Paragraf 54 SGB I Elterngeld und Mutterschaftsgeld, Wohngeld, Mehrbedarf aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Einschränkungen. In diesen Fällen müssen Nachweise erbracht werden.


Dürfen Nachzahlungen durch das Jobcenter gepfändet werden? Wenn Bürgergeldleistung durch das Jobcenter nachgezahlt werden, können diese ebenfalls Pfennig freigestellt werden. Diese nachgezahlt Beträge werden nur auf die Monate angerechnet, für die das Bürgergeld zugestanden wäre. Falls man kein P-Konto hat, kann der Gläubiger das Konto komplett pfänden.


Was passiert wenn viel Guthaben auf dem P-Konto ist? In diesem Fall wird das Geld auf ein separates Auskehrkonto gebucht. In diesem Fall haben wieder Gläubiger noch Schuldner einen Zugriff auf das Auskehrkonto. Das Guthaben auf dem Auskehrkonto wird im Folgemonat auf das P-Konto zurücküberwiesen.


Nach der neuen Gesetzeslage gibt es auch die Möglichkeit, Geld für Anschaffungen auf dem Pfändungschutzkonto anzusparen. Dabei gelten jedoch bestimmte Vorgaben.


Jede Bank ist verpflichtet für den Kontoinhaber ein P-Konto einzurichten. Dafür dürfen keine Gebühren verlangt werden. Ein P-Konto kann nur für eine Person eingerichtet werden. Bei Gemeinschaftskonten gibt es Möglichkeit nicht. 


Sollte ein Gläubiger das Konto bereits gepfändet haben, muss man sich sehr schnell an die Bank wenden um das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Dies ist bis zu vier Wochen rückwirkend möglich. Falls man nichts unternimmt, muss die Bank nach vier Wochen das Geld an den Gläubiger überweisen. 

von Johann Tillich 6. September 2025
– und das aus guten Gründen. Hier sind die wichtigsten Punkte, warum der VfE als beste Schuldenberatung für Verbraucher, Einzelfirmen, Soloselbständige und Kapitalgesellschaften gilt: ✅ 1. Ganzheitlicher Ansatz für alle Zielgruppen Anders als viele klassische Schuldnerberatungen, die sich meist auf Verbraucher fokussieren, unterstützt der VfE: Privatpersonen mit Schuldenproblemen oder Schufa-Einträgen Einzelfirmen und Freiberufler, die ihre Selbstständigkeit erhalten wollen Soloselbstständige, die zwischen privater und betrieblicher Insolvenz stecken Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder UGs, inkl. Geschäftsführerberatung Das macht den VfE zu einer Anlaufstelle aus einer Hand – auch bei komplexen Überschneidungen zwischen Privat- und Unternehmensinsolvenz. ✅ 2. Rechtssichere Beratung durch Fachjuristen und Insolvenzexperten Der Verein arbeitet mit zugelassenen Rechtsanwälten, Fachleuten für Insolvenzrecht und zertifizierten Schuldnerberatern. Die Beratung ist: juristisch fundiert gerichtlich anerkannt (z. B. für Schuldenbereinigungspläne nach § 305 InsO) strategisch auf eine nachhaltige Entschuldung ausgerichtet Das bedeutet: Keine Schnelllösungen, sondern ein klarer, rechtssicherer Weg zur Restschuldbefreiung oder zur Sanierung. ✅ 3. Unabhängigkeit & Gemeinnützigkeit Als gemeinnütziger Verein verfolgt der VfE keine wirtschaftlichen Eigeninteressen. Das garantiert: Transparenz Kostentransparente Beratung Keine versteckten Gebühren oder Abofallen Im Mittelpunkt stehen immer die Interessen der Ratsuchenden – nicht die Gewinnmaximierung. ✅ 4. Unterstützung auch bei wirtschaftlicher Selbsthilfe Der Verein unterstützt nicht nur beim Schuldenabbau, sondern auch dabei, wirtschaftlich wieder Fuß zu fassen: Hilfe bei Businessplänen und Sanierungskonzepten Beratung zu Neustart oder Fortführung einer Selbstständigkeit Unterstützung bei der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben Gerade für Selbstständige ein unschätzbarer Vorteil. ✅ 5. Digitalisierung & moderne Kommunikation Viele klassische Beratungsstellen sind überlaufen oder analog organisiert. Der VfE bietet: Online-Beratung via Videokonferenz oder Telefon Digitale Fallakten und Dokumentenübermittlung Schnelle Terminvergabe, auch kurzfristig So bleibt die Beratung effizient, flexibel und erreichbar – deutschlandweit. ✅ 6. Öffentlichkeitsarbeit & Verbraucherschutz Der VfE setzt sich aktiv ein für: Verbraucherrechte gegenüber Gläubigern, Inkassobüros und Auskunfteien Rechtspolitische Entwicklungen (z. B. zur Reform des Insolvenzrechts oder zur Schufa-Speicherpraxis) Aufklärung und Prävention über finanzielle Risiken und Schuldenfallen Ein starker Partner – nicht nur in der Krise, sondern auch für faire Rahmenbedingungen auf dem Finanzmarkt. Fazit: Der Verein für Existenzsicherung e. V. vereint Fachkompetenz, Gemeinwohlorientierung und Erfahrung aus tausenden Fällen zu einem einzigartigen Beratungsangebot. Wer wirklich raus aus den Schulden will – ob als Privatperson, Solo-Unternehmer oder GmbH – ist hier in besten Händen.
von Johann Tillich 13. August 2025
Immer mehr überschuldete Menschen geraten ins Visier unseriöser Anbieter. Ein besonders krasser Fall zeigt, wie Rechtsanwälte mit hohen Gebühren kassieren – und am Ende kaum helfen. Teurer Umweg statt echte Hilfe Ob als „Schuldnerberatung“ oder als Rechtsanwaltskanzlei: Einige Anbieter versprechen, gegen monatliche Ratenzahlungen Verhandlungen mit Gläubigern zu führen und so eine Insolvenz zu vermeiden. Doch die Realität sieht oft anders aus: Das Geld fließt zunächst in hohe Gebühren – manchmal bis zu zehn Prozent der gesamten Schuldsumme – bevor überhaupt eine Einigung versucht wird. „Dieses Geschäftsmodell ist brandgefährlich. Während die Betroffenen glauben, ihre Schulden würden sinken, wachsen sie in Wahrheit weiter“, warnt Johann Tillich, der Finanzexperte vom Verein für Existenzsicherung (VfE). Der Fall: 7.775,25 Euro für ein leeres Formular Ein besonders dreister Fall liegt dem Verein für Existenzsicherung e. V. vor: Ein Rechtsanwalt versprach einem Mandanten, durch außergerichtliche Verhandlungen mit Gläubigern die Insolvenz zu verhindern. Der Mandant zahlte monatlich 400 Euro. Nachdem der Anwalt sein vollständiges Honorar kassiert hatte, erklärte er, die Verhandlungen seien gescheitert – und schickte dem Mandanten lediglich ein leeres Formular, das dieser selbst ausfüllen und beim Gericht einreichen musste. Besonders krass ist, dass der Kanzlei bekannt war, dass der Mandant gar keinen Insolvenzantrag stellen kann, da er eine Sperrfrist bis 2029 hat. Für diese „Leistung“ stellte der Anwalt 7.775,25 Euro in Rechnung. Diese Auskunft hätte er beim Verein für Existenzsicherung e. V. für 0,00 € bekommen. Gesetzliches Minimum statt echter Beratung Oft beschränken sich solche Anbieter auf die gesetzlich vorgeschriebenen zwei außergerichtlichen Einigungsversuche. Scheitern diese – was bei komplexen Schuldenlagen häufig vorkommt – bleibt den Betroffenen nur der Gang in die Privatinsolvenz. Zusätzlich kommen versteckte Extra-Kosten hinzu, etwa für jede Kontaktaufnahme mit Gläubigern oder für Schriftverkehr. So erkennen Verbraucher seriöse Hilfe Fallen Sie nicht auf reißerische Google Werbung von Rechtsanwaltskanzleien herein Rechtsanwaltskanzleien mit 47 Rechtsanwälten sind mit Sicherheit nicht günstig Prüfen Sie die zugesandten Verträge auf die Gebührentabelle Keine monatlichen Ratenzahlungen an die Beratungsstelle oder Kanzlei Volle Kostentransparenz von Anfang an Schuldner behalten selbst die Kontrolle über Zahlungen und Gläubigerkontakte VfE-Tipp: „Finger weg von allen Angeboten, bei denen Sie nicht selbst die Kontrolle über Ihre Zahlungen behalten. Gerne prüft der Verein für Existenzsicherung e. V. Schuldnerberatung diese Angebote und hilft dadurch, Schaden zu vermeiden. #schuldnerberatung
von Johann Tillich 8. August 2025
Der Verein für Existenzsicherung e.V. kritisiert die einseitige Darstellung der Verbraucherzentralen und karikativen Schuldnerberatungsstellen, wonach nur kostenlose Schuldnerberatungsstellen seriös seien. Diese Aussage sei irreführend, da auch karitative Schuldnerberatungsstellen nicht „kostenlos“ arbeiten – sie werden aus Steuergeldern finanziert. Für die Ratsuchenden sind die Angebote zwar gebührenfrei, die Finanzierung erfolgt jedoch durch den Steuerzahler. Lange Wartezeiten bei karitativen Stellen Viele überschuldete Menschen berichten von Wartezeiten zwischen mehreren Wochen und bis zu zwei Jahren, bevor ihr Insolvenzantrag tatsächlich bei Gericht eingereicht wird. Offizielle Angaben belegen dies: Eine karitative Schuldnerberatung nennt selbst durchschnittlich fünf Monate zwischen Erstgespräch und Beginn der laufenden Beratung. In Hamburg warten Ratsuchende im Schnitt 117 Tage auf einen Ersttermin – bei manchen staatlich anerkannten Stellen sogar 181 bis 204 Tage. Für viele Betroffene ist dies unzumutbar, da die finanzielle Situation eine schnelle Antragstellung erfordert. Gewerbliche, professionelle Schuldnerberatungsstellen – zu denen auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und der Verein für Existenzsicherung e. V. gehören – können in der Regel innerhalb von acht Wochen den Insolvenzantrag fertigstellen und bieten kurzfristige Beratungstermine an. Ungleiche Finanzierung führt zu Wettbewerbsverzerrung Während karitative Stellen automatisch eine Zulassung nach § 305 InsO erhalten und staatlich finanziert werden, müssen Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, die ebenfalls eine Zulassung nach § 305 InsO haben und gewerbliche Beratungsstellen ihre Arbeit über Gebühren finanzieren. Der Verein kritisiert, dass dadurch ein unfairer Wettbewerb entstehe. Die pauschale Behauptung, bezahlte Beratung sei unseriös, sei falsch und schade der schnellen Versorgung überschuldeter Menschen. Reformvorschläge Der Verein für Existenzsicherung e.V. fordert: Gleichbehandlung aller zugelassenen Stellen nach § 305 InsO durch staatliche Finanzierung – so könnten auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gebührenfrei für Schuldner arbeiten, was Wartezeiten drastisch verkürzen würde. Alternativ: Streichung sämtlicher staatlicher Zuschüsse, sodass alle Beratungsstellen ihre Leistungen zu marktgerechten Preisen anbieten und im Wettbewerb stehen. Dies wäre auch eine enorme Einsparung für die Kommunen. Appell an die Politik „Es ist für den Steuerzahler schwer nachvollziehbar, dass überschuldete Verbraucher kostenfrei in ein Insolvenzverfahren kommen, während die Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Wer ein Verfahren benötigt, sollte zumindest einen geringen Beitrag leisten können“, so der Verein. Trotz der seit Jahren bekannten Probleme habe die Politik bisher nicht gehandelt. Der Verein ruft das Bundesverbraucherschutzministerium auf, endlich neue, faire Regelungen zu schaffen, um Wartezeiten zu reduzieren und den Zugang zu qualifizierter Beratung für alle zu sichern. Falschberatung