Wie läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren ab?
Johann Tillich • 17. Dezember 2024

Im November 2024 sind die Insolvenzzahlen in Deutschland sprunghaft angestiegen

Sie sind verschuldet und können in den nächsten Jahren Ihre Schulden nicht mehr bezahlen? Dann kann Ihnen möglicherweise ein Insolvenzverfahren helfen, einen Ausweg aus Ihrer Situation zu finden. Achtung: Hier kann nur ein grober Überblick über das Insolvenzverfahren gegeben werden. Oftmals erscheint ein Insolvenzverfahren als schnelle Lösung. Es gibt aber einige Gründe, die gegen einen Insolvenzantrag sprechen können. Es muss daher immer gut überlegt werden, ob dies wirklich der richtige Ausweg ist. Hier ist eine seriöse Beratung unerlässlich. Hinweis: Selbständige müssen einen Antrag auf das sog. Regelinsolvenzverfahren (RIV) stellen. Dieses unterscheidet sich vom VIV im Wesentlichen dadurch, dass die Stufen 1 und 2 wegfallen. Das RIV gilt auch für ehemals Selbständige, wenn mehr als 19 Schuldverhältnisse bestehen oder es sich bei mindestens einer Forderung um nicht abgeführte Sozialabgaben oder Löhne für Mitarbeiter handelt.
Ein Insolvenzverfahren kann tatsächlich eine Möglichkeit sein, um aus einer finanziell schwierigen Situation herauszukommen. Es ist jedoch wichtig, sich gut zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Hier sind einige grundlegende Informationen:

Regelinsolvenzverfahren (RIV): Dieses Verfahren gilt für Selbständige und ehemals Selbständige mit mehr als 19 Schuldverhältnissen oder wenn Sozialabgaben oder Löhne nicht abgeführt wurden. Es unterscheidet sich vom Verbraucherinsolvenzverfahren (VIV) hauptsächlich dadurch, dass die ersten beiden Stufen des Verfahrens entfallen.

Beratung: Eine seriöse Beratung ist unerlässlich, um die Vor- und Nachteile eines Insolvenzantrags abzuwägen. Es gibt verschiedene Gründe, die gegen einen Insolvenzantrag sprechen können, und diese sollten sorgfältig geprüft werden.

Überlegungen: Ein Insolvenzverfahren sollte nicht als schnelle Lösung betrachtet werden. Es ist wichtig, alle möglichen Konsequenzen und Alternativen zu berücksichtigen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren (VIV) besteht aus vier Schritten:

Versuch einer Einigung mit allen Gläubigern (Stufe 1): Hierbei müssen alle Schulden aufgelistet und eine außergerichtliche Lösung mit den Gläubigern angestrebt werden. Es ist wichtig, sich an eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Fachanwalt zu wenden.

Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan (Stufe 2): Falls die außergerichtliche Einigung scheitert, wird ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erstellt. Diese Stufe kann jedoch entfallen, wenn die Einigung bereits außergerichtlich erreicht wurde.

Gerichtliches Insolvenzverfahren (Stufe 3): Sollte auch der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan scheitern, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet.

Restschuldbefreiungsphase (Stufe 4): Nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die Restschuldbefreiungsphase. Am Ende dieser Phase werden die verbleibenden Schulden erlassen.

Es ist wichtig, alle Gläubiger und laufenden Zahlungen gegenüber der Beratungsstelle oder dem Anwalt anzugeben. Auch wertvolle Besitztümer wie Autos oder Lebensversicherungen müssen offengelegt werden. Wenn eine Einigung mit den Gläubigern gelingt, ist kein Insolvenzverfahren notwendig. Andernfalls wird eine Bescheinigung ausgestellt, die für den Insolvenzantrag benötigt wird.

Dauer des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren (Stufen 3 und 4) dauert in der Regel drei Jahre. Nach dieser Zeit wird per Gerichtsbeschluss die Restschuldbefreiung erklärt. Es ist wichtig, diesen Gerichtsbeschluss aufzubewahren, da die Forderungen zwar bestehen bleiben, aber die Gläubiger keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr durchführen dürfen.

Kosten des Verfahrens

Öffentliche Schuldnerberatungsstellen bieten ihre Unterstützung in der Regel kostenfrei an. Haben aber in den meisten Fällen lange Wartezeiten, Teilweise bis zu einem Jahr.

Einen Rechtsanwalt müssen Sie bezahlen, was in der Regel teuer sein kann.Wir warnen hier von Rechtsanwälten, die von Ihnen monatliche Raten verlangen, um angeblich die Gläubiger zu bezahlen. In diesen Fällen wird meistens nur das Honorar bezahlt. 

Bei Schuldnerberatungsstellen, wie dem Verein für Existenzscherung e. V, fallen nur geringe Gebühren an und die Mandanten werden bis zum Ende der Insolvenz begleitet. 

Für das gerichtliche Verfahren fallen Kosten an. Wenn Sie die Gerichtskosten nicht zahlen können, können Sie einen Stundungsantrag stellen. Das Insolvenzgericht stundet dann alle Kosten bis zur Restschuldbefreiung. Sollte der Insolvenzverwalter Beträge einziehen, werden hiervon zuerst die gestundeten Kosten bezahlt.

Bleiben nach der Restschuldbefreiung noch Kosten übrig, wird jährlich geprüft, ob Sie angemessene Raten aufbringen können (für längstens 4 Jahre).

Unserer Leistungen in der Schuldnerberatung für Firmen und Verbraucher:
  • Kostenfreie Beratungstermine innerhalb weniger Tage
  • Vermeidung von Insolvenzen und Zwangsversteigerung von Immobilien durch wirtschaftliche Verhandlungen
  • Schuldner- und Insolvenzhilfe: kaufmännischer Schuldenberatung und Prüfung aller Möglichkeiten zur individuellen Entschuldung
  • Im Falle einer Insolvenz: Begleitung während des gesamten Verfahrens bis zur Restschuldbefreiung durch auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzleien








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