Wie läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren ab?
Johann Tillich • 17. Dezember 2024
Im November 2024 sind die Insolvenzzahlen in Deutschland sprunghaft angestiegen

Sie sind verschuldet und können in den nächsten Jahren Ihre Schulden nicht mehr bezahlen? Dann kann Ihnen möglicherweise ein Insolvenzverfahren helfen, einen Ausweg aus Ihrer Situation zu finden. Achtung: Hier kann nur ein grober Überblick über das Insolvenzverfahren gegeben werden. Oftmals erscheint ein Insolvenzverfahren als schnelle Lösung. Es gibt aber einige Gründe, die gegen einen Insolvenzantrag sprechen können. Es muss daher immer gut überlegt werden, ob dies wirklich der richtige Ausweg ist. Hier ist eine seriöse Beratung unerlässlich. Hinweis: Selbständige müssen einen Antrag auf das sog. Regelinsolvenzverfahren (RIV) stellen. Dieses unterscheidet sich vom VIV im Wesentlichen dadurch, dass die Stufen 1 und 2 wegfallen. Das RIV gilt auch für ehemals Selbständige, wenn mehr als 19 Schuldverhältnisse bestehen oder es sich bei mindestens einer Forderung um nicht abgeführte Sozialabgaben oder Löhne für Mitarbeiter handelt.
Ein Insolvenzverfahren kann tatsächlich eine Möglichkeit sein, um aus einer finanziell schwierigen Situation herauszukommen. Es ist jedoch wichtig, sich gut zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Hier sind einige grundlegende Informationen:
Regelinsolvenzverfahren (RIV): Dieses Verfahren gilt für Selbständige und ehemals Selbständige mit mehr als 19 Schuldverhältnissen oder wenn Sozialabgaben oder Löhne nicht abgeführt wurden. Es unterscheidet sich vom Verbraucherinsolvenzverfahren (VIV) hauptsächlich dadurch, dass die ersten beiden Stufen des Verfahrens entfallen.
Beratung: Eine seriöse Beratung ist unerlässlich, um die Vor- und Nachteile eines Insolvenzantrags abzuwägen. Es gibt verschiedene Gründe, die gegen einen Insolvenzantrag sprechen können, und diese sollten sorgfältig geprüft werden.
Überlegungen: Ein Insolvenzverfahren sollte nicht als schnelle Lösung betrachtet werden. Es ist wichtig, alle möglichen Konsequenzen und Alternativen zu berücksichtigen.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren (VIV) besteht aus vier Schritten:
Versuch einer Einigung mit allen Gläubigern (Stufe 1): Hierbei müssen alle Schulden aufgelistet und eine außergerichtliche Lösung mit den Gläubigern angestrebt werden. Es ist wichtig, sich an eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Fachanwalt zu wenden.
Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan (Stufe 2): Falls die außergerichtliche Einigung scheitert, wird ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erstellt. Diese Stufe kann jedoch entfallen, wenn die Einigung bereits außergerichtlich erreicht wurde.
Gerichtliches Insolvenzverfahren (Stufe 3): Sollte auch der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan scheitern, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet.
Restschuldbefreiungsphase (Stufe 4): Nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die Restschuldbefreiungsphase. Am Ende dieser Phase werden die verbleibenden Schulden erlassen.
Es ist wichtig, alle Gläubiger und laufenden Zahlungen gegenüber der Beratungsstelle oder dem Anwalt anzugeben. Auch wertvolle Besitztümer wie Autos oder Lebensversicherungen müssen offengelegt werden. Wenn eine Einigung mit den Gläubigern gelingt, ist kein Insolvenzverfahren notwendig. Andernfalls wird eine Bescheinigung ausgestellt, die für den Insolvenzantrag benötigt wird.
Dauer des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren (Stufen 3 und 4) dauert in der Regel drei Jahre. Nach dieser Zeit wird per Gerichtsbeschluss die Restschuldbefreiung erklärt. Es ist wichtig, diesen Gerichtsbeschluss aufzubewahren, da die Forderungen zwar bestehen bleiben, aber die Gläubiger keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr durchführen dürfen.
Kosten des Verfahrens
Öffentliche Schuldnerberatungsstellen bieten ihre Unterstützung in der Regel kostenfrei an. Haben aber in den meisten Fällen lange Wartezeiten, Teilweise bis zu einem Jahr.
Einen Rechtsanwalt müssen Sie bezahlen, was in der Regel teuer sein kann.Wir warnen hier von Rechtsanwälten, die von Ihnen monatliche Raten verlangen, um angeblich die Gläubiger zu bezahlen. In diesen Fällen wird meistens nur das Honorar bezahlt.
Bei Schuldnerberatungsstellen, wie dem Verein für Existenzscherung e. V, fallen nur geringe Gebühren an und die Mandanten werden bis zum Ende der Insolvenz begleitet.
Für das gerichtliche Verfahren fallen Kosten an. Wenn Sie die Gerichtskosten nicht zahlen können, können Sie einen Stundungsantrag stellen. Das Insolvenzgericht stundet dann alle Kosten bis zur Restschuldbefreiung. Sollte der Insolvenzverwalter Beträge einziehen, werden hiervon zuerst die gestundeten Kosten bezahlt.
Bleiben nach der Restschuldbefreiung noch Kosten übrig, wird jährlich geprüft, ob Sie angemessene Raten aufbringen können (für längstens 4 Jahre).
Unserer Leistungen in der Schuldnerberatung für Firmen und Verbraucher:
- Kostenfreie Beratungstermine innerhalb weniger Tage
- Vermeidung von Insolvenzen und Zwangsversteigerung von Immobilien durch wirtschaftliche Verhandlungen
- Schuldner- und Insolvenzhilfe: kaufmännischer Schuldenberatung und Prüfung aller Möglichkeiten zur individuellen Entschuldung
- Im Falle einer Insolvenz: Begleitung während des gesamten Verfahrens bis zur Restschuldbefreiung durch auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzleien
Nachricht an Copilot
Der Verein für Existenzsicherung (VfE e.V.) ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation, die Menschen in finanziellen Notlagen unterstützt. Seit seiner Gründung setzt sich der VfE für faire Chancen, soziale Teilhabe und wirtschaftliche Selbstbestimmung ein. Unser Ziel ist es, Überschuldung zu verhindern, bestehende Schuldenprobleme zu lösen und den Weg in eine stabile finanzielle Zukunft zu ebnen. Unsere Mission Der VfE versteht sich als Anlaufstelle für alle, die von Schulden betroffen sind oder einer finanziellen Krise vorbeugen wollen. Wir beraten Privatpersonen, Selbstständige und Kleinunternehmer in allen Fragen rund um Überschuldung, Insolvenz und Existenzsicherung. Dabei steht nicht nur die juristische Seite im Fokus, sondern auch die soziale und persönliche Stabilisierung unserer Klientinnen und Klienten. Unsere Leistungen Kostenlose Erstberatung bei Schulden- und Existenzfragen Schuldner- und Insolvenzberatung nach §§ 305 InsO Begleitung im Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren Hilfe bei Gläubigerverhandlungen und Vergleichslösungen Aufklärung über Schuldnerrechte und Datenschutz (z. B. SCHUFA-Einträge) Information und Prävention durch Publikationen, Infoblätter und das E-Book Unsere Grundsätze Unabhängig & neutral: Wir arbeiten ohne wirtschaftliche Interessen und beraten ausschließlich im Sinne der Ratsuchenden. Vertraulich & respektvoll: Jeder Mensch verdient Würde – auch in finanzieller Not. Kompetent & praxisnah: Unsere Rechtsanwälte, Beraterinnen und Berater verfügen über fundierte Kenntnisse im Insolvenz-, Zivil- und Sozialrecht. Unsere Zielgruppen Der VfE richtet sich an: Privatpersonen mit Schuldenproblemen Selbstständige und Kleinunternehmer in wirtschaftlicher Schieflage Menschen mit drohender Zahlungsunfähigkeit oder Pfändung Betroffene nach gescheiterten Vergleichsverfahren oder Insolvenzverfahren Projekte und Öffentlichkeitsarbeit Neben der direkten Beratung engagiert sich der VfE in der Aufklärung und Verbraucherinformation. Mit Fachbeiträgen, Presseartikeln und Publikationen leistet der Verein einen Beitrag zur Entstigmatisierung von Schulden und zur Stärkung der Verbraucherrechte in Deutschland. Kontakt Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) Schuldenberatung und Existenzsicherung 📍 85757 Karlsfeld, Herrmann-Löns-Str.14 📞 08131-93298 📧 info@vfe.de 🌐 Webseite: www.vfe-schuldenberatung.de + schuldenberatung-bayern.com + schuldenanalyse.de ]

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Immer mehr Menschen in Deutschland rutschen in die Schuldenfalle. Hohe Mieten, steigende Energiepreise, Kredite und ein unvorhergesehener Jobverlust – schon kleine Auslöser reichen, damit Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Wer in dieser Situation steckt, kennt das Gefühl: Dauerstress, Angst vor dem Briefkasten und die Sorge um die eigene Zukunft. Doch genau hier setzt der Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) mit seiner Schuldnerberatung an. Schuldnerberatung – mehr als Zahlen und Paragrafen Viele denken beim Wort „Schuldnerberatung“ sofort an komplizierte Formulare und juristische Paragrafen. Doch beim VfE geht es um mehr: um Menschen, ihre Geschichten und ihre Chancen. Die Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit, hören zu und entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen einen Plan. Ob es um eine außergerichtliche Einigung, die Vorbereitung einer Insolvenz oder die Neuordnung der privaten Finanzen geht – Ziel ist immer: raus aus der Krise, rein in ein Leben mit Perspektive. Warum der erste Schritt so wichtig ist Eines der größten Probleme: Viele Betroffene schieben das Thema vor sich her. Scham und Angst sind oft stärker als der Mut, Hilfe zu suchen. „Genau das ist der Fehler“, sagen die Experten des Vereins. Denn je früher man sich meldet, desto einfacher lassen sich Lösungen finden – manchmal sogar ohne Gericht. Mut statt Verzweiflung Der VfE will Betroffenen Mut machen. Niemand muss seine Probleme allein bewältigen. Und: Schulden sind kein persönliches Versagen – sie können jeden treffen. Der Unterschied liegt darin, ob man sich helfen lässt oder die Krise verschleppt. Der Weg zurück in ein selbst bestimmtes Leben Mit der Unterstützung der Schuldnerberatung können Ratsuchende Schritt für Schritt wieder Kontrolle über ihr Leben gewinnen: Übersicht über die finanzielle Situation schaffen mit Gläubigern verhandeln realistische Zahlungspläne entwickeln Insolvenzverfahren professionell begleiten lassen Und vor allem: wieder Hoffnung schöpfen. 👉 Mehr Informationen über die Schuldnerberatung des Vereins für Existenzsicherung e.V. finden Sie direkt auf VfE-schuldnerberatung.de . Fazit: Wer den Mut hat, den ersten Schritt zu gehen, wird feststellen: Leere Taschen sind nicht das Ende – sondern oft der Anfang eines Neuanfangs.

Herr M. ist seit Jahren überschuldet. In seiner Not wendet er sich an die Schuldnerberatungsstelle der AWO. Dort wird er aufgenommen, doch nach dem ersten Beratungsgespräch passiert lange nichts. Immer wieder wird er vertröstet: Die Wartelisten sind lang, die Berater überlastet, ein schneller Start ins Entschuldungsverfahren nicht möglich. Zwei Jahre vergehen, ohne dass ein konkreter Antrag gestellt oder ein Verfahren eingeleitet wird. Die Gläubiger lassen nicht locker, Mahnungen und Pfändungen gehen weiter. Herr M. verliert die Hoffnung und ist verzweifelt: „Ich dachte schon, ich komme da nie wieder raus.“ Schließlich erfährt er vom Verein für Existenzsicherung (VfE) . Bereits nach kurzer Zeit hat er dort einen festen Ansprechpartner, seine Unterlagen werden strukturiert geprüft und die notwendigen Schritte sofort eingeleitet. Während er bei der AWO jahrelang auf den Beginn seiner Entschuldung warten musste, spürt er beim VfE sofort, dass etwas passiert. 📌 Besonderer Vorteil des VfE Der Verein für Existenzsicherung berät nicht nur auf Deutsch, sondern auch in: Rumänisch Türkisch Bulgarisch Serbisch Kroatisch Das ermöglicht vielen Ratsuchenden, ihre Sorgen in der eigenen Muttersprache zu besprechen – ein entscheidender Schritt, um Missverständnisse zu vermeiden und Vertrauen aufzubauen. Der Unterschied zeigt sich besonders deutlich: Karitative Schuldnerberatungsstellen (z. B. AWO, Caritas, Diakonie): Lange Wartezeiten (oft mehrere Monate bis Jahre) Überlastete Mitarbeiter Verfahren ziehen sich hin, Betroffene verlieren wertvolle Zeit Verein für Existenzsicherung (VfE): Direkter Zugang ohne lange Wartelisten Strukturierte Bearbeitung der Unterlagen Schnelle Einleitung der notwendigen Schritte (z. B. Einigungsversuch, Insolvenzantrag) Entlastung für Schuldner durch klare Ansprechpartner Gerade in der Überschuldung zählt Zeit . Jeder Monat Verzögerung kann zusätzliche Zinsen, Vollstreckungsmaßnahmen oder gar den Verlust von Wohnung oder Arbeitsplatz bedeuten. Der VfE bietet hier einen wichtigen Vorteil: Die Verfahren werden unverzüglich angepackt , damit Schuldner nicht jahrelang auf den erlösenden Schritt in Richtung Entschuldung warten müssen.
