Verein für Existenzsicherung e. V.

Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986

Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO


Blog Post

Welche Schuldnerberatungsstellen gibt es?

Johann Tillich • Okt. 05, 2021

Hier erfahren Sie wie Sie Schuldnerberatungsstellen unterscheiden.

immer wieder werden wir gefragt, welche Schuldnerberatungsstellen es gibt und wie sie diese unterscheiden.


Es gibt die karitativen Stellen, die eine Zulassung nach Paragraph 305 INSO haben. Diese Zulassung erhalten diese karitative Stellen ohne Nachweis, dass Fachleute die Schuldnerberatung machen. Durch mehrere Mandanten die von einer karitativen Stelle zu uns gewechselt sind haben wir erfahren, dass sie bei den karitativen Schuldnerberatungsstellen nur ein Musterschreiben ausgehändigt bekommen haben und ihre Gläubiger selbst anschreiben mussten. Nachdem die Antworten da waren, wurde von dieser Stelle nur der Insolvenzantrag ausgedruckt abgestempelt und der Mandant konnte den Antrag an das Insolvenzgericht weiterleiten. Mit der Erstellung des Insolvenzantrages war die Bearbeitung erledigt. Es erfolgt keine weitere Begleitung während der folgenden drei Jahre. Die meisten Probleme treten aber dann auf wenn sich der Insolvenzverwalter einschaltet oder das Gericht weitere Informationen benötigt. Hier ist der Mandant auf sich allein gestellt. Diese Stellen dürfen auch keine Firmen in die Wege Insolvenz begleiten und bearbeiten. Es wird behauptet, dass diese karitativen Stellen kostenlos für den Schuldner arbeiten. Jedoch wird nicht berichtet, dass der Steuerzahler für diese Kosten aufkommen muss und der Staat die karitativen Stellen finanziert. Wir sind der Meinung, dass diese Stellen in Zukunft nicht mehr vom Staat finanziert werden, sondern dass die Schuldner die Gebühren selbst aufbringen müssen.


Es gibt auch private Stellen, die eine Zulassung nach Paragraph 305 INSO haben. Der Unterschied ist, dass diese stellen keinerlei Zahlungen vom Staat erhalten. Diese müssen natürlich für ihre Arbeit auch Gebühren verlangen. Dafür sind diese Stellen auch qualitativ besser besetzt als Stellen, die umsonst arbeiten. Dadurch gibt es natürlich auch keine langen Wartezeiten.


Weiterhin gibt es noch private Schuldnerberatungen, die keine Zulassung nach Paragraph 305 INSO haben. So wie der Verein für Existenzsicherung e.V. Da wir aber mit Rechtsanwälten und Schuldnerberatungsstellen mit Zulassung nach Paragraph 305 INSO kooperieren und Experten mit langjähriger Erfahrung die Schuldnerberatung durchführen, können wir ebenfalls eine qualitativ hochwertige Beratung garantieren. Wir haben kurzfristig Termine frei für eine kostenfreie Erstberatung und können auch eine kurze Bearbeitungszeit garantieren. Wenn die Mandanten alle Unterlagen ordnungsgemäß zusammengestellt liefern, kann der Insolvenzantrag meistens innerhalb von zwei Monaten beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Unsere Tätigkeit endet nicht mit Abgabe des Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht, sondern wir begleiten den Mandanten während der nächsten drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung. Immer wieder haben wir festgestellt dass die meisten Probleme für die Mandanten erst nach der Einreichung des Insolvenzantrags entstehen. Oftmals müssen Briefe an den Insolvenzverwalter, Amtsgericht oder auch an die Banken geschickt werden, um zum Beispiel Kontopfändungen aufzuheben. Diese Betreuung vom Beginn der Insolvenz bis Restschuldbefreiung nach drei Jahren können wir zu günstigen Konditionen bieten. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin um Ihre individuelle Lösung zu besprechen.


Immer wieder tauchen in der Werbung so genannte Schuldenberater auf, die Lösungen ohne Insolvenz bieten. Diese werben damit, dass die Schuldner die Rate nur an eine Stelle zahlen müssen und diese die Gläubiger monatlich bezahlen würden. Das sind so genannte Schuldenregulierer. Wir können nur dringend davor warnen dort Verträge abzuschließen. Die Gläubiger bekommen oft nur geringe Raten und sind nicht daran gehalten diese zu akzeptieren. Viele Schuldner die danach zu uns gekommen sind haben berichtet, dass Gläubiger Kontopfändungen, Gehaltspfändungen veranlasst und eidesstattliche Versicherungen verlangt hätten. Eine außergerichtliche Lösung kommt nur dann zu Stande, wenn alle Gläubiger dieser Lösung zu stimmen. Dies ist bei den Schuldenregulierer aber nicht der Fall. Sollten Sie beim Schuldenregulierer gelandet sein, lassen Sie sich die Zustimmung von allen Gläubigern von dieser Stelle zu senden. In manchen Verfahren konnten die Schuldner feststellen, dass die Gläubiger nicht angeschrieben wurden sondern einfach anteilige Raten bezahlt wurden oder gar nicht bezahlt wurde. Wenn Sie Ihre Schulden loswerden wollen, ist dies der falsche Weg.

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