Verein für Existenzsicherung e. V.

Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986

Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO


Blog Post

Wartezeiten bei den karitativen Schuldenberatungsstellen teilweise bis zu 2 Jahren

Johann Tillich • Juli 13, 2023

Massenabfertigung ohne individuelle Lösungen

Immer wieder beklagen der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die karitativen Schuldnerberatungsstellen dass diese hoffnungslos überlaufen sind und mittlerweile Wartelisten haben, in die sich Schuldner, die dringend Hilfe benötigen, eintragen können. Die Wartezeiten betragen teilweise zwischen sechs Monaten und bis zu zwei Jahren. Dies ist nicht zumutbar wenn ein Schuldner heute Probleme hat und dringend in die Insolvenz muss.


Wie wirkt sich das auf die Bearbeitung der Insolvenzfälle durch die karitativen Stellen aus?


Sinn einer effektiven Schuldenberatung sollte es sein, so viele Fälle wie möglich außergerichtlich mit den Gläubigern zu lösen und die Insolvenz zu vermeiden. Diesen Weg schlägt der Verein für Existenzsicherung e.V. ein und ist damit auch sehr erfolgreich. Mittlerweile gelingt es immer öfter die Insolvenz durch die außergerichtlichen Verhandlungen zu vermeiden. In einem vorliegenden Fall wurde sogar eine Einigung bei 21 Gläubigern erreicht. Denn immer mehr Gläubiger und auch Gläubigervertreter, wie Inkassobüros und Rechtsanwälte, haben erkannt, dass eine außergerichtliche Schuldenbereinigung für beide Seiten der bessere Weg ist. Dies ist bei der Vielzahl der Fälle bei den karitativen Schuldnerberatungsstellen nicht möglich, sondern es wird schnellst möglichst der Insolvenzantrag eingereicht und der Fall ist vom Tisch. Hauptsache die Gebühren können abgerechnet werden. Ebenso sollten Schuldner Bedenken, dass die Betreuung bei den karitativen Schuldnerberatungsstellen mit Abgabe des Insolvenzantrages endet. Eine weitere Betreuung während des Insolvenzverfahrens bis zur Restschuldbefreiung ist dort nicht enthalten. Der Verein für Existenzsicherung e.V. begleitet seine Mandanten jedoch bis zur Restschuldbefreiung. Auch nach der Verfahrenseröffnung kann es Probleme mit dem Insolvenzverwalter geben oder Anträge bei Gericht müssen gestellt werden.


Hier müssen Sie die Schuldner einfach überlegen ob es nicht sinnvoll ist, eine spezialisierte Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen, die zum einen sehr geringe Wartezeiten hat und auf außergerichtliche Schuldenbereinigung spezialisiert ist. Sicherlich fallen hierdurch Gebühren an. Aber diese Gebühren zahlen sich aus.


Die Erstberatung beim Verein für Extension e.V. ist kostenlos und auch die Gebühren für die Bearbeitung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung sind kostengünstig.


Warum gibt es so lange Wartezeiten bei den karikativen Schuldnerberatungsstellen und wie lässt sich das ändern?


Dies ist recht einfach zu erklären! Laut § 305 InsO sind automatisch zugelassene Stellen Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und sonstige Stellen, die von den jeweiligen Regierungen eine Zulassung erhalten haben. Als einzige der zugelassenen Stellen erhalten jedoch die karitativen Stellen die finanzielle Unterstützung durch den Steuerzahler und können deswegen kostenlos arbeiten. Alle anderen zugelassenen Stellen müssen sich selbst finanzieren und dadurch Gebühren verlangen. Aus diesem Grund sind natürlich die karitativen Stellen hoffnungslos überfordert.


Wie kann man die Wartezeiten für die Schuldner verkürzen und was muss passieren, damit dieser Missstand abgestellt wird?


Eine Lösung kann sehr einfach sein. Aus diesem Grund habe ich mich an die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD, Frau Nadine Heselhaus, gewandt und Lösungsvorschläge mitgeteilt.

Hier der Text:

"Da nur die karitativen Schuldnerberatungsstellen finanziell vom Steuerzahler unterstützt werden und alle sonstigen zugelassenen Schuldnerberatungstellen nach § 305 InsO, wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater u. ä. Gebühren verlangen müssen, sind die kostenlosen, karikativen Schuldnerberatungsstellen hoffnungslos überlaufen und haben Wartzeiten teils von 6 Monaten bis zu 2 Jahren.

Wenn schon die Schuldenberatung kostenlos sein soll, weshalb nur für Verbraucher und nicht auch für Firmen und Gewerbetreibenden?


Bericht LIGA BW zu den Wartezeiten

Bericht

Bericht Verein für Existenzsicherung e. V.

VfE Bericht

Dabei ist die Lösung relativ einfach, auch wenn die karikativen Verbände sicherlich dagegen sind, da dies ja die Lizenz zum Gelddrucken ist.


Lösung 1, die karikativen Schuldnerberatungsstellen werden weiter vom Steuerzahler finanziert und die Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater rechnen über den Beratungshilfeschein, der durch die Amtsgerichte herausgegeben werden muss, ab. Dies muss natürlich rechtlich verankert werden. Dadurch würden sich die Wartezeiten wesentlich verkürzen und auch der Beratungshilfeschein wird vom Steuerzahler finanziert.

Leider wird der Beratungsschein bei immer mehr Gerichten abgeschafft und es dadurch äußert unwahrscheinlich, kostenlose Beratungshilfe im Rahmen der Privatinsolvenz zu erhalten. Dies muss natürlich geändert werden.


Lösung 2. Weshalb sollen Schuldner, die teilweise sehr viele Schulden gemacht haben, kostenlos in die Insolvenz gehen dürfen? Es bietet sich an, dass jeder Verbraucher die Kosten für die Insolvenz selbst aufbringen muss und die staatliche Subventionierung der Schuldnerberatungsstellen eingestellt wird.


Als Gebühren für alle Schuldnerberatungsstellen werden nach der RVG-Tabelle abgerechnet:

RVG

Mein Interview mit Harald Güller, SPD

https://youtu.be/7R4VCc5TJvM

Dabei würden alle Schuldnerberatungsstellen, die eine Zulassung nach § 305 InsO haben gleich behandelt und die Wartezeiten für Schuldner würden sich um 70 % reduzieren.


Gerne stehe ich dir auch für ein persönliches Gespräch bereit um weitere Details zu besprechen".


Johann Tillich

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