Wer macht die Steuererklärung im Insolvenzverfahren?

Johann Tillich • 21. Oktober 2024

Insolvenzverwalter müssen die Steuererklärung machen!

Oft versuchen die # Insolvenzverwalter den Schuldner zu zwingen, die Steuererklärung auf seine Kosten zu machen! Dies ist jedoch nicht richtig.


Wie ist die Rechtslage?

In der #Insolvenz muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Vor allem, wenn mit einer Steuererstattung zu rechnen ist. Allerdings gibt es Regeln, wer in welchem Stadium der Insolvenz die #Steuererklärung abgeben darf.


Abgabe der Steuererklärung im laufenden Insolvenzverfahren.

Befindest du dich in einem laufenden #Insolvenzverfahren, darfst du deine Steuererklärung nicht mehr selbst abgeben. Nach § 80 InsO i.V.m. § 34 Abs. 3 AO ist dein Insolvenzverwalter für die Abgabe deiner Steuererklärungen zuständig.

Du musst lediglich alle dafür 📑 notwendigen Angaben machen, die für die Erstellung deiner Steuererklärungen erforderlich sind. Dies ergibt sich aus deinen Mitwirkungspflichten nach §§ 20 und 97 InsO.


Abgabe der Steuererklärung während der Wohlverhaltensphase.

Wenn das eigentliche Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und du dich in der sogenannten 😇 Wohlverhaltensphase befindest, kannst du deine Steuererklärung wieder selbst abgeben.


Verwendung von Steuererstattungen

Während des laufenden Insolvenzverfahrens fließen alle Steuererstattungen in die Insolvenzmasse, um die offenen Schulden zu tilgen. In dieser Zeit hast du also keinen Rechtsanspruch auf deine Steuererstattungen, da diese in voller Höhe zur 📉 Schuldentilgung verwendet werden.


Befindest du dich dagegen in der Wohlverhaltensphase, also der Phase der Restschuldbefreiung, erhältst du die Rückerstattung wieder in voller Höhe und musst auch keinen Teil davon an die Insolvenzmasse abführen.


Ehegatten im Insolvenzverfahren.

Bist du verheiratet und erfolgt eine 🧑‍🤝‍🧑 Zusammenveranlagung, so ist die Steuererklärung nicht nur von deinem Insolvenzverwalter zu unterschreiben, sondern auch von deinem Ehepartner, der sich nicht im Insolvenzverfahren befindet.


Wichtig ist hier noch, dass beim Finanzamt eine ➗ Aufteilung der Steuererstattung nach § 268 AO beantragt werden muss, da sonst auch der Anteil deines Ehepartners, der sich nicht im Insolvenzverfahren befindet, in deine Insolvenzmasse fällt. Dieser Antrag muss dann durch deinen Ehepartner gestellt werden.


Wichtig!

Immer wieder hören wir von unseren Mandanten, dass Insolvenzverwalter mit allen möglichen Ausreden und Tricks versuchen, den Mandanten dazu zu bringen, die Steuererklärung selbst zu machen. Lassen Sie sich hierbei von Ihrem #Schuldnerberater oder #Insolvenzberater unterstützen. Eine gute #Schuldnerberatung ist für die Mandanten wichtig, um sich auch gegen Insolvenzverwalter durchzusetzen oder Hilfe zu erhalten. Hier unterstützen wir unsere Mandanten bis zur Restschuldbefreiung.


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von Johann Tillich 16. Oktober 2025
Der Verein für Existenzsicherung (VfE e.V.) ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation, die Menschen in finanziellen Notlagen unterstützt. Seit seiner Gründung setzt sich der VfE für faire Chancen, soziale Teilhabe und wirtschaftliche Selbstbestimmung ein. Unser Ziel ist es, Überschuldung zu verhindern, bestehende Schuldenprobleme zu lösen und den Weg in eine stabile finanzielle Zukunft zu ebnen. Unsere Mission Der VfE versteht sich als Anlaufstelle für alle, die von Schulden betroffen sind oder einer finanziellen Krise vorbeugen wollen. Wir beraten Privatpersonen, Selbstständige und Kleinunternehmer in allen Fragen rund um Überschuldung, Insolvenz und Existenzsicherung. Dabei steht nicht nur die juristische Seite im Fokus, sondern auch die soziale und persönliche Stabilisierung unserer Klientinnen und Klienten. Unsere Leistungen Kostenlose Erstberatung bei Schulden- und Existenzfragen Schuldner- und Insolvenzberatung nach §§ 305 InsO Begleitung im Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren Hilfe bei Gläubigerverhandlungen und Vergleichslösungen Aufklärung über Schuldnerrechte und Datenschutz (z. B. SCHUFA-Einträge) Information und Prävention durch Publikationen, Infoblätter und das E-Book Unsere Grundsätze Unabhängig & neutral: Wir arbeiten ohne wirtschaftliche Interessen und beraten ausschließlich im Sinne der Ratsuchenden. Vertraulich & respektvoll: Jeder Mensch verdient Würde – auch in finanzieller Not. Kompetent & praxisnah: Unsere Rechtsanwälte, Beraterinnen und Berater verfügen über fundierte Kenntnisse im Insolvenz-, Zivil- und Sozialrecht. Unsere Zielgruppen Der VfE richtet sich an: Privatpersonen mit Schuldenproblemen Selbstständige und Kleinunternehmer in wirtschaftlicher Schieflage Menschen mit drohender Zahlungsunfähigkeit oder Pfändung Betroffene nach gescheiterten Vergleichsverfahren oder Insolvenzverfahren Projekte und Öffentlichkeitsarbeit Neben der direkten Beratung engagiert sich der VfE in der Aufklärung und Verbraucherinformation. Mit Fachbeiträgen, Presseartikeln und Publikationen leistet der Verein einen Beitrag zur Entstigmatisierung von Schulden und zur Stärkung der Verbraucherrechte in Deutschland. Kontakt Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) Schuldenberatung und Existenzsicherung 📍 85757 Karlsfeld, Herrmann-Löns-Str.14 📞 08131-93298 📧 info@vfe.de 🌐 Webseite: www.vfe-schuldenberatung.de + schuldenberatung-bayern.com + schuldenanalyse.de ]
von Johann Tillich 25. September 2025
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Immer mehr Menschen in Deutschland rutschen in die Schuldenfalle. Hohe Mieten, steigende Energiepreise, Kredite und ein unvorhergesehener Jobverlust – schon kleine Auslöser reichen, damit Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Wer in dieser Situation steckt, kennt das Gefühl: Dauerstress, Angst vor dem Briefkasten und die Sorge um die eigene Zukunft. Doch genau hier setzt der Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) mit seiner Schuldnerberatung an. Schuldnerberatung – mehr als Zahlen und Paragrafen Viele denken beim Wort „Schuldnerberatung“ sofort an komplizierte Formulare und juristische Paragrafen. Doch beim VfE geht es um mehr: um Menschen, ihre Geschichten und ihre Chancen. Die Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit, hören zu und entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen einen Plan. Ob es um eine außergerichtliche Einigung, die Vorbereitung einer Insolvenz oder die Neuordnung der privaten Finanzen geht – Ziel ist immer: raus aus der Krise, rein in ein Leben mit Perspektive. Warum der erste Schritt so wichtig ist Eines der größten Probleme: Viele Betroffene schieben das Thema vor sich her. Scham und Angst sind oft stärker als der Mut, Hilfe zu suchen. „Genau das ist der Fehler“, sagen die Experten des Vereins. Denn je früher man sich meldet, desto einfacher lassen sich Lösungen finden – manchmal sogar ohne Gericht. Mut statt Verzweiflung Der VfE will Betroffenen Mut machen. Niemand muss seine Probleme allein bewältigen. Und: Schulden sind kein persönliches Versagen – sie können jeden treffen. Der Unterschied liegt darin, ob man sich helfen lässt oder die Krise verschleppt. Der Weg zurück in ein selbst bestimmtes Leben Mit der Unterstützung der Schuldnerberatung können Ratsuchende Schritt für Schritt wieder Kontrolle über ihr Leben gewinnen: Übersicht über die finanzielle Situation schaffen mit Gläubigern verhandeln realistische Zahlungspläne entwickeln Insolvenzverfahren professionell begleiten lassen Und vor allem: wieder Hoffnung schöpfen. 👉 Mehr Informationen über die Schuldnerberatung des Vereins für Existenzsicherung e.V. finden Sie direkt auf VfE-schuldnerberatung.de . Fazit: Wer den Mut hat, den ersten Schritt zu gehen, wird feststellen: Leere Taschen sind nicht das Ende – sondern oft der Anfang eines Neuanfangs.
von Johann Tillich 11. September 2025
Herr M. ist seit Jahren überschuldet. In seiner Not wendet er sich an die Schuldnerberatungsstelle der AWO. Dort wird er aufgenommen, doch nach dem ersten Beratungsgespräch passiert lange nichts. Immer wieder wird er vertröstet: Die Wartelisten sind lang, die Berater überlastet, ein schneller Start ins Entschuldungsverfahren nicht möglich. Zwei Jahre vergehen, ohne dass ein konkreter Antrag gestellt oder ein Verfahren eingeleitet wird. Die Gläubiger lassen nicht locker, Mahnungen und Pfändungen gehen weiter. Herr M. verliert die Hoffnung und ist verzweifelt: „Ich dachte schon, ich komme da nie wieder raus.“ Schließlich erfährt er vom Verein für Existenzsicherung (VfE) . Bereits nach kurzer Zeit hat er dort einen festen Ansprechpartner, seine Unterlagen werden strukturiert geprüft und die notwendigen Schritte sofort eingeleitet. Während er bei der AWO jahrelang auf den Beginn seiner Entschuldung warten musste, spürt er beim VfE sofort, dass etwas passiert. 📌 Besonderer Vorteil des VfE Der Verein für Existenzsicherung berät nicht nur auf Deutsch, sondern auch in: Rumänisch Türkisch Bulgarisch Serbisch Kroatisch Das ermöglicht vielen Ratsuchenden, ihre Sorgen in der eigenen Muttersprache zu besprechen – ein entscheidender Schritt, um Missverständnisse zu vermeiden und Vertrauen aufzubauen. Der Unterschied zeigt sich besonders deutlich: Karitative Schuldnerberatungsstellen (z. B. AWO, Caritas, Diakonie): Lange Wartezeiten (oft mehrere Monate bis Jahre) Überlastete Mitarbeiter Verfahren ziehen sich hin, Betroffene verlieren wertvolle Zeit Verein für Existenzsicherung (VfE): Direkter Zugang ohne lange Wartelisten Strukturierte Bearbeitung der Unterlagen Schnelle Einleitung der notwendigen Schritte (z. B. Einigungsversuch, Insolvenzantrag) Entlastung für Schuldner durch klare Ansprechpartner  Gerade in der Überschuldung zählt Zeit . Jeder Monat Verzögerung kann zusätzliche Zinsen, Vollstreckungsmaßnahmen oder gar den Verlust von Wohnung oder Arbeitsplatz bedeuten. Der VfE bietet hier einen wichtigen Vorteil: Die Verfahren werden unverzüglich angepackt , damit Schuldner nicht jahrelang auf den erlösenden Schritt in Richtung Entschuldung warten müssen.