Unterschied zwischen den gewerblichen und den karitativen Schuldnerberatungsstellen
Johann Tillich • 25. August 2022

Warum der Verein für Existenzsicherung e. V. besser und schneller als Schuldnerberatungsstelle ist



Die überschuldeten Verbraucher haben die Möglichkeit sich bei den karitativen Schuldnerberatungsstellen zu melden. Diese behaupten, kostenlos zu arbeiten. Diese Aussage ist nicht richtig, denn die Steuerzahler finanzieren diese Beratung. Dadurch sind diese Beratungsstellen natürlich auch überlaufen, da bereits 2017 bei jeder zehnten Beratung die Wartezeit mehr als 20 Wochen betragen hat. Da in Überschuldungsfällen häufig Zahlungsfristen und Mahnverfahren mit zusätzlichen Gebühren im Raum stehen, ist eine möglichst zeitnah beginnende Schuldnerberatung für die Betroffenen von großer Bedeutung. Im schlimmsten Fall können existenzielle Folgen eintreten, wie beispielsweise Stromsperren oder eine Kündigung des Mietvertrages. So hat beispielsweise 2016 nachdem die Bearbeitung nach der Wartezeit begonnen hat, im Durchschnitt 16 Monate gedauert. 2016 dauerte Bearbeitungszeit durch die karikative Schuldnerberatungsstelle in 18 % der Fälle länger als zwei Jahre. In einem uns vorliegenden Fall ist der Mandant seit zwei Jahren bei einer karitativen Stelle in Bearbeitung und es wurden bis heute noch nicht mal die Gläubiger angeschrieben. Deshalb hat er sich einen Verein für Existenzsicherung e. V. gewandt, damit wir hier kurzfristig helfen und den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellen konnten. Leider ist dies kein Einzelfall. Ebenso gehen manche der karitativen Stellen dazu über, die Gläubiger nicht selbst anzuschreiben, sondern den Schuldnern einen Musterbrief in die Hand zu drücken und die Arbeit selbst machen zu lassen. Dieses Verhalten ist unakzeptabel. Es bewahrheitet sich der alte Spruch.“ Alles was nichts kostet taugt, taugt nichts.“


Dies ist natürlich für Verbraucher, bei denen der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht nicht hinnehmbar. Hier ist es wichtig eine professionelle Schuldnerberatung aufzusuchen, die sehr kurze Wartezeiten hat und den Fall schnell bearbeiten kann. Diese professionelle Schuldnerberatung, wie der Verein für Existenzsicherung e. V. kostet natürlich eine Gebühr, da er nicht vom Staat finanziert wird. Es wird auch immer wieder darauf hingewiesen, dass eine seriöse Schuldenberatungsstelle eine Zulassung nach Paragraf 305 InsO hat. Dazu ist zu bemerken, dass der Beruf des Schuldenberaters bis heute nicht geschützt ist und es bis heute keine Ausbildung für den Beruf des Schuldenberaters gibt. Jeder Versicherungsvertreter, der eine Hausratversicherung vermittelt, muss eine IHK Ausbildung absolvieren. Wir fordern bereits seit 1999, dass eine Ausbildung bei IHK angesiedelt wird. Warum dies nicht geschehen ist, ist nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grund ist auch nicht nachvollziehbar weshalb die karitativen Stellen automatisch eine Zulassung auf 305 InsO bekommen haben, da diese ja auch keine Ausbildung nachweisen können. Hier ist das Verbraucherschutzministerium gefordert eine Ausbildung bundesweit einzuführen.

 

Da es mittlerweile auch sehr viele seriöse Schuldnerberatungsstellen gibt, die nicht vom Staat finanziert werden, sondern Gebühren verlangen müssen, fordern wir, dass die staatlich subventionierte Schuldnerberatung eingestellt wird und alle Schuldnerberatungsstellen, auch die karitativen Gebühren für die Bearbeitungen von den Schuldner verlangen müssen. Jeder der Schulden gemacht hat, hat dies auf eigene Veranlassung gemacht. Deshalb ist nicht nachvollziehbar weshalb der Steuerzahler für die Kosten aufkommen soll. Wir sind der Auffassung, dass jeder der Schulden gemacht hat und durch das Insolvenzverfahren aus den Schulden herauskommen will, auch die Kosten dafür zu tragen hat. Wir fordern auch, dass diese Kosten für alle Schuldnerberatungsstellen einheitlich gesetzlich geregelt werden müssen.

 

Dadurch gibt es keinerlei Wartezeiten bei den karitativen Stellen und auch die anderen seriösen Schuldnerberatungsstellen sind gleichmäßig ausgelastet. Die Wartezeiten für die Schuldner werden reduziert und der Steuerzahler wird finanziell dadurch entlastet.

 

Da es hier keine Ausbildung gibt, fordern wir die Staatsregierung auf, dass jeder der eine fundierte kaufmännische Ausbildung nachweisen kann, die Zulassung nach 305 InsO erhält. Die Hauptaufgaben von geeigneten Stellen und Personen nach Paragraf 305 InsO bestehen darin, den Schuldner persönlich zu beraten, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse fachgerecht zu prüfen und den Schuldnern bei der Schuldenbereinigung zu helfen. Dies schließt insbesondere mit ein, dass die Schuldnerberatung die Interessen des Schuldners bei einer ausführlichen Einigung mit den Gläubigern mit Blick auf einen Schuldenbereinigung Plan vertritt. Misslingt der außergerichtliche Einigungsversuche mit den Gläubigern, stellt die Schuldnerberatung eine Bescheinigung hierüber aus und klärt den Schuldner über die Voraussetzungen zur Öffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf. Diese Tätigkeit kann jeder der eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung hat durchführen. Wenn schon der Ökotrophologe (Ernährungsberater) lt. InsO dazu geeignet ist, sollte auch ein Sozialversicherungsfachangestellter dazu geeignet sein.


von Johann Tillich 27. April 2026
TMehrere Nutzer berichten derzeit von perfiden Betrugsversuchen über Telegram, WhatsApp und Social Media. Unter dem Namen „Sophia Becker von LYON GRIFFITHS“ und weiteren Identitäten wie Susann Cook, Johanna oder Thomas werden Menschen mit scheinbar einfachen „Online-Nebenjobs“ oder „Marketing-Aktionen“ für bekannte Marken (z. B. Booking.com, SHEIN, TikTok) angelockt. Nach kurzen „Testaufgaben“ wird man auf eine angebliche Kryptoseite namens dkdejao.com weitergeleitet. Dort wird mit einer Einzahlung von 2.580 € und einem angeblichen „Sofortgewinn“ von fast 4.000 € geworben. Die Seite behauptet fälschlicherweise, mit dem Londoner Unternehmen Balderton Capital (UK) LLP verbunden zu sein – das ist nicht wahr. Der Name ist missbraucht worden, um Vertrauen zu erwecken. Hinter diesem System steckt kein Nebenjob, sondern eine professionell organisierte Krypto-Abzocke. Verbraucherzentralen und Polizei warnen bundesweit vor solchen Telegram-Fallen: → unrealistische Gewinnversprechen → Aufforderung zu Einzahlungen oder persönlicher Verifizierung → gefälschte Ansprechpartner und „Manager“ → Missbrauch realer Firmennamen Was tun, wenn Sie betroffen sind: Keine Daten oder Zahlungen übermitteln! Beweise (Chats, Screenshots, Überweisungen) sichern. Telegram-Profile melden und blockieren. Anzeige bei der Polizei oder Online-Wache des Bundeslands erstatten. Verdachtsmeldung an die Verbraucherzentrale oder BaFin weiterleiten. ➡️ Offizielle Warn- und Hilfeseiten: Verbraucherzentrale.de presseportal.de polizei.de 🛑 Teilen Sie diesen Beitrag! Je mehr Menschen über diese Masche informiert sind, desto schwerer haben es solche Betrügernetzwerke.
von Johann Tillich 17. April 2026
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Schuldnern einen essenziellen Schutz vor dem vollständigen finanziellen Ruin, wirft im Alltag jedoch oft Fragen auf. Eine der häufigsten Unsicherheiten betrifft die Verfügungsgewalt über das Guthaben, wenn (noch) keine aktive Kontopfändung vorliegt: Ist der Kontoinhaber in diesem Fall an den gesetzlichen Freibetrag von aktuell 1.560,00 Euro gebunden? Die rechtliche Antwort ist eindeutig: Ohne eine aktive Pfändung kann der Kontoinhaber über das gesamte Guthaben in unbegrenzter Höhe verfügen. Der Freibetrag stellt keine generelle Ausgabenbegrenzung dar, sondern entfaltet seine rechtliche Wirkung erst im Moment einer tatsächlichen Pfändung. Der rechtliche Rahmen des Pfändungsschutzes Das P-Konto ist in den §§ 899 bis 910 der Zivilprozessordnung (ZPO) gesetzlich verankert. Der Kern dieses Schutzes ist der gesetzliche Grundfreibetrag gemäß § 899 Abs. 1 ZPO. Dieser Betrag dient dazu, das physische und soziokulturelle Existenzminimum des Schuldners zu sichern. Dieser Schutzmechanismus und die damit verbundene Sperrung von Beträgen, die den Freibetrag übersteigen, werden jedoch nicht durch die bloße Einrichtung des P-Kontos ausgelöst. Die rechtliche Grundlage für eine Kontosperrung entsteht für das Kreditinstitut erst in dem Moment, in dem ein wirksamer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) nach § 829 ZPO oder eine behördliche Pfändungsverfügung zugestellt wird. Verfügbarkeit des Guthabens im pfändungsfreien Zustand Solange keine Pfändung bei der Bank vorliegt, existiert kein rechtlicher Grund, Gelder des Kontoinhabers zurückzuhalten. Das bedeutet für die Praxis: Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge können uneingeschränkt ausgeführt werden. Bargeldabhebungen sind auch über die Grenze von 1.560,00 Euro hinaus problemlos möglich. Das P-Konto funktioniert in Bezug auf den Zahlungsverkehr exakt wie ein reguläres Girokonto. Sollte eine Bank das Guthaben eines Kunden auf den Freibetrag beschränken, obwohl keine Pfändung vorliegt, handelt sie ohne rechtliche Grundlage und macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Warum ein P-Konto ohne Pfändung führen? (Perspektiven und Strategie) Es gibt durchaus legitime Gründe, ein P-Konto präventiv einzurichten. Dabei müssen jedoch die Positionen und Konsequenzen für beide Vertragsseiten beleuchtet werden: Die Perspektive des Kontoinhabers (Präventivschutz) Wenn Zahlungsschwierigkeiten bestehen und Vollstreckungsmaßnahmen drohen, bietet das präventive P-Konto Sicherheit. Trifft plötzlich eine Pfändung bei der Bank ein, ist der Grundfreibetrag sofort und ohne zeitliche Verzögerung geschützt. Mietzahlungen und Lebensunterhalt können lückenlos weiter bestritten werden. Ein nachträglicher Umwandlungsantrag unter Zeitdruck entfällt. Die Perspektive der Bank (Kontoführung und Risikominimierung) Banken sind gesetzlich verpflichtet, ein bestehendes Girokonto auf Verlangen des Kunden in ein P-Konto umzuwandeln. Da das P-Konto jedoch dem Schutz vor Überschuldung dient, darf es von der Bank ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden. Das bedeutet, dass bestehende Dispokredite bei der Umwandlung in der Regel sofort gekündigt werden und echte Kreditkarten oft eingezogen oder in Prepaid-Karten umgewandelt werden. Handlungsempfehlungen für die Praxis Bei unberechtigten Kontosperrungen: Wenn die Bank Verfügungen über den Freibetrag hinaus verweigert, obwohl keine Pfändung vorliegt, sollte der Kontoinhaber die Bank unverzüglich und nachweisbar zur Freigabe des gesamten Guthabens auffordern. Hierbei sollte auf die fehlende Pfändung als Rechtsgrundlage verwiesen werden. Rückumwandlung prüfen: Sobald die finanzielle Krise dauerhaft abgewendet ist und keine Pfändungen mehr drohen, ist es ratsam, das P-Konto wieder in ein reguläres Girokonto zurückzuwandeln. Dies ermöglicht wieder mehr finanziellen Spielraum und die Nutzung banküblicher Kreditlinien. Erhöhung des Freibetrags: Sollte es doch zu einer Pfändung kommen, müssen Kontoinhaber daran denken, dass der Grundfreibetrag durch entsprechende Bescheinigungen (zum Beispiel bei Unterhaltspflichten oder dem Bezug von Kindergeld) individuell erhöht werden kann. Fazit Das P-Konto ist ein starkes rechtliches Instrument zum Schutz des Existenzminimums. Es ist jedoch kein finanzielles Gefängnis. Wer ein P-Konto führt, ohne dass Gläubiger darauf zugreifen, bleibt uneingeschränkter Herr über sein gesamtes Kontoguthaben. Terminvereinbarung
von Johann Tillich 16. April 2026
Schulden wachsen, Mahnungen häufen sich – und mit jedem Tag steigt der Druck. Dabei ist der wichtigste Schritt oft der einfachste: 👉 Ein Gespräch vereinbaren. 🔍 Warum fällt es so schwer, einen Termin zu buchen? Das Zögern ist völlig verständlich. Häufige Gedanken sind: „So schlimm ist es noch nicht…“ „Ich schaffe das allein…“ „Es ist mir unangenehm…“ Doch genau dieses Warten verschlimmert die Situation oft unnötig. 💡 Was ein erstes Gespräch wirklich bringt Ein Termin bedeutet nicht, dass du dich festlegen musst. Im Gegenteil: ✔ Du bekommst einen klaren Überblick ✔ Du erkennst konkrete nächste Schritte ✔ Du gewinnst wieder Kontrolle über deine Situation Und vor allem: 👉 Du bist nicht mehr allein damit. 🔒 Vertraulich und ohne Verpflichtung Gerade bei finanziellen Themen ist Vertrauen entscheidend. Deshalb ist das Erstgespräch: vertraulich respektvoll unverbindlich Du entscheidest danach ganz in Ruhe, wie es weitergeht. 📅 Termin buchen – einfach und flexibel Damit es für dich so unkompliziert wie möglich ist, kannst du deinen Termin direkt online auswählen – zu einer Zeit, die für dich passt. 👉 Hier Termin buchen: Kalender Die Buchung dauert nur wenige Sekunden. 🚀 Warum du nicht warten solltest Je früher du handelst, desto mehr Möglichkeiten hast du: bessere Lösungen mit Gläubigern weniger Druck und Stress mehr Handlungsspielraum Ein Termin heute kann dir Wochen oder Monate an Sorgen ersparen. 🤝 Fazit Der erste Schritt ist oft der schwerste – aber auch der wichtigste.