Schulden? Der Verein für Existenzsicherung e.V. zeigt Wege aus der Krise

Johann Tillich • 25. September 2025

Schuldnerberatung mit Weitblick in vielen Sprachen

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Immer mehr Menschen in Deutschland rutschen in die Schuldenfalle. Hohe Mieten, steigende Energiepreise, Kredite und ein unvorhergesehener Jobverlust – schon kleine Auslöser reichen, damit Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Wer in dieser Situation steckt, kennt das Gefühl: Dauerstress, Angst vor dem Briefkasten und die Sorge um die eigene Zukunft.

Doch genau hier setzt der Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) mit seiner Schuldnerberatung an.

Schuldnerberatung – mehr als Zahlen und Paragrafen

Viele denken beim Wort „Schuldnerberatung“ sofort an komplizierte Formulare und juristische Paragrafen. Doch beim VfE geht es um mehr: um Menschen, ihre Geschichten und ihre Chancen.

Die Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit, hören zu und entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen einen Plan. Ob es um eine außergerichtliche Einigung, die Vorbereitung einer Insolvenz oder die Neuordnung der privaten Finanzen geht – Ziel ist immer: raus aus der Krise, rein in ein Leben mit Perspektive.

Warum der erste Schritt so wichtig ist

Eines der größten Probleme: Viele Betroffene schieben das Thema vor sich her. Scham und Angst sind oft stärker als der Mut, Hilfe zu suchen. „Genau das ist der Fehler“, sagen die Experten des Vereins. Denn je früher man sich meldet, desto einfacher lassen sich Lösungen finden – manchmal sogar ohne Gericht.

Mut statt Verzweiflung

Der VfE will Betroffenen Mut machen. Niemand muss seine Probleme allein bewältigen. Und: Schulden sind kein persönliches Versagen – sie können jeden treffen. Der Unterschied liegt darin, ob man sich helfen lässt oder die Krise verschleppt.

Der Weg zurück in ein selbst bestimmtes Leben

Mit der Unterstützung der Schuldnerberatung können Ratsuchende Schritt für Schritt wieder Kontrolle über ihr Leben gewinnen:
  • Übersicht über die finanzielle Situation schaffen
  • mit Gläubigern verhandeln
  • realistische Zahlungspläne entwickeln
  • Insolvenzverfahren professionell begleiten lassen
  • Und vor allem: wieder Hoffnung schöpfen.

👉 Mehr Informationen über die Schuldnerberatung des Vereins für Existenzsicherung e.V. finden Sie direkt auf VfE-schuldnerberatung.de
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Fazit: Wer den Mut hat, den ersten Schritt zu gehen, wird feststellen: Leere Taschen sind nicht das Ende – sondern oft der Anfang eines Neuanfangs.
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VfE bietet mehrsprachige Schuldenberatung und informiert international über aktuelle Entwicklungen
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Doch im Internet häufen sich Angebote vermeintlich „kostenloser“ oder „besonders erfolgreicher“ Schuldenberatung, hinter denen sich oft teure Verträge verbergen. Viele Betroffene berichten von hohen monatlichen Raten zwischen 400 und 900 Euro – ohne dass tatsächlich eine nachhaltige Entschuldung erreicht wird. Der Verein für Existenzsicherung e. V. (VfE) warnt vor solchen Angeboten. In vielen Fällen steht in den Verträgen ausdrücklich, dass kein Erfolg geschuldet wird, obwohl mit „erfolgreicher Schuldenregulierung“ geworben wird. Häufig werden nur zwei Vergleichsangebote an Gläubiger unterbreitet – und die Erstellung eines Insolvenzantrags ist gar nicht Bestandteil der Leistung. Transparente Hilfe mit festen Pauschalen Der gemeinnützige Verein für Existenzsicherung e. V. arbeitet mit klaren, festen Pauschalen, ohne versteckte Zusatzkosten. Ziel ist eine faire, transparente und nachhaltige Schuldenberatung, die Menschen auf dem Weg in die finanzielle Selbstbestimmung begleitet. Dabei legt der VfE besonderen Wert auf außergerichtliche Lösungen, um Insolvenzverfahren möglichst zu vermeiden. Wo ein Insolvenzverfahren notwendig wird, begleitet der Verein seine Klienten während des gesamten Verfahrens – bis hin zur Restschuldbefreiung. „Wir wollen, dass Schuldner verstehen, was mit ihrem Geld passiert – und dass sie echte Chancen auf einen Neuanfang haben“, betont ein Sprecher des Vereins. „Dafür braucht es keine Lockangebote, sondern ehrliche Beratung und klare Strukturen.“ Checkliste: Seriöse Schuldenberatung erkennen Verbraucher können mit wenigen Punkten prüfen, ob ein Angebot vertrauenswürdig ist: 1. Transparenz der Leistungen Leistungen sind klar beschrieben (z. B. Gläubigerverhandlungen, Insolvenzantrag, Haushaltsplan). Keine vagen Erfolgsversprechen wie „Schuldenfrei in 6 Monaten“. 2. Kosten und Zahlungsbedingungen Alle Kosten werden offen kommuniziert. Keine überhöhten monatlichen Raten oder versteckten Gebühren. 3. Seriöse Werbung Keine garantierte „Schuldenfreiheit“ oder unrealistische Erfolgsquoten. Keine aggressiven Verkaufsstrategien oder Druck zur Vertragsunterzeichnung. 4. Vertragliche Klarheit Vertrag nennt alle Leistungen und Ausschlüsse eindeutig. Keine Klausel wie „Der Auftragnehmer schuldet keinen Erfolg“ ohne Erklärung. 5. Neutralität und Unabhängigkeit Anbieter ist unabhängig von Banken, Inkassofirmen oder Gläubigern. Keine Interessenkonflikte durch Provisionen oder Beteiligungen. 6. Alternative, sichere Anlaufstellen Staatliche oder gemeinnützige Beratungsstellen (z. B. Verbraucherzentralen, Caritas, Diakonie). In der Regel kostenlos oder kostengünstig. 7. Warnsignale Monatliche Raten zwischen 400 – 900 €, ohne nachvollziehbare Leistung. Nur wenige Vergleichsangebote oder fehlende Unterstützung bei der Insolvenz. Vertragsklauseln, die Erfolg ausdrücklich ausschließen. Über den Verein für Existenzsicherung e. V. Der Verein für Existenzsicherung e. V. ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Karlsfeld. Er bietet bundesweit Hilfe für überschuldete Verbraucher und Kleinunternehmer, unterstützt bei außergerichtlichen Schuldenregulierungen, begleitet Insolvenzverfahren und setzt sich politisch für eine faire Entschuldungspraxis ein. Beratung erfolgt in rumänisch, bulgarisch, italienisch, türkisch und mehreren anderenSprachen. video
von Johann Tillich 7. November 2025
Viele Arbeitnehmer freuen sich im Dezember über das zusätzliche Weihnachtsgeld. Doch was passiert, wenn man sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder Lohnpfändungen laufen? Der Verbraucherschutzverein für Existenzsicherung (VfE) erklärt, welche Teile der Sonderzahlung tatsächlich unantastbar sind. Gesetzlicher Schutz des Weihnachtsgeldes Der maßgebliche Schutz ergibt sich aus der Zivilprozessordnung (§ 850a Nr. 4 ZPO). Danach sind Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des monatlichen Pfändungsfreibetrags unpfändbar. Dieser Freibetrag wird für die Berechnung aufgerundet. Seit dem 1. Juli 2025 liegt der maßgebliche Freibetrag bei 1.560 Euro. Somit gilt: ➡ Bis zu 780 Euro Weihnachtsgeld sind unpfändbar – dieser Betrag darf immer behalten werden und fällt nicht in die Insolvenzmasse. So wird die Pfändung berechnet Der Insolvenzverwalter darf nicht einfach alles pfänden, was über 780 Euro hinausgeht. In der Praxis wird nach der sogenannten Nettomethode gerechnet: Gesamtnetto ermitteln: Monatliches Einkommen plus Netto-Weihnachtsgeld. Schutzbetrag abziehen: 780 Euro vom Gesamtnetto abziehen. Pfändungstabelle anwenden: Der verbleibende Betrag ist Grundlage für die Berechnung des pfändbaren Anteils – unter Berücksichtigung etwaiger Unterhaltspflichten. Beispiel: Ein Schuldner ohne Unterhaltspflichten erhält 2.000 Euro netto Gehalt und 1.000 Euro netto Weihnachtsgeld. → Gesamteinkommen: 3.000 Euro → Abzug Schutzbetrag: 3.000 € – 780 € = 2.220 € Dieser Betrag wird nach der Pfändungstabelle bewertet. Nur der pfändbare Anteil hiervon geht an die Insolvenzmasse. Lohnpfändung oder P-Konto – entscheidender Unterschied Der Schutz des Weihnachtsgeldes hängt auch davon ab, wie die Pfändung erfolgt: Bei Lohnabtretung an den Insolvenzverwalter berücksichtigt der Arbeitgeber den Schutzbetrag automatisch. Trotzdem sollte die Lohnabrechnung überprüft werden. Bei Pfändung über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) muss der Schuldner selbst aktiv werden: Rechtzeitig Antrag auf Erhöhung des Freibetrags beim Insolvenzgericht stellen. Unbedingt vor Auszahlung des Weihnachtsgeldes handeln – nachträgliche Korrekturen sind kaum möglich. Fazit Das Weihnachtsgeld ist auch im Insolvenzverfahren nicht vollständig verloren. Bis zu 780 Euro bleiben gesetzlich geschützt. Wer mehr erhält, sollte genau prüfen, wie der Restbetrag behandelt wird. Besonders bei einem P-Konto gilt: Frühzeitig aktiv werden, um das hart erarbeitete Weihnachtsgeld zu sichern. Tipp des VfE: Wer unsicher ist, sollte sich rechtzeitig an eine Schuldnerberatung oder den VfE wenden. So lässt sich vermeiden, dass der festliche Bonus unter den Weihnachtsbaum des Insolvenzverwalters wandert. Video