Schulden? Der Verein für Existenzsicherung e.V. zeigt Wege aus der Krise
Johann Tillich • 25. September 2025

Schuldnerberatung mit Weitblick in vielen Sprachen

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Immer mehr Menschen in Deutschland rutschen in die Schuldenfalle. Hohe Mieten, steigende Energiepreise, Kredite und ein unvorhergesehener Jobverlust – schon kleine Auslöser reichen, damit Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Wer in dieser Situation steckt, kennt das Gefühl: Dauerstress, Angst vor dem Briefkasten und die Sorge um die eigene Zukunft.

Doch genau hier setzt der Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) mit seiner Schuldnerberatung an.

Schuldnerberatung – mehr als Zahlen und Paragrafen

Viele denken beim Wort „Schuldnerberatung“ sofort an komplizierte Formulare und juristische Paragrafen. Doch beim VfE geht es um mehr: um Menschen, ihre Geschichten und ihre Chancen.

Die Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit, hören zu und entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen einen Plan. Ob es um eine außergerichtliche Einigung, die Vorbereitung einer Insolvenz oder die Neuordnung der privaten Finanzen geht – Ziel ist immer: raus aus der Krise, rein in ein Leben mit Perspektive.

Warum der erste Schritt so wichtig ist

Eines der größten Probleme: Viele Betroffene schieben das Thema vor sich her. Scham und Angst sind oft stärker als der Mut, Hilfe zu suchen. „Genau das ist der Fehler“, sagen die Experten des Vereins. Denn je früher man sich meldet, desto einfacher lassen sich Lösungen finden – manchmal sogar ohne Gericht.

Mut statt Verzweiflung

Der VfE will Betroffenen Mut machen. Niemand muss seine Probleme allein bewältigen. Und: Schulden sind kein persönliches Versagen – sie können jeden treffen. Der Unterschied liegt darin, ob man sich helfen lässt oder die Krise verschleppt.

Der Weg zurück in ein selbst bestimmtes Leben

Mit der Unterstützung der Schuldnerberatung können Ratsuchende Schritt für Schritt wieder Kontrolle über ihr Leben gewinnen:
  • Übersicht über die finanzielle Situation schaffen
  • mit Gläubigern verhandeln
  • realistische Zahlungspläne entwickeln
  • Insolvenzverfahren professionell begleiten lassen
  • Und vor allem: wieder Hoffnung schöpfen.

👉 Mehr Informationen über die Schuldnerberatung des Vereins für Existenzsicherung e.V. finden Sie direkt auf VfE-schuldnerberatung.de
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Fazit: Wer den Mut hat, den ersten Schritt zu gehen, wird feststellen: Leere Taschen sind nicht das Ende – sondern oft der Anfang eines Neuanfangs.
von Johann Tillich 24. Februar 2026
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von Johann Tillich 23. Februar 2026
Für viele Schuldnerinnen und Schuldner im Insolvenzverfahren ist es ein echter Schock: Ein Schreiben des Insolvenzverwalters flattert ins Haus – mit dem Antrag, ein unterhaltsberechtigtes Kind bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens nicht mehr zu berücksichtigen. Der Grund: Das Kind hat eine Ausbildung begonnen und verdient eigenes Geld. Die Konsequenz wäre gravierend: Die Pfändungsfreigrenze sinkt, und es bleibt spürbar weniger Geld zum Leben. Doch ein aktueller Praxisfall zeigt deutlich: Ein Widerspruch kann sich lohnen – und sogar zum vollen Erfolg führen. Der Praxisfall: Wenn der Insolvenzverwalter Kinder „streichen“ will Die Ausgangslage ist typisch: Eine Mutter befindet sich in der Privatinsolvenz Zwei volljährige Kinder leben weiterhin in ihrem Haushalt Beide Kinder befinden sich in Ausbildung und verdienen jeweils 850 € netto Als Beitrag zu den Haushaltskosten zahlen sie 200 € Kostgeld Die Insolvenzverwalterin stellte daraufhin beim Insolvenzgericht einen Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO. Ziel: Beide Kinder sollten zu 100 % unberücksichtigt bleiben, da sie angeblich nicht mehr unterhaltsbedürftig seien. Der rechtliche Knackpunkt: Wann gilt ein Kind als „selbstständig“? Tatsächlich erlaubt § 850c Abs. 4 ZPO, Unterhaltsberechtigte ganz oder teilweise unberücksichtigt zu lassen – aber nur unter klaren Voraussetzungen. Entscheidend ist die Frage: Reichen die eigenen Einkünfte des Kindes aus, um den gesamten Lebensunterhalt zu decken? Die Rechtsprechung – insbesondere der Bundesgerichtshof – verlangt hier keine Pauschalannahmen, sondern eine konkrete Bedarfsrechnung: Einkommen des Kindes vs. tatsächlicher Lebensbedarf des Kindes Nur wenn das Einkommen den Bedarf vollständig deckt, darf das Kind komplett unberücksichtigt bleiben. Die drei entscheidenden Argumente im Widerspruch 1. Die Bedarfsrechnung: 850 € reichen nicht aus Auf den ersten Blick wirkt ein Nettoeinkommen von 850 € solide. Doch der tatsächliche Bedarf eines jungen Erwachsenen setzt sich aus mehreren Positionen zusammen: Regelbedarf (orientiert am Bürgergeld, z. B. ca. 451 € für U25 im Elternhaushalt) Kosten der Unterkunft (anteilige Miete und Heizung – „Kopfanteil“) Berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten, Monatskarte, Arbeitsmittel) Im konkreten Fall: Warmmiete: 1.200 € 3 Personen im Haushalt → 400 € pro Kopf Regelbedarf + Mietanteil: über 900 € 👉 Ergebnis: Das Einkommen von 850 € deckte den Bedarf nicht vollständig. 2. Kostgeld ist kein Beweis für Selbstständigkeit Ein häufiger Irrtum: Das gezahlte Kostgeld wird als Argument gegen die Unterhaltsbedürftigkeit gewertet. Tatsächlich gilt das Gegenteil. Die Zahlung von 200 € zeigt lediglich, dass sich die Kinder beteiligen, nicht aber, dass sie sich vollständig selbst unterhalten. Die Mutter erbringt weiterhin erheblichen Naturalunterhalt, etwa durch: Wohnraum Strom und Heizung Internet Lebensmittel Der tatsächliche Wert dieser Leistungen liegt deutlich über dem gezahlten Kostgeld. 3. Die „Kindergeld-Falle“ – ein klassischer Fehler In vielen Verfahren versuchen Insolvenzverwalter, das Kindergeld dem Einkommen des Kindes zuzurechnen. Das ist unzulässig. Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden: Kindergeld ist im Pfändungsrecht kein eigenes Einkommen des Kindes (Beschluss vom 09.07.2020 – Az. IX ZB 38/19). 👉 Dieses Argument allein kann bereits entscheidend sein. Die Entscheidung des Gerichts: voller Erfolg Das Insolvenzgericht folgte der Argumentation vollständig und wies den Antrag der Insolvenzverwalterin zurück. Die Folgen für die Schuldnerin: Beide Kinder bleiben voll unterhaltsberechtigt Die Pfändungsfreigrenze bleibt unverändert Die wirtschaftliche Stabilität der Familie ist gesichert Fazit: Wehren Sie sich – es lohnt sich Dieser Fall zeigt eindrucksvoll: Ein Antrag des Insolvenzverwalters ist kein Urteil. Wenn Sie ein ähnliches Schreiben erhalten: ✅ Handeln Sie schnell – Fristen liegen oft bei nur zwei Wochen ✅ Rechnen Sie konkret – Bedarf und Einkommen sauber gegenüberstellen ✅ Nutzen Sie die Rechtsprechung – insbesondere zur Kindergeldfrage Ein gut begründeter Widerspruch ist oft einfacher als gedacht – und kann entscheidend für Ihre finanzielle Situation im Insolvenzverfahren sein. Diesen Fall hat der Verein für Existenzsicherung mit RA Tobias Neumeier erfolgreich gegen die Insolvenzverwalterin geführt!
von Johann Tillich 18. Februar 2026
Finanzielle Schwierigkeiten sind für viele Menschen eine große Belastung. Ob steigende Lebenshaltungskosten, Kredite, Immobilienfinanzierungen oder unerwartete Ereignisse – Schulden entstehen oft schneller als gedacht. Die VfE Schuldenberatung unterstützt Verbraucher dabei, ihre finanzielle Situation zu ordnen und nachhaltige Lösungen zu finden. Was leistet eine professionelle Schuldenberatung? Eine qualifizierte Schuldenberatung hilft nicht nur beim Überblick über bestehende Schulden, sondern entwickelt gemeinsam mit Betroffenen realistische Lösungswege. Ziel ist es, Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen und langfristig finanzielle Stabilität zu erreichen. Die VfE Schuldenberatung bietet umfassende Verbraucherberatung bei privaten Schulden, unter anderem in folgenden Bereichen: Schulden aus Konsumkrediten, Kreditkarten und Versandhäusern Private Überschuldung und Zahlungsrückstände Immobilien- und Hypothekenschulden Vorbereitung und Begleitung von Bankverhandlungen bei Immobilienkrediten Information zu Schuldenregulierung, Vergleichen und Entschuldungsmöglichkeiten Schuldenberatung bei Immobilien- und Hypothekenschulden Gerade bei Immobilienfinanzierungen geraten viele Haushalte unter Druck – etwa durch Zinsanpassungen, Einkommensverluste oder unerwartete Ausgaben. Die VfE Schuldenberatung unterstützt bei: Analyse bestehender Immobilien- und Darlehensverträge Vorbereitung von Gesprächen mit Banken und Kreditinstituten Entwicklung von Lösungsoptionen wie Ratenanpassungen, Umschuldungen oder Vergleichen Einschätzung wirtschaftlicher Handlungsmöglichkeiten Eine frühzeitige Schuldenberatung kann helfen, schwerwiegende Folgen wie Zwangsversteigerungen zu vermeiden. Kostenlose Sprechstunden für Verbraucher Ein besonderes Angebot der VfE Schuldenberatung sind kostenlose Sprechstunden für Verbraucher. Hier steht die praktische Hilfe im Vordergrund. Dazu zählen: Sichtung und Ordnung von Schuldenunterlagen (Kreditverträge, Mahnungen, Kontoauszüge) Erstellung einer Haushalts- und Finanzübersicht Unterstützung bei der Vorbereitung von Bank- und Gläubigergesprächen Aufzeigen konkreter Lösungen bei privaten Schulden, z. B. Ratenpläne oder Vergleichsangebote Orientierung zu den nächsten sinnvollen Schritten der Schuldenregulierung Warum Schuldenberatung frühzeitig sinnvoll ist Je früher Betroffene professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, desto größer sind die Handlungsspielräume. Schuldenberatung bedeutet nicht Kontrolle oder Verurteilung – sondern Unterstützung, Klarheit und neue Perspektiven. Fazit: Die VfE Schuldenberatung begleitet Verbraucher kompetent, vertraulich und lösungsorientiert auf dem Weg aus der Schuldenkrise. Wer sich rechtzeitig beraten lässt, schafft die Grundlage für eine stabile finanzielle Zukunft. Finde die richtige Schuldnerberatung