Nach dem Insolvenzantrag fängt für viele Betroffene der schwierigste Teil erst an
Johann Tillich • 28. Juni 2026

Schuldnerberatung und Insolvenzberatung enden oft mit dem Insolvenzantrag – doch die Herausforderungen bleiben.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmer gehen davon aus, dass nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens alles seinen geregelten Gang geht. Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Gerade während des laufenden Insolvenzverfahrens entstehen immer wieder Fragen, Unsicherheiten und auch Konflikte mit dem Insolvenzverwalter.

Die Insolvenz ist kein Selbstläufer

Der Insolvenzantrag ist nur der Beginn eines oft mehrjährigen Verfahrens. Während dieser Zeit müssen zahlreiche Pflichten beachtet werden. Dazu gehören unter anderem:

  • die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter,
  • die Offenlegung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen,
  • die Mitteilung von Veränderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Situation,
  • die Klärung von Forderungen und Ansprüchen.

Kommt es zu Missverständnissen oder Meinungsverschiedenheiten, fühlen sich viele Betroffene allein gelassen.

Schuldnerberatung und Insolvenzberatung haben oft einen begrenzten Auftrag

Die meisten Schuldnerberatungen und viele Rechtsanwälte begleiten ihre Mandanten bis zur Einreichung des Insolvenzantrags oder bis zur Verfahrenseröffnung. Danach endet häufig das Mandat oder die Beratung.

Für die Betroffenen bedeutet das: Gerade in der Phase, in der Fragen zum Insolvenzverwalter, zum pfändbaren Einkommen, zu Nachforderungen oder zu den Obliegenheiten auftreten, fehlt oftmals ein verlässlicher Ansprechpartner.

Unterstützung während des gesamten Insolvenzverfahrens

Der Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) begleitet Verbraucher und Unternehmen auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens. Ziel ist es, Mitglieder bei auftretenden Problemen zu unterstützen, Fragen zu beantworten und Orientierung zu geben.

Eine Mitgliedschaft kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn:

  • Schwierigkeiten mit dem Insolvenzverwalter entstehen,
  • Schreiben des Insolvenzgerichts oder des Insolvenzverwalters unklar sind,
  • Fragen zur Restschuldbefreiung bestehen,
  • Unsicherheiten über Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren auftreten,
  • Unternehmer oder Selbstständige während der Insolvenz Unterstützung benötigen.

Der Verein versteht sich dabei als ergänzende Unterstützung zur klassischen Schuldnerberatung und Insolvenzberatung und hilft Mitgliedern dabei, ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen.

Gemeinsam sicher durch die Insolvenz

Ein Insolvenzverfahren dauert häufig mehrere Jahre. In dieser Zeit können sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erheblich verändern. Umso wichtiger ist es, einen kompetenten Ansprechpartner an seiner Seite zu haben.

Der Verein für Existenzsicherung e.V. bietet seinen Mitgliedern im Rahmen einer jährlichen Mitgliedschaft Unterstützung und Begleitung während des laufenden Insolvenzverfahrens.

Informationen zur Mitgliedschaft

Interessierte können ihre Anfrage per E-Mail senden an:

info@vfe.de

Betreff: #MITGLIEDSCHAFT

Denn eine gute Schuldnerberatung und eine kompetente Insolvenzberatung sollten nicht mit dem Insolvenzantrag enden – sondern Betroffene auch auf dem Weg bis zur Restschuldbefreiung begleiten.

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