VFE Schuldenberatung hilft schnell und professionell

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist für viele überschuldete Personen der wichtigste erste Schritt auf dem Weg aus der finanziellen Krise – und zugleich eine zwingende Voraussetzung für ein mögliches Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung.
Ziel dieses Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Schuldner und Gläubigern außerhalb des Gerichts zu erreichen. Dadurch sollen langwierige Insolvenzverfahren vermieden und tragfähige Rückzahlungsregelungen geschaffen werden.
Was bedeutet außergerichtliche Schuldenbereinigung?
Unter einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung versteht man den Versuch, alle bestehenden Verbindlichkeiten durch individuelle Verhandlungen mit den Gläubigern zu regeln. Typische Maßnahmen sind dabei:
- Ratenzahlungsvereinbarungen
- Stundungen von Forderungen
- Teilverzichte (Schuldennachlass)
- Vergleichszahlungen
Der Schuldner oder eine Schuldnerberatung erstellt hierzu in der Regel einen Schuldenbereinigungsplan, der seine wirtschaftliche Situation transparent darstellt und einen realistischen Vorschlag zur Rückzahlung enthält.
Warum ist der außergerichtliche Versuch so wichtig?
Im deutschen Insolvenzrecht ist der außergerichtliche Einigungsversuch nicht nur freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben, wenn später ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet werden soll.
Das bedeutet konkret:
Ohne gescheiterten Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist ein Insolvenzantrag in der Regel unzulässig.
Damit soll sichergestellt werden, dass eine gerichtliche Entschuldung nur dann erfolgt, wenn wirklich keine einvernehmliche Lösung mit den Gläubigern möglich ist.
Ablauf der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Der Ablauf lässt sich in mehrere Schritte unterteilen:
- Erfassung aller Schulden und Gläubiger
Vollständige Übersicht über alle Forderungen, Verträge und laufenden Verpflichtungen. - Prüfung der finanziellen Situation
Einkommen, Ausgaben und pfändbares Einkommen werden ermittelt. - Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
Dieser enthält konkrete Vorschläge zur Rückzahlung (z. B. reduzierte Raten oder Teilverzicht). - Kontaktaufnahme mit den Gläubigern
Die Gläubiger erhalten den Plan und entscheiden über Zustimmung oder Ablehnung. - Ergebnis: Einigung oder Scheitern
Wird der Plan von allen oder zumindest einer erforderlichen Mehrheit der Gläubiger abgelehnt, gilt der Versuch als gescheitert.
Was passiert bei Scheitern der Einigung?
Scheitert die außergerichtliche Schuldenbereinigung, ist dies kein endgültiges Scheitern der Entschuldung. Vielmehr ist es die Voraussetzung für das gerichtliche Insolvenzverfahren.
Der Schuldner kann anschließend einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen und damit den Weg zur Restschuldbefreiung eröffnen.
Fazit
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist ein zentraler Baustein im deutschen Entschuldungsrecht. Sie bietet die Chance, eine Insolvenz zu vermeiden und eigenständig eine Lösung mit den Gläubigern zu finden. Gleichzeitig ist sie die rechtliche Eintrittskarte in das Insolvenzverfahren, falls keine Einigung möglich ist.
Für Betroffene gilt daher: Eine sorgfältige Vorbereitung und professionelle Unterstützung erhöhen die Chancen erheblich, eine tragfähige Lösung zu erreichen.



