Privatinsolvenz beim Ehepartner: Wer haftet für die Schulden in der Ehe?

Johann Tillich • 23. März 2022

Jeder Schuldner haftet nur für die eigenen Schulden!

Finanzielle Schwierigkeiten sind in vielen Partnerschaften ein Problem. Ist einer der beiden Partner so hoch verschuldet, dass er die Rückzahlung nicht mehr leisten kann, sollte er die Privatinsolvenz beantragen. Bei verheirateten Paaren stellen sich vor diesem Schritt schnell viele Fragen bezüglich der Haftbarkeit für die Schulden des anderen. Dieser Artikel erklärt, ob und wann auch der nicht überschuldete Partner haftet, und gibt Tipps zum Insolvenzverfahren.


Grundsätzliche Informationen

Generell gilt auch in einer Ehe, dass jeder nur für seine eigenen Schulden verantwortlich und haftbar ist. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, beispielsweise bei einem Vertrag, den die Eheleute gemeinsam unterschrieben haben. Eine weitere Ausnahme stellt eine Bürgschaft dar, die der eine für den anderen übernommen hat. Hier haftet der Bürge vollumfänglich.


Darüber hinaus gilt, dass nur in das Vermögen des Schuldners, nicht jedoch seines Ehepartners gepfändet werden darf. Das bedeutet, dass Gegenstände, Immobilien und Fahrzeuge, die nicht dem Schuldner gehören, von Gläubigern nicht angetastet werden dürfen.


Sonderfall Steuerschulden

Hier kann der Ehepartner haftbar gemacht werden, wenn die Steuern gemeinsam veranlagt werden. Das Finanzamt kann in diesem Fall auch in das Vermögen des Partners vollstrecken, indem es beispielsweise eine Gehaltspfändung vornehmen lässt. Dafür benötigt das Finanzamt keinen Titel, sondern kann direkt aus dem Steuerbescheid vollstrecken.


Die Pfändungsfreigrenze

Der Gesetzgeber hat Freibeträge festgelegt, die von Gläubigern nicht gepfändet werden dürfen, damit die überschuldete Person ihren Lebensunterhalt bestreiten kann. Die Freigrenze hängt von verschiedenen Faktoren ab:


·        Höhe des Nettoeinkommens

·        Unterhaltspflicht für Kinder

·        Unterhaltspflicht für Ehepartner


Wer monatlich weniger als oder exakt 1.259,99 € verdient, befindet sich auch ohne Unterhaltsverpflichtungen unterhalb der Freigrenze. Gläubiger dürfen dann weder eine Gehalts- noch eine Kontopfändung vornehmen. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Gläubiger dennoch vollstrecken und der Schuldner anschließend darum kämpfen muss, sein Geld zurückzubekommen. Ein Pfändungsschutzkonto verhindert dieses Problem.


Sonderfall Unterhaltspflicht

Ist der Ehepartner, der sich in der Privatinsolvenz befindet, dem anderen zum Unterhalt verpflichtet, dann erhöht sich der Pfändungsfreibetrag entsprechend. Wie hoch er ausfällt, kann in der Pfändungstabelle nachgelesen werden, die Unterhalts- und Freibeträge auflistet. Ob ein Ehepartner gesetzlich unterhaltspflichtig ist und der erhöhte Freibetrag greift, wird je nach Einzelfall durch das Gericht entschieden.


Wer zahlt die Kosten des Verfahrens?

Nach § 1360a Abs. 4 BGB muss der Ehepartner für die Kosten der Privatinsolvenz aufkommen, wenn der Gatte dazu nicht in der Lage ist. Im Gegensatz zu anderen zivilrechtlichen Prozessen kann bei einer Privatinsolvenz keine Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Haben jedoch beide zu wenig Geld, um die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, können sie eine Stundung beantragen. Die Zahlung wird dann aufgeschoben und ist erst nach der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu leisten. Ausgenommen davon sind Rechtsanwaltskosten.


Zu den Kosten gehören

·        Gerichtskosten

·        Kosten für den Insolvenzverwalter

·        Gegebenenfalls Schuldnerberatung und/oder Anwaltshonorare


Tipp: Für den außergerichtlichen Einigungsversuch, der der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgeschaltet ist, kann durch das örtliche Amtsgericht ein Beratungshilfeschein ausgestellt werden. Dieser deckt die Kosten des Erstgesprächs bei einem Anwalt sowie die Bestätigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung ab.


Was passiert mit dem Haus?

Gehört das Haus beiden zusammen, dann ist eine Teilungsversteigerung möglich. Diese beantragt der überschuldete Ehepartner. Anhand des Verkehrswerts legt das zuständige Amtsgericht ein Mindestgebot fest, unter dem der Zuschlag nicht erfolgen darf. Im Anschluss können sowohl fremde Personen als auch der nicht überschuldete Gatte ein Gebot für den Immobilienteil abgeben. Bei ausreichendem Vermögen besteht so die Chance, das Haus im Familienbesitz zu halten. Auch für das Verfahren der Teilungsversteigerung fallen Kosten an, die von dem erzielten Erlös einbehalten werden.

von Johann Tillich 16. Oktober 2025
Der Verein für Existenzsicherung (VfE e.V.) ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation, die Menschen in finanziellen Notlagen unterstützt. Seit seiner Gründung setzt sich der VfE für faire Chancen, soziale Teilhabe und wirtschaftliche Selbstbestimmung ein. Unser Ziel ist es, Überschuldung zu verhindern, bestehende Schuldenprobleme zu lösen und den Weg in eine stabile finanzielle Zukunft zu ebnen. Unsere Mission Der VfE versteht sich als Anlaufstelle für alle, die von Schulden betroffen sind oder einer finanziellen Krise vorbeugen wollen. Wir beraten Privatpersonen, Selbstständige und Kleinunternehmer in allen Fragen rund um Überschuldung, Insolvenz und Existenzsicherung. Dabei steht nicht nur die juristische Seite im Fokus, sondern auch die soziale und persönliche Stabilisierung unserer Klientinnen und Klienten. Unsere Leistungen Kostenlose Erstberatung bei Schulden- und Existenzfragen Schuldner- und Insolvenzberatung nach §§ 305 InsO Begleitung im Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren Hilfe bei Gläubigerverhandlungen und Vergleichslösungen Aufklärung über Schuldnerrechte und Datenschutz (z. B. SCHUFA-Einträge) Information und Prävention durch Publikationen, Infoblätter und das E-Book Unsere Grundsätze Unabhängig & neutral: Wir arbeiten ohne wirtschaftliche Interessen und beraten ausschließlich im Sinne der Ratsuchenden. Vertraulich & respektvoll: Jeder Mensch verdient Würde – auch in finanzieller Not. Kompetent & praxisnah: Unsere Rechtsanwälte, Beraterinnen und Berater verfügen über fundierte Kenntnisse im Insolvenz-, Zivil- und Sozialrecht. Unsere Zielgruppen Der VfE richtet sich an: Privatpersonen mit Schuldenproblemen Selbstständige und Kleinunternehmer in wirtschaftlicher Schieflage Menschen mit drohender Zahlungsunfähigkeit oder Pfändung Betroffene nach gescheiterten Vergleichsverfahren oder Insolvenzverfahren Projekte und Öffentlichkeitsarbeit Neben der direkten Beratung engagiert sich der VfE in der Aufklärung und Verbraucherinformation. Mit Fachbeiträgen, Presseartikeln und Publikationen leistet der Verein einen Beitrag zur Entstigmatisierung von Schulden und zur Stärkung der Verbraucherrechte in Deutschland. Kontakt Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) Schuldenberatung und Existenzsicherung 📍 85757 Karlsfeld, Herrmann-Löns-Str.14 📞 08131-93298 📧 info@vfe.de 🌐 Webseite: www.vfe-schuldenberatung.de + schuldenberatung-bayern.com + schuldenanalyse.de ]
von Johann Tillich 25. September 2025
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Immer mehr Menschen in Deutschland rutschen in die Schuldenfalle. Hohe Mieten, steigende Energiepreise, Kredite und ein unvorhergesehener Jobverlust – schon kleine Auslöser reichen, damit Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Wer in dieser Situation steckt, kennt das Gefühl: Dauerstress, Angst vor dem Briefkasten und die Sorge um die eigene Zukunft. Doch genau hier setzt der Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) mit seiner Schuldnerberatung an. Schuldnerberatung – mehr als Zahlen und Paragrafen Viele denken beim Wort „Schuldnerberatung“ sofort an komplizierte Formulare und juristische Paragrafen. Doch beim VfE geht es um mehr: um Menschen, ihre Geschichten und ihre Chancen. Die Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit, hören zu und entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen einen Plan. Ob es um eine außergerichtliche Einigung, die Vorbereitung einer Insolvenz oder die Neuordnung der privaten Finanzen geht – Ziel ist immer: raus aus der Krise, rein in ein Leben mit Perspektive. Warum der erste Schritt so wichtig ist Eines der größten Probleme: Viele Betroffene schieben das Thema vor sich her. Scham und Angst sind oft stärker als der Mut, Hilfe zu suchen. „Genau das ist der Fehler“, sagen die Experten des Vereins. Denn je früher man sich meldet, desto einfacher lassen sich Lösungen finden – manchmal sogar ohne Gericht. Mut statt Verzweiflung Der VfE will Betroffenen Mut machen. Niemand muss seine Probleme allein bewältigen. Und: Schulden sind kein persönliches Versagen – sie können jeden treffen. Der Unterschied liegt darin, ob man sich helfen lässt oder die Krise verschleppt. Der Weg zurück in ein selbst bestimmtes Leben Mit der Unterstützung der Schuldnerberatung können Ratsuchende Schritt für Schritt wieder Kontrolle über ihr Leben gewinnen: Übersicht über die finanzielle Situation schaffen mit Gläubigern verhandeln realistische Zahlungspläne entwickeln Insolvenzverfahren professionell begleiten lassen Und vor allem: wieder Hoffnung schöpfen. 👉 Mehr Informationen über die Schuldnerberatung des Vereins für Existenzsicherung e.V. finden Sie direkt auf VfE-schuldnerberatung.de . Fazit: Wer den Mut hat, den ersten Schritt zu gehen, wird feststellen: Leere Taschen sind nicht das Ende – sondern oft der Anfang eines Neuanfangs.
von Johann Tillich 11. September 2025
Herr M. ist seit Jahren überschuldet. In seiner Not wendet er sich an die Schuldnerberatungsstelle der AWO. Dort wird er aufgenommen, doch nach dem ersten Beratungsgespräch passiert lange nichts. Immer wieder wird er vertröstet: Die Wartelisten sind lang, die Berater überlastet, ein schneller Start ins Entschuldungsverfahren nicht möglich. Zwei Jahre vergehen, ohne dass ein konkreter Antrag gestellt oder ein Verfahren eingeleitet wird. Die Gläubiger lassen nicht locker, Mahnungen und Pfändungen gehen weiter. Herr M. verliert die Hoffnung und ist verzweifelt: „Ich dachte schon, ich komme da nie wieder raus.“ Schließlich erfährt er vom Verein für Existenzsicherung (VfE) . Bereits nach kurzer Zeit hat er dort einen festen Ansprechpartner, seine Unterlagen werden strukturiert geprüft und die notwendigen Schritte sofort eingeleitet. Während er bei der AWO jahrelang auf den Beginn seiner Entschuldung warten musste, spürt er beim VfE sofort, dass etwas passiert. 📌 Besonderer Vorteil des VfE Der Verein für Existenzsicherung berät nicht nur auf Deutsch, sondern auch in: Rumänisch Türkisch Bulgarisch Serbisch Kroatisch Das ermöglicht vielen Ratsuchenden, ihre Sorgen in der eigenen Muttersprache zu besprechen – ein entscheidender Schritt, um Missverständnisse zu vermeiden und Vertrauen aufzubauen. Der Unterschied zeigt sich besonders deutlich: Karitative Schuldnerberatungsstellen (z. B. AWO, Caritas, Diakonie): Lange Wartezeiten (oft mehrere Monate bis Jahre) Überlastete Mitarbeiter Verfahren ziehen sich hin, Betroffene verlieren wertvolle Zeit Verein für Existenzsicherung (VfE): Direkter Zugang ohne lange Wartelisten Strukturierte Bearbeitung der Unterlagen Schnelle Einleitung der notwendigen Schritte (z. B. Einigungsversuch, Insolvenzantrag) Entlastung für Schuldner durch klare Ansprechpartner  Gerade in der Überschuldung zählt Zeit . Jeder Monat Verzögerung kann zusätzliche Zinsen, Vollstreckungsmaßnahmen oder gar den Verlust von Wohnung oder Arbeitsplatz bedeuten. Der VfE bietet hier einen wichtigen Vorteil: Die Verfahren werden unverzüglich angepackt , damit Schuldner nicht jahrelang auf den erlösenden Schritt in Richtung Entschuldung warten müssen.