Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986
Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO
Ab dem 1.7.2023 erhöht sich wieder der pfändungsfreie Betrag für die Schuldner. Das bedeutet, dass wieder mehr bei einer Pfändung übrigbleibt.
Grundfreibetrag 1.402,28 €. 1 weitere unterhaltsberchtigte Person 527,76. Jede weitere unterhaltsberechtigte Person 294,02 €.
Hier geht es zum Pfändungsrechner ab dem 1.7.2023:
Hermann-Löns-Straße 14
85757 Karlsfeld