Verein für Existenzsicherung e. V.

Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986

Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO


Blog Post

Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 1.7.2023

Johann Tillich • Feb. 08, 2024

Hier geht es zum Pfändungsrechner

Ab dem 1.7.2023 erhöht sich wieder der pfändungsfreie Betrag für die Schuldner. Das bedeutet, dass wieder mehr bei einer Pfändung übrigbleibt.

Grundfreibetrag 1.402,28 €. 1 weitere unterhaltsberchtigte Person 527,76. Jede weitere unterhaltsberechtigte Person 294,02 €.


Hier geht es zum Pfändungsrechner ab dem 1.7.2023:


Pfändungsrechner

von Johann Tillich 09 Apr., 2024
Wann kann nach einer Zusammenveranlagung beim Finanzamt ein Aufteilungsbescheid beantragt werden?
von Johann Tillich 14 März, 2024
Warnung vor reißerischer Werbung mit Schuldenregulierung
von Johann Tillich 13 März, 2024
außergerichtliche Verhandlungen sind wichtig, um eine Insolvenz zu vermeiden!
Weitere Beiträge
Share by: