VfE attackiert AWO-Forderung nach ausschließlich kostenfreier Schuldnerberatung
Johann Tillich • 17. Dezember 2025
Johann Tillich: „Die AWO verteidigt ein überlastetes System – auf dem Rücken der Betroffenen und der Steuerzahler.“

Der Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) widerspricht der Forderung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung grundsätzlich und ausschließlich kostenfrei anzubieten. Nach Auffassung des Vereins ist diese Position realitätsfern, sozialpolitisch kurzsichtig und mitverantwortlich für die bestehenden Versorgungsengpässe in der Schuldnerberatung.
„Die AWO spricht von sozialer Daseinsvorsorge, verschweigt aber die Realität“, erklärt Johann Tillich, Vorstand des Vereins für Existenzsicherung e.V. „Ein System, das kostenlos ist, aber Wartezeiten von sechs Monaten oder mehr produziert, ist keine Hilfe – es ist organisierte Verzögerung.“
Seit Jahren gebe es in Deutschland Millionen überschuldeter Haushalte, während karitative Schuldnerberatungsstellen nur einen Bruchteil davon erreichen. Die Folgen seien eskalierende Schulden, Kontopfändungen, Wohnungsverlust und zunehmender sozialer Abstieg.
Beratungshilfe statt ideologischer Kostenfreiheitsdebatte
Der VfE kritisiert insbesondere die pauschale Ablehnung jeder Kostenbeteiligung durch die AWO. Dabei existiere mit der Beratungshilfe längst ein sozial ausgewogenes Instrument.
„Bei der Beratungshilfe prüft das Gericht die Bedürftigkeit“, so Tillich. „Wird sie bewilligt, zahlt der Schuldner nichts. Wird sie abgelehnt, heißt das: Die Person ist finanziell in der Lage, die gesetzlich festgelegte Gebühr selbst zu tragen. Genau so sieht soziale Gerechtigkeit aus.“
Damit werde verhindert, dass Personen kostenlose Leistungen in Anspruch nehmen, obwohl sie diese bezahlen könnten – ein Punkt, den die AWO in ihrer Argumentation konsequent ausblende.
Kalkulierbar, niedrig, zumutbar
Entgegen der Darstellung karitativer Verbände seien die Kosten im Rahmen der Beratungshilfe weder unzumutbar noch sozial ungerecht.
„Die Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe ist gesetzlich geregelt, niedrig und für den Steuerzahler klar kalkulierbar“, betont Tillich. „Selbst bei umfangreichen Fällen mit mehr als 15 Gläubigern liegen die Kosten unter 1.000 Euro. Diese Beträge können – falls keine Beratungshilfe gewährt wird – auch in Raten gezahlt werden.“
Die Behauptung, überschuldete Menschen seien grundsätzlich nicht in der Lage, solche Beträge zu tragen, weist der VfE entschieden zurück.
„Das ist eine pauschale, unbelegte und paternalistische Unterstellung“, so Tillich. „Wer wirklich bedürftig ist, erhält Beratungshilfe. Wer sie nicht erhält, kann die Kosten tragen. Genau dafür gibt es die gerichtliche Prüfung.“
AWO blockiert notwendige Reformen
Nach § 305 Insolvenzordnung sind neben karitativen Stellen auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als geeignete Schuldnerberatungsstellen zugelassen. Diese verfügten über erhebliche Kapazitäten, würden aber politisch bewusst ausgegrenzt.
„Die AWO verteidigt ein System, das sie selbst nicht mehr finanzieren kann“, kritisiert Tillich. „Statt vorhandene professionelle Strukturen einzubinden, wird ideologisch an der absoluten Kostenfreiheit festgehalten – mit dem Ergebnis langer Wartezeiten und regionaler Ungleichheit.“
„Kostenfreiheit ist kein Selbstzweck“
Der Verein für Existenzsicherung e.V. fordert daher eine grundlegende Reform der Schuldnerberatung:
Alle zugelassenen Schuldnerberatungsstellen sollen bundesweit einheitlich über die Beratungshilfe abrechnen können.
„Soziale Daseinsvorsorge bedeutet Zugang, Qualität und Verfügbarkeit“, so Tillich abschließend. „Kostenfreiheit ist kein Selbstzweck. Wer sie absolut setzt, verhindert Hilfe statt sie zu ermöglichen.“

Finanzielle Schwierigkeiten sind für viele Menschen eine große Belastung. Ob steigende Lebenshaltungskosten, Kredite, Immobilienfinanzierungen oder unerwartete Ereignisse – Schulden entstehen oft schneller als gedacht. Die VfE Schuldenberatung unterstützt Verbraucher dabei, ihre finanzielle Situation zu ordnen und nachhaltige Lösungen zu finden. Was leistet eine professionelle Schuldenberatung? Eine qualifizierte Schuldenberatung hilft nicht nur beim Überblick über bestehende Schulden, sondern entwickelt gemeinsam mit Betroffenen realistische Lösungswege. Ziel ist es, Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen und langfristig finanzielle Stabilität zu erreichen. Die VfE Schuldenberatung bietet umfassende Verbraucherberatung bei privaten Schulden, unter anderem in folgenden Bereichen: Schulden aus Konsumkrediten, Kreditkarten und Versandhäusern Private Überschuldung und Zahlungsrückstände Immobilien- und Hypothekenschulden Vorbereitung und Begleitung von Bankverhandlungen bei Immobilienkrediten Information zu Schuldenregulierung, Vergleichen und Entschuldungsmöglichkeiten Schuldenberatung bei Immobilien- und Hypothekenschulden Gerade bei Immobilienfinanzierungen geraten viele Haushalte unter Druck – etwa durch Zinsanpassungen, Einkommensverluste oder unerwartete Ausgaben. Die VfE Schuldenberatung unterstützt bei: Analyse bestehender Immobilien- und Darlehensverträge Vorbereitung von Gesprächen mit Banken und Kreditinstituten Entwicklung von Lösungsoptionen wie Ratenanpassungen, Umschuldungen oder Vergleichen Einschätzung wirtschaftlicher Handlungsmöglichkeiten Eine frühzeitige Schuldenberatung kann helfen, schwerwiegende Folgen wie Zwangsversteigerungen zu vermeiden. Kostenlose Sprechstunden für Verbraucher Ein besonderes Angebot der VfE Schuldenberatung sind kostenlose Sprechstunden für Verbraucher. Hier steht die praktische Hilfe im Vordergrund. Dazu zählen: Sichtung und Ordnung von Schuldenunterlagen (Kreditverträge, Mahnungen, Kontoauszüge) Erstellung einer Haushalts- und Finanzübersicht Unterstützung bei der Vorbereitung von Bank- und Gläubigergesprächen Aufzeigen konkreter Lösungen bei privaten Schulden, z. B. Ratenpläne oder Vergleichsangebote Orientierung zu den nächsten sinnvollen Schritten der Schuldenregulierung Warum Schuldenberatung frühzeitig sinnvoll ist Je früher Betroffene professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, desto größer sind die Handlungsspielräume. Schuldenberatung bedeutet nicht Kontrolle oder Verurteilung – sondern Unterstützung, Klarheit und neue Perspektiven. Fazit: Die VfE Schuldenberatung begleitet Verbraucher kompetent, vertraulich und lösungsorientiert auf dem Weg aus der Schuldenkrise. Wer sich rechtzeitig beraten lässt, schafft die Grundlage für eine stabile finanzielle Zukunft. Finde die richtige Schuldnerberatung

Immer mehr Selbstständige geraten in finanzielle Schwierigkeiten. Unregelmäßige Einnahmen, steigende Kosten oder unerwartete Krisen können schnell dazu führen, dass Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Besonders Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer:innen sind gefährdet, da sie oft keine finanziellen Rücklagen haben und betriebswirtschaftliche Fragen neben dem Tagesgeschäft zu kurz kommen. Anfragen beim Verein für Existenzsicherung e.V. machen deutlich, wie häufig Selbstständige von Überschuldung betroffen sind. Dabei wird auf die Erfahrung von Johann Tillich, Schuldner- und Insolvenzberater beim VfE zurückgegriffen. Seine langjährige Berufspraxis zeigt: viele Betroffene suchen professionelle Hilfe erst sehr spät. Typische Ursachen von Schulden bei Selbstständigen Eine Überschuldung entsteht selten über Nacht. Häufig wirken mehrere Faktoren zusammen: Einnahmeausfälle durch Auftragsrückgang, Krankheit oder äußere Ereignisse fehlende oder zu geringe Rücklagen steigende betriebliche Fixkosten fehlende Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen mangelnde betriebswirtschaftliche Planung Der von Johann Tillich, Finanzexperte des VfE, beschriebene Beratungsalltag zeigt, wie schnell wirtschaftliche Engpässe eskalieren können, wenn keine frühzeitige Unterstützung erfolgt. Warum Selbstständige zu spät zur Schuldnerberatung gehen Viele Selbstständige zögern, sich an eine Schuldnerberatung zu wenden. Gründe dafür sind oft: Scham oder Angst vor Stigmatisierung Hoffnung auf eine kurzfristige finanzielle Erholung Unsicherheit über rechtliche Möglichkeiten Angst vor einem Insolvenzverfahren Dabei gilt: Je früher eine professionelle Schuldenberatung erfolgt, desto größer sind die Handlungsspielräume. Schuldenberatung für Selbstständige: Unsere Unterstützung Die VfE Schuldnerberatung ist auf die besonderen Herausforderungen von Selbstständigen spezialisiert. Wir unterstützen Sie unter anderem bei: der Analyse Ihrer finanziellen Gesamtsituation der Trennung von privaten und betrieblichen Schulden der Entwicklung realistischer Lösungsstrategien Verhandlungen mit Gläubigern der Prüfung von Sanierungs- und Fortführungsmöglichkeiten der Vorbereitung und Begleitung eines Insolvenzverfahrens für Selbstständige Johann Tillich, der Finanzexperte des VfE unterstreicht, wie wichtig spezialisierte Beratungsangebote sind, die Selbstständige frühzeitig begleiten und fachkundig durch Krisen führen. Insolvenz als Chance – nicht als Scheitern Ist eine Entschuldung außerhalb eines Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich, kann eine Insolvenz für Selbstständige ein sinnvoller Schritt sein. Sie bietet die Möglichkeit, Schulden geordnet zu regeln und langfristig einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen. Wir begleiten Sie dabei transparent, verständlich und auf Augenhöhe. Frühzeitig handeln – Perspektiven sichern Finanzielle Schwierigkeiten müssen nicht das Ende der Selbstständigkeit bedeuten. Wer rechtzeitig eine Schuldnerberatung in Anspruch nimmt, kann neue Perspektiven entwickeln und unnötige Belastungen vermeiden. Die VfE Schuldnerberatung unterstützt Selbstständige dabei, Klarheit zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und einen realistischen Weg aus den Schulden zu finden. 👉 Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf – wir beraten vertraulich und professionell. Beratung in folgenden Sprachen: rumänisch bulgarisch italienisch kroatisch serbisch polnisch griechisch

Kommt es im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu einer Lohnpfändung, trifft den Arbeitgeber eine besondere Verantwortung. Als sogenannter Drittschuldner ist er verpflichtet, den pfändbaren Teil des Arbeitslohns korrekt zu berechnen und an den Insolvenzverwalter abzuführen. Fehler bei der Überweisung können erhebliche finanzielle Folgen haben. Doch wer haftet, wenn der Arbeitgeber zu viel oder zu wenig überweist? Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über die Haftungsfragen und die maßgeblichen Rechtsgrundlagen. Arbeitgeber als Drittschuldner bei Lohnpfändung Mit Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gemäß §§ 829 ff. ZPO oder einer Aufforderung des Insolvenzverwalters wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner. Damit treffen ihn insbesondere folgende Pflichten: Ermittlung des pfändbaren Einkommens nach § 850c ZPO Beachtung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen und Unterhaltspflichten Abgabe der Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO innerhalb von zwei Wochen Abführung des pfändbaren Betrags an den Insolvenzverwalter Beachtung des Prioritätsprinzips bei mehreren Pfändungen Zahlt der Arbeitgeber trotz bestehender Pfändung den vollen Lohn an den Arbeitnehmer aus, wird er dadurch nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Insolvenzverwalter befreit. Zu hohe Überweisung an den Insolvenzverwalter Überzahlung ohne Rechtsgrund Überweist der Arbeitgeber einen höheren als den tatsächlich pfändbaren Betrag, liegt eine Überzahlung vor. Der Insolvenzverwalter hat diesen Betrag dann ohne rechtlichen Grund erlangt. Ein Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers ergibt sich aus: § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) Wer durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Da der Insolvenzverwalter den Betrag für die Insolvenzmasse vereinnahmt, handelt es sich regelmäßig um eine Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO. Anspruch des Arbeitnehmers bei Abführung unpfändbaren Lohns Hat der Arbeitgeber irrtümlich auch den unpfändbaren Teil des Arbeitslohns an den Insolvenzverwalter abgeführt, bleibt seine Zahlungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer bestehen. Der Arbeitnehmer hat weiterhin einen Erfüllungsanspruch auf Auszahlung des unpfändbaren Nettolohns. Der Arbeitgeber muss daher: den unpfändbaren Betrag an den Arbeitnehmer auszahlen den zu viel gezahlten Betrag vom Insolvenzverwalter zurückfordern Das wirtschaftliche Risiko der Fehlüberweisung trägt zunächst der Arbeitgeber. Zu geringe Überweisung an den Insolvenzverwalter Haftung des Arbeitgebers für den Differenzbetrag Überweist der Arbeitgeber einen zu niedrigen pfändbaren Betrag, erfüllt er seine Pflichten als Drittschuldner nicht vollständig. Der Insolvenzverwalter kann den Differenzbetrag unmittelbar vom Arbeitgeber verlangen. Rechtsgrundlage ist die fortbestehende Verpflichtung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (§§ 829, 835 ZPO). Ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber besteht in diesem Fall regelmäßig nicht, da der Arbeitnehmer seinen unpfändbaren Lohn korrekt erhalten hat. Häufige Fehler bei der Lohnpfändung In der Praxis kommt es insbesondere in folgenden Fällen zu Fehlberechnungen: falsche Anwendung der Pfändungstabelle (§ 850c ZPO) Nichtberücksichtigung von Unterhaltspflichten Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld mehrere gleichzeitig bestehende Pfändungen Gerade bei wechselndem Einkommen ist besondere Sorgfalt erforderlich. Fazit: Haftungsrisiko liegt beim Arbeitgeber Die Haftungsverteilung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Überzahlung an den Insolvenzverwalter: Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers (§ 812 BGB) Abführung unpfändbaren Lohns: Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer erneut bezahlen Unterzahlung des pfändbaren Betrags: Arbeitgeber haftet gegenüber dem Insolvenzverwalter Ergebnis: Der Arbeitgeber trägt das volle Risiko für Berechnungs- und Überweisungsfehler bei der Lohnpfändung im Insolvenzverfahren. Praxistipp für Arbeitgeber Um Haftungsrisiken zu vermeiden, sollten Arbeitgeber: stets die aktuelle Pfändungstabelle verwenden Unterhaltspflichten korrekt dokumentieren bei Unsicherheiten frühzeitig rechtlichen Rat einholen Schon geringe Fehler können zu doppelten Zahlungsverpflichtungen führen. Haftung bei Lohnpfändung
