Transparenzregister-Meldung: Sicherheit und Entlastung für Unternehmen und Steuerberater
Johann Tillich • 28. Juli 2026

Zwingend erforderliche Daten für die Meldung (§ 19 Abs. 1 GwG)

Die Eintragung in das Transparenzregister ist für die meisten Gesellschaften in Deutschland eine zwingende gesetzliche Pflicht. Das Geldwäschegesetz (GwG) fordert von Unternehmen, ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ offenzulegen. Bei fehlenden, unvollständigen oder verspäteten Meldungen drohen empfindliche Bußgelder durch das Bundesverwaltungsamt.

Für wen gilt die Meldepflicht? Gemäß § 20 und § 21 GwG müssen nahezu alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Register melden. Dazu gehören insbesondere:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaften (UG)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Eingetragene Personengesellschaften (z. B. KG, OHG, GmbH & Co. KG)
  • Eingetragene Vereine (e.V.) und Genossenschaften
  • Rechtsfähige Stiftungen

Ein wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Unsere Lösung: Administrative Entlastung in Kooperation mit Registerhilfe

Die Ermittlung der Daten und der technische Meldeprozess beim Bundesanzeiger Verlag kosten wertvolle Zeit. Um Sie hierbei effizient zu unterstützen, kooperieren wir mit unserem Partner Registerhilfe. Gemeinsam bieten wir eine strukturierte und professionelle Abwicklung der administrativen und technischen Prozesse rund um das Transparenzregister an.

Ihre Vorteile als Unternehmen:

  • Zeitersparnis: Wir übernehmen für Sie die administrative Vorbereitung und die technische Übermittlung der Daten an das Register.
  • Strukturierte Prozesse: Durch unsere Kooperation mit Registerhilfe leiten wir Sie gezielt durch die erforderliche Datenerhebung.
  • Risikominimierung: Eine fristgerechte und formell korrekte technische Einreichung schützt Sie vor unnötigen Ordnungsgeldern.

Ihre Vorteile als Steuerberater:

  • Kapazitäten schonen: Lagern Sie den administrativen Aufwand der Datenerfassung und der technischen Meldung für Ihre Mandanten an uns und Registerhilfe aus.
  • Fokus auf das Wesentliche: Sie behalten die rechtliche und steuerliche Beratungshoheit für komplexe Beteiligungsstrukturen Ihrer Mandanten, während wir die technische Abwicklung im Hintergrund übernehmen.
  • Nahtlose Zusammenarbeit: Wir fügen uns reibungslos in Ihre bestehenden Mandantenprozesse ein.

Wichtiger rechtlicher Hinweis zu unserem Leistungsumfang: Unsere Dienstleistung und die Kooperation mit Registerhilfe umfassen ausschließlich die technische und administrative Unterstützung bei der Datenerfassung und der Übermittlung an das Transparenzregister. Gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), insbesondere § 2 Abs. 1 und § 3 RDG, stellen unsere Leistungen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der gemeldeten wirtschaftlich Berechtigten verbleibt bei der meldepflichtigen Gesellschaft. Bei rechtlichen Unsicherheiten, insbesondere bei komplexen oder internationalen Unternehmensstrukturen, ist die Einbindung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters erforderlich.

Kontaktieren Sie uns jetzt Sprechen Sie uns an, um mehr über unsere Unterstützungsmöglichkeiten für Ihre Transparenzregister-Meldung zu erfahren. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

info@vfe.de

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