von Johann Tillich
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8. August 2025
Der Verein für Existenzsicherung e.V. kritisiert die einseitige Darstellung der Verbraucherzentralen und karikativen Schuldnerberatungsstellen, wonach nur kostenlose Schuldnerberatungsstellen seriös seien. Diese Aussage sei irreführend, da auch karitative Schuldnerberatungsstellen nicht „kostenlos“ arbeiten – sie werden aus Steuergeldern finanziert. Für die Ratsuchenden sind die Angebote zwar gebührenfrei, die Finanzierung erfolgt jedoch durch den Steuerzahler. Lange Wartezeiten bei karitativen Stellen Viele überschuldete Menschen berichten von Wartezeiten zwischen mehreren Wochen und bis zu zwei Jahren, bevor ihr Insolvenzantrag tatsächlich bei Gericht eingereicht wird. Offizielle Angaben belegen dies: Eine karitative Schuldnerberatung nennt selbst durchschnittlich fünf Monate zwischen Erstgespräch und Beginn der laufenden Beratung. In Hamburg warten Ratsuchende im Schnitt 117 Tage auf einen Ersttermin – bei manchen staatlich anerkannten Stellen sogar 181 bis 204 Tage. Für viele Betroffene ist dies unzumutbar, da die finanzielle Situation eine schnelle Antragstellung erfordert. Gewerbliche, professionelle Schuldnerberatungsstellen – zu denen auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und der Verein für Existenzsicherung e. V. gehören – können in der Regel innerhalb von acht Wochen den Insolvenzantrag fertigstellen und bieten kurzfristige Beratungstermine an. Ungleiche Finanzierung führt zu Wettbewerbsverzerrung Während karitative Stellen automatisch eine Zulassung nach § 305 InsO erhalten und staatlich finanziert werden, müssen Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, die ebenfalls eine Zulassung nach § 305 InsO haben und gewerbliche Beratungsstellen ihre Arbeit über Gebühren finanzieren. Der Verein kritisiert, dass dadurch ein unfairer Wettbewerb entstehe. Die pauschale Behauptung, bezahlte Beratung sei unseriös, sei falsch und schade der schnellen Versorgung überschuldeter Menschen. Reformvorschläge Der Verein für Existenzsicherung e.V. fordert: Gleichbehandlung aller zugelassenen Stellen nach § 305 InsO durch staatliche Finanzierung – so könnten auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gebührenfrei für Schuldner arbeiten, was Wartezeiten drastisch verkürzen würde. Alternativ: Streichung sämtlicher staatlicher Zuschüsse, sodass alle Beratungsstellen ihre Leistungen zu marktgerechten Preisen anbieten und im Wettbewerb stehen. Dies wäre auch eine enorme Einsparung für die Kommunen. Appell an die Politik „Es ist für den Steuerzahler schwer nachvollziehbar, dass überschuldete Verbraucher kostenfrei in ein Insolvenzverfahren kommen, während die Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Wer ein Verfahren benötigt, sollte zumindest einen geringen Beitrag leisten können“, so der Verein. Trotz der seit Jahren bekannten Probleme habe die Politik bisher nicht gehandelt. Der Verein ruft das Bundesverbraucherschutzministerium auf, endlich neue, faire Regelungen zu schaffen, um Wartezeiten zu reduzieren und den Zugang zu qualifizierter Beratung für alle zu sichern. Falschberatung