Nach der Restschuldbefreiung wieder neue Schulden gemacht?
Johann Tillich • 5. März 2025

Wann kann eine neue Insolvenz beantragt werden und was muss beachtet werden?

Immer wieder melden sich Mandanten bei uns, die bereits ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben und denen eine Restschuldbefreiung erteilt wurde, mit der Bitte um Hilfe, da neue Schulden gemacht wurden.

Seit 2020 gibt es die Regelung, dass nach einer erteilten Restschuldbefreiung eine Wartezeit von elf Jahren gilt, bis ein erneutes Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann. Ebenso gilt es zu beachten, dass bei einem neuen Insolvenzverfahren die Dauer des Insolvenzverfahrens fünf Jahre beträgt.

Schon aus diesem Grund ist es sinnvoll, in Zukunft keine weiteren Schulden zu machen, da es keine Möglichkeit gibt, diese durch ein weiteres Insolvenzverfahren loszuwerden.

Wir können jedem Mandanten nur raten, der sich in einem Insolvenzverfahren befindet keine neuen Schulden zu machen.

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