Wann brauche ich eine Schuldnerberatung?
Kunze Medien • 2. Dezember 2021

Debt counseling - now get debt-free in Karlsfeld and Dachau

Warten Sie nicht, bis Ihr Schuldenberg so hoch ist, dass Sie keinen Überblick mehr haben und vor Scham und Angst handlungsunfähig sind. Kommen Sie rechtzeitig zu einer Beratung und vermeiden Sie somit den Gang zum Gericht. Das Schuldenproblem löst sich leider nicht von alleine, sondern erfordert Ihre Aufmerksamkeit und eine geschickte Planung, um einer Insolvenz möglichst aus dem Weg zu gehen.



Schulden loswerden

Als Erstes sollten Sie sich einen Überblick verschaffen. Bei wem habe ich wie viel Schulden? Wie viele Gläubiger habe ich? Sammeln Sie alle Rechnungen und Mahnungen und erstellen Sie eine Liste, auf der Sie alle Gläubiger und offenen Beträge aufschreiben. Rechnen Sie sich anschließend zusammen, wie hoch die Gesamtsumme Ihrer Schulden ist.


Nun können Sie sich einen Haushaltsplan erstellen und Ausgaben kürzen, wo möglich und damit bereits erste Schritte aus der Schuldenfalle heraus machen. Diese Vorgehensweise funktioniert nur, wenn Sie nicht zu viele Schulden und Gläubiger haben und sich relativ leicht einen Überblick verschaffen können. Sie können gerne eine Beratung in Anspruch nehmen, wo Sie Tipps und Tricks für den schnellen Schuldenabbau erhalten.


Wann brauchen Sie professionelle Hilfe?

Haben Sie bei zu vielen Gläubigern Schulden? Oder / und ist Ihr Schuldenberg zu hoch? Sie wissen nicht, wie Sie jemals die Schulden tilgen sollen? Hier wird Ihnen auch ein sehr guter Haushaltsplan alleine nicht weiterhelfen, um von dem Schuldenberg herunterzukommen.

Wenn Sie sich nicht mehr trauen Ihre Briefe zu öffnen und vor Angst gelähmt sind, dann sollten Sie schnellstmöglich einen Termin mit einer Schuldnerberatung ausmachen. Sie können Ihre unterlagen mit und zusammen mit Ihnen wird an dem Problem gearbeitet.


Wenn Sie sich frühzeitig an einen Schuldenberater wenden, kann die Insolvenz vermieden werden. Wenn Sie es nicht tun, dann wird früher oder später ein Insolvenzverfahren unausweichlich sein.

Eine Schuldnerberatung kontaktiert Ihre Gläubiger direkt und verhandelt in Ihrem Namen die Rückzahlungen. Das hat den Vorteil, dass meist bessere Lösungen und Rückzahlungsvereinbarungen getroffen werden können, als wenn Sie direkt mit den Gläubigern verhandeln.


Der Verein für Existenzsicherung e. V. hilft Ihnen aus der Schuldenfalle

Wir sind eine Schuldnerberatungsstelle mit kompetenten Schuldnerberatern und für Sie bundesweit tätig. Den ersten Schritt müssen Sie tun! Ihre Rechnungen häufen sich, Sie können Ihre Schulden nicht mehr bezahlen, Ihre Existenz ist bedroht? Jetzt hilft nur noch den Teufelskreis der Schulden hinter sich zu lassen und Hilfe bei der Schuldnerberatung zu suchen.


Unsere Schuldnerberater helfen Ihnen bei Ihrer Schuldenregulierung. Wir zeigen Ihnen, wie auch Sie in 3 Jahren schuldenfrei werden können. Wir verschaffen uns gemeinsam mit Ihnen einen Überblick über Ihre Situation und wie Sie aus Ihrer Schuldenfalle rauskommen. Unser gemeinsames Ziel ist die Vermeidung Ihrer Privatinsolvenz und die Schuldensanierung Ihrer Finanzen. Als Schuldnerberatung sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Wir übernehmen alle Tätigkeiten für Sie. Damit es für Sie einfach bleibt.







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Das pfändbare Einkommen wird abgetreten, und die Aufnahme neuer Schulden ist tabu. Doch in Foren und Diskussionen taucht immer wieder eine scheinbar clevere Frage auf: Was passiert, wenn ich während der Insolvenz etwas auf Raten kaufe (zum Beispiel für 1.000 Euro über Zahlungsdienstleister wie Klarna), die Raten aber heimlich über das Bankkonto eines Freundes oder Familienmitglieds abbuchen lasse? Der Insolvenzverwalter sieht das doch auf meinen Kontoauszügen gar nicht, oder? Die kurze Antwort lautet: Dieser Versuch ist ein massives rechtliches Risiko, das mit hoher Wahrscheinlichkeit auffliegt und das gesamte Insolvenzverfahren ruinieren kann. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Hintergründe und erklären, warum die Verschleierung über Drittkonten in der Praxis nicht funktioniert. 1. Der digitale Fußabdruck: Wie der Insolvenzverwalter trotzdem davon erfährt Der Glaube, dass der Insolvenzverwalter nur das eigene Girokonto überwacht und ansonsten blind ist, ist ein gefährlicher Irrtum. Es gibt mehrere Wege, wie solche neuen Verbindlichkeiten ans Licht kommen: SCHUFA und automatisierte Meldungen: Zahlungsdienstleister und Banken arbeiten mit Auskunfteien wie der SCHUFA zusammen. Eine Privatinsolvenz wird zwingend in das öffentliche Insolvenzbekanntmachungsportal eingetragen und der SCHUFA gemeldet. Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, hinterlässt dies einen Datenspur. Insolvenzverwalter können bei Bedarf Auskünfte einholen. Oft scheitert der Kauf ohnehin schon an der Bonitätsprüfung – rutscht er doch durch, ist er in den Systemen vermerkt. Postüberwachung durch das Gericht: Befindet sich das Verfahren noch in der Hauptphase (vor der Wohlverhaltensphase), kann das Insolvenzgericht gemäß § 114 InsO eine Postsperre anordnen. Rechnungen, Mahnungen oder Vertragsunterlagen, die an Ihre Adresse geschickt werden, landen dann direkt auf dem Schreibtisch des Insolvenzverwalters. Kommunikation bei Zahlungsverzug: Sobald es zu Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung kommt, leiten Gläubiger Mahnverfahren ein. Stellen sie dabei fest, dass der Schuldner insolvent ist, wenden sie sich in der Regel direkt an den Insolvenzverwalter, um ihre Forderungen anzumelden oder den Sachverhalt zu klären. 2. Die rechtliche Falle der "Kontenleihe" Die Abwicklung eigener Verträge über das Bankkonto einer anderen Person (sogenannte Kontenleihe) bringt nicht nur Sie, sondern auch den Kontoinhaber in erhebliche rechtliche Schwierigkeiten: Verletzung der Auskunftspflichten: Nach § 97 InsO sind Sie als Schuldner verpflichtet, dem Gericht und dem Verwalter lückenlos und wahrheitsgemäß über Ihre finanziellen Verhältnisse Auskunft zu geben. Das bewusste Umleiten von Zahlungsströmen über Fremdkonten ist eine schwerwiegende Verletzung dieser gesetzlichen Mitwirkungspflichten. Risiko für den Helfer: Die Person, die ihr Konto zur Verfügung stellt, bewegt sich auf dünnem Eis. Der Insolvenzverwalter kann solche Transaktionen unter bestimmten Voraussetzungen anfechten (§§ 129 ff. InsO). Der Helfer muss das Geld dann im schlimmsten Fall aus eigener Tasche an die Insolvenzmasse erstatten. Zudem kann der Verdacht der Beihilfe zur Gläubigerbenachteiligung im Raum stehen. 3. Die fatalen Konsequenzen für das Insolvenzverfahren Das Ziel einer Privatinsolvenz ist der finanzielle Neuanfang durch die Restschuldbefreiung. Wer heimlich neue Schulden macht, setzt genau dieses Ziel aufs Spiel. Versagung der Restschuldbefreiung Nach § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO kann die Restschuldbefreiung gerichtlich versagt werden, wenn der Schuldner während des Verfahrens unangemessene Verbindlichkeiten begründet. Die bewusste Verschleierung einer 1.000-Euro-Verbindlichkeit über ein Drittkonto wird von Insolvenzgerichten in aller Regel als vorsätzliche Pflichtverletzung gewertet. Die Folge: Das Verfahren scheitert, die alten Schulden bleiben in voller Höhe bestehen und die Gläubiger dürfen wieder pfänden. Verdacht auf Eingehungsbetrug Wer einen Ratenkauf abschließt, obwohl er weiß, dass er sich in der Insolvenz befindet und sein Einkommen gepfändet wird, handelt strafrechtlich hochgradig riskant. Es steht sofort der Verdacht des Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB) im Raum. Der Vorwurf lautet hier: Es wurde ein Vertrag geschlossen, obwohl von vornherein klar war, dass die Zahlungsfähigkeit nicht gesichert ist. Eine strafrechtliche Verurteilung führt zwingend zum sofortigen Verlust der Restschuldbefreiung. Neuschulden bleiben bestehen Wichtig zu wissen: Selbst wenn das Verfahren erfolgreich abgeschlossen wird, fallen Schulden, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemacht wurden (sogenannte Neuschulden), nicht unter die Restschuldbefreiung. Der neue Gläubiger kann nach Abschluss des Verfahrens unbefristet in das dann wieder freie Vermögen des Schuldners vollstrecken. Fazit: Ehrlichkeit ist der einzige Weg Die Konstruktion über ein Fremdkonto ist kein cleverer Trick, sondern ein juristischer Bumerang. Er verhindert nicht, dass der Insolvenzverwalter oder die Gläubiger von der neuen Verbindlichkeit erfahren. Fliegt die Sache auf, droht der vollständige Verlust der Restschuldbefreiung und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren. Wer in der Insolvenz steckt, sollte finanzielle Engpässe oder unvorhergesehene Ausgaben immer offen und transparent mit dem Insolvenzverwalter oder der Schuldnerberatung besprechen, anstatt heimliche Wege zu suchen.