So schützen Sie das Geld vor Pfändung

Wer ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führt und Bürgergeld bezieht, erlebt häufig eine böse Überraschung: Die Bank blockiert einen Teil der Zahlung, obwohl das Geld dem Lebensunterhalt dient. Der Grund ist einfach – der automatische Schutz gilt nur bis zum gesetzlichen Grundfreibetrag. Alles darüber wird zunächst für die Gläubiger einbehalten. Das muss aber nicht so bleiben: Mit den richtigen Schritten lässt sich auch der Mehrbetrag sichern.
Warum wird Bürgergeld überhaupt gepfändet?
Der Anspruch auf Bürgergeld ist nach § 42 Abs. 4 SGB II grundsätzlich unpfändbar – er sichert das Existenzminimum. Sobald das Jobcenter die Leistung jedoch auf ein Bankkonto überweist, gelten die regulären Pfändungsregeln der Zivilprozessordnung (ZPO).
Auf dem P-Konto schützt die Bank automatisch nur den Grundfreibetrag (aktuell 1.500 € monatlich für eine Einzelperson, § 899 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 850c ZPO). Geht mehr Geld ein, muss die Bank den überschießenden Betrag einbehalten und – wenn nichts passiert – an den Gläubiger auskehren.
Zwei typische Szenarien – zwei unterschiedliche Lösungswege
Szenario 1: Laufendes Bürgergeld für eine Bedarfsgemeinschaft
Lebt der Betroffene nicht allein, sondern mit Partner, Kindern oder anderen Haushaltsmitgliedern zusammen, zahlt das Jobcenter einen höheren Gesamtbetrag auf das Konto. Der Grundfreibetrag für eine Einzelperson reicht dann nicht aus.
Lösung: Erhöhung des Freibetrags durch eine P-Konto-Bescheinigung
Was zu tun ist
- P-Konto-Bescheinigung beim Jobcenter, einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt anfordern (§ 903 ZPO).
2. Die Bescheinigung weist die Erhöhungsbeträge für jede unterhaltspflichtige Person aus.
3. Bescheinigung sofort bei der Bank einreichen – der Freibetrag wird dann rückwirkend für den laufenden Monat angepasst.
Nach Vorlage der Bescheinigung ist das gesamte laufende Bürgergeld geschützt, sofern es den erhöhten Freibetrag nicht übersteigt.
Szenario 2: Nachzahlung oder Einmalzahlung des Jobcenters
Erhält der Kontoinhaber eine Nachzahlung – etwa nach einem erfolgreichen Widerspruch oder wegen verspäteter Bewilligung – hilft die P-Konto-Bescheinigung allein nicht weiter. Die Summe sprengt die monatlichen Freigrenzen.
Lösung: Individuelle Kontofreigabe durch das Vollstreckungsgericht
Was zu tun ist
- Antrag auf Freigabe beim zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) stellen – § 906 ZPO. Pfändet ein öffentlicher Gläubiger (z. B. Finanzamt, Hauptzollamt), geht der Antrag an dessen Vollstreckungsstelle.
2. Dem Antrag den Bewilligungsbescheid des Jobcenters beifügen. Er zeigt, für welche vergangenen Monate die Nachzahlung bestimmt ist.
3. Das Gericht kann die Nachzahlung auf die einzelnen Leistungsmonate aufteilen (ständige BGH-Rechtsprechung) und den entsprechenden Betrag freigeben.
Sobald der Freigabebeschluss bei der Bank vorliegt, wird das Geld zur Verfügung gestellt.
Wichtige Fristen und praktische Hinweise
- Schnelligkeit entscheidet. Banken sind verpflichtet, den überschießenden Betrag zunächst einzubehalten. Erfolgt keine Reaktion, wird das Geld im Folgemonat an den Gläubiger ausgekehrt. Bescheinigung oder Gerichtsantrag müssen vor dieser Auskehrung eingehen.
- First-in-first-out-Prinzip. Jede Verfügung – Abhebung, Überweisung, Lastschrift – wird zuerst aus dem unpfändbaren Guthaben bedient. Wer vorschnell Geld abhebt, verbraucht den geschützten Teil und lässt den pfändbaren stehen.
- Übertrag in den Folgemonat. Nicht verbrauchtes Guthaben aus dem Freibetrag kann einmalig in den nächsten Kalendermonat mitgenommen werden – addiert sich aber nicht unbegrenzt auf.
- Sperrung bis zur Klärung. Solange weder Bescheinigung noch Gerichtsbeschluss vorliegen, darf die Bank den Mehrbetrag nicht freigeben – auch nicht für Miete, Strom oder andere existenzielle Ausgaben.
Checkliste: Nächste Schritte auf einen Blick
- Bescheid prüfen: Handelt es sich um laufendes Bürgergeld für mehrere Personen oder um eine Nachzahlung?
- Bei laufendem Bezug: P-Konto-Bescheinigung anfordern und umgehend bei der Bank einreichen.
- Bei Nachzahlung: Antrag auf gerichtliche Freigabe stellen, Bewilligungsbescheid beifügen.
- Fristen im Blick behalten: Handeln, bevor die Bank das Geld an den Gläubiger überweist.
Fazit
Bürgergeld dient der Existenzsicherung – und kann auch dann vollständig vor Pfändung geschützt werden, wenn es den automatischen Freibetrag übersteigt. Entscheidend ist, schnell und mit den richtigen Unterlagen zu handeln: P-Konto-Bescheinigung bei laufenden Leistungen, Gerichtsantrag bei Nachzahlungen. Wer die Fristen verpasst, riskiert, dass das Geld unwiederbringlich an den Gläubiger fließt.


