Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986
Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO
Wenn Sie eine Verbraucherinsolvenz beantragen möchten, müssen Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie eine juristische Person sind, wie eine GmbH oder eine AG, müssen Sie ein Regelinsolvenzverfahren durchführen.
Wenn Sie eine natürliche Person sind, müssen Sie prüfen, ob Sie noch eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Wenn Sie keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit mehr ausüben, können Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, wenn Sie maximal 19 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Wenn Sie mehr als 19 Gläubiger oder Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungsbeiträgen für Mitarbeiter und Steuerverbindlichkeiten haben, müssen Sie ein Regelinsolvenzverfahren durchführen.
Hermann-Löns-Straße 14
85757 Karlsfeld