Verein für Existenzsicherung e. V.

Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986

Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO


Blog Post

Abgezockt mit Schrottimmobilien

Johann Tillich • Nov. 22, 2023

Der Betrug mit wertlosen Immobilien nimmt seit 2020 wieder zu.

Bereits in den neunziger Jahren wurden mehrere 100.000 Verbraucher mit wertlosen Immobilien im Osten Deutschlands abgezockt. Allein der Verein Existenzsicherung e. V. hat über 4500 Fälle mit einer namhaften Großbank rückabgewickelt. Diese Wohnungen haben auch die Bezeichnung“ Schrottimmobilie“. Das bedeutet nicht, dass die Immobilie schlecht sind, sondern dass diese Immobilien weit über den tatsächlichen Wert von Banken finanziert wurden.


Obwohl wir davon ausgegangen sind, dass dieser Betrug nicht mehr stattfindet, wurden wir jedoch vom Gegenteil überzeugt. Mittlerweile melden sich immer mehr Immobilienbesitzer von solchen herzlosen Wohnungen bei uns. Die ersten Immobilien, die weit überteuert verkauft wurden befinden sich in Plauen und Riesa.


In Riesa wurden zum Beispiel zwei Wohnungen 2020 mit ca. 60 m² von der Bank mit 170.543,35 € finanziert. Der aktuelle Wert der Immobilien liegt bei ca. 100.000 €. Ebenso wurde eine Wohnung in Plauen 2022 für 87.000 € finanziert. Der aktuelle Wert der Immobilie beträgt zwischen 35-40.000 €.


Was bedeutet das für die  Besitzer solcher Immobilien?

Falls  die Immobilien verkaufen verkauft werden sollten, verbleibt eine hohe Darlehensschuld, die weiterhin gezahlt werden muss. Dadurch ist ein Verkauf eigentlich unmöglich.


Die Verkäufer dieser Immobilien haben den Immobilienerwerbern den tatsächlichen Wert Wohnungen verschwiegen und auch den Banken war der tatsächliche Wert der Wohnung bekannt, da Banken die Immobilien die sie finanzieren, auch einwerten müssen. Bei dieser Betrugsmasche haben Bauträger, Vermittler und Banken eng zusammengearbeitet um ahnungslose Käufer zu schädigen.


Bericht im Stern


Was kann man dagegen unternehmen?

Bereits in den neunziger Jahren hat der Verein für Existenzsicherung e. V. für die Immobilienerwerber in den verschiedensten Objekten Interessensgemeinschaften (IG) gegründet um gemeinschaftlich gegen die Bauträger, Vermittler und Banken vorzugehen. Allein hat der Anleger keine Möglichkeiten gegen diese Abzocker vorzugehen. Nur durch den Zusammenschluss der Anleger zu den Interessengemeinschaften ist ein erfolgreiches Vorgehen möglich. Durch die Bündelung der Anleger ist es möglich mir dem Verein für Existenzsicherung e. V. und den angeschlossenen Rechtsanwälten gegen diese Abzocker vorzugehen. Dabei ist es wichtig, dass viele Informationen gesammelt werden. Dies geschieht durch die Auswertung der Fragebögen, die der Verein Existenzsicherung e. V. an die Kapitalanleger verschickt. Außerdem wird durch die Presse und Öffentlichkeitsarbeit durch den Verein Existenzsicherung e. V. Druck auf die Banken, Ermittler und Bauträger ausgeübt.


Das Ziel ist, durch rechtliches Vorgehen und wirtschaftliche Verhandlungen, Schadensminderung oder auch Rückabwicklungen zu erreichen und den Geschädigten eine finanzielle Lösung zu bieten.


Wir gehen davon aus das es neben Plauen und Riesa noch eine Vielzahl von weiteren überteuerten Objekten in verschiedenen anderen Städten gibt. Wir können nur jedem Käufer einer kürzlich erworbenen Immobilie raten, sich an den Verein für Existenzsicherung e. V. zu wenden.


Wir geben bereits seit 1994 gegen solche betrügerischen Methoden vor und haben dadurch eine Menge Erfahrung mit der Lösung dieses Problems und arbeiten auch mit den entsprechenden Rechtsanwälten zusammen.


Gerade in Zeiten niedriger Zinsen sind sichere Anlagemöglichkeiten rar. Da scheint vielen Bürgern die Investition in Immobilien sinnvoll zu sein.

„Das ruft auch immer Betrüger auf den Plan, die mit völlig überteuerten Immobilien, sog. Schrottimmobilien, ihre ahnungslosen Opfer hereinlegen“, sagt Johann Tillich. Auch wenn diese Masche schon bekannt ist – sie funktioniert immer noch. „Dabei haben sich die Tricks in den vergangenen Jahren kaum geändert. Sichere Altersvorsorge, Steuervorteile und die Kosten tragen sich praktisch von selbst. Das sind die Argumente der Betrüger, die immer noch ziehen. Das böse Erwachen folgt schon kurz darauf. Denn statt der Altersvorsorge droht der Ruin“, so Johann Tillich.

Allerdings seien die Opfer auch nicht schutzlos gestellt. Selbst wenn die Bauträger insolvent oder die Betrüger inzwischen von der Bildfläche verschwunden sind, lassen sich noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn die Banken, die den Erwerb der Schrottimmobilie mit einem Darlehen überhaupt erst ermöglicht haben, können möglicherweise haftbar gemacht werden. Anspruchsgegner können auch die Berater sein. Rechtsanwalt Tobias Neumeier: „Wer eine Immobilie zu Anlagezwecken erwirbt, muss auch über die Risiken aufgeklärt werden. Dazu gehören etwa die zu erwartenden Mieteinnahmen oder erhöhter Sanierungsbedarf. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden.“

Darüber hinaus nehmen die Gerichtsurteile, die die Banken in der Pflicht sehen, zu. Demnach können Banken dann in Anspruch genommen werden, wenn sie die Immobilie vorher besichtigt, aber den Kunden nicht vor dem völlig überteuerten Kaufpreis gewarnt, sondern den Immobilienkauf vollfinanziert haben. „Der Kunde vertraut dem Urteil der Bank. Dieses Vertrauensverhältnis darf die Bank nicht ausnutzen. Wenn sie nicht vor dem Kauf einer von ihr besichtigten überteuerten Immobilie warnt, kann der Kauf eventuell vollständig rückabgewickelt werden“, so Rechtsanwalt Tobias Neumeier.


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