Raus aus den Schulden – mit anwaltlicher Unterstützung
Johann Tillich • 17. März 2026

Der Verein für Existenzsicherung e.V. vermittelt Ihnen die Schuldnerberatung durch zugelassene Rechtsanwälte.

Das bieten wir Ihnen
Professionelle Hilfe bei Schulden und Insolvenz. Vertraulich, kompetent und auf Wunsch mit Beratungshilfe.

Sie haben den Überblick über Ihre Finanzen verloren? Mahnungen und Inkassoschreiben stapeln sich? Der erste Schritt ist oft der schwerste – aber Sie müssen ihn nicht allein gehen.

Über den Verein für Existenzsicherung e. V.  erhalten Sie Zugang zu unserem Rechtsanwalt, Tobias Neumeier, einem erfahrenen Rechtsanwalt, der auf Schuldner- und Insolvenzrecht spezialisiert ist. Rechtsanwalt Tobias Neumeier ist als geeignete Personen gemäß § 305 InsO anerkannt und darf die erforderliche Bescheinigung für das Insolvenzverfahren ausstellen.

Unsere Leistungen:

  • Analyse Ihrer finanziellen Situation
  • Prüfung aller Handlungsoptionen
  • Verhandlung mit Gläubigern für eine außergerichtliche Einigung
  • Begleitung durch das Privatinsolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung
  • Beratung zu Pfändungsschutz und Kontosicherung

Ihre Beratung übernimmt: Rechtsanwalt Tobias Neumeier

Text:

Rechtsanwalt Tobias Neumeier berät seit über 20 Jahren Menschen in finanziellen Schwierigkeiten. Er ist zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München und als geeignete Person nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO anerkannt.

Qualifikationen:
Zulassung als Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer München)
Schwerpunkt: Insolvenzrecht, Schuldnerberatung, Verbraucherrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Anerkannte Stelle für die Bescheinigung nach § 305 InsO
Langjährige Kooperation mit dem Verein für Existenzsicherung e. V.

Zitat:
„Schulden sind kein Grund für Scham. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen einen realistischen Weg zu finden – ruhig, sachlich und ohne Vorwürfe."

So funktioniert es
In vier Schritten zur Lösung
1. Anfrage stellen Füllen Sie das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
2. Erstgespräch Rechtsanwalt Neumeier bespricht Ihre Situation mit Ihnen – kostenlos und unverbindlich.
3. Strategie festlegen Sie erhalten eine klare Empfehlung: außergerichtliche Einigung, Insolvenzantrag oder andere Optionen.
4. Umsetzung Der Anwalt übernimmt die Kommunikation mit Gläubigern und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.

Was kostet die Beratung?

Die erste Einschätzung Ihrer Situation ist kostenlos.

Für die weitere Beratung und Vertretung im Insolvenzverfahren werden Vergütungspauschalen, je nach der Art des Verfahrens (Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren) und Anzahl der Gläubiger vereinbart.
Ratenzahlung:  wir bieten flexible Ratenzahlungen an.
Prozesskostenhilfe: Für das Insolvenzverfahren selbst kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Niemand wird wegen fehlender finanzieller Mittel abgewiesen.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Wer berät mich – der Verein oder der Anwalt?

Die rechtliche Beratung übernimmt ausschließlich Rechtsanwalt Tobias Neumeier. Der Verein für Existenzsicherung e. V. ist gemeinnütziger Träger und vermittelt den Kontakt.

Ist die Beratung vertraulich?

Ja. Rechtsanwalt Neumeier unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung erfahren weder Arbeitgeber, Familie noch andere Dritte von Ihrer Beratung.

Was ist die Bescheinigung nach § 305 InsO?

Bevor Sie Privatinsolvenz beantragen können, müssen Sie nachweisen, dass eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern gescheitert ist. Diese Bescheinigung darf nur von anerkannten Stellen oder Personen ausgestellt werden. Rechtsanwalt Neumeier ist dazu berechtigt.

Kann ich eine Insolvenz vermeiden?

In vielen Fällen ja. Wenn Ihre Gläubiger einer Ratenzahlung oder einem Teilverzicht zustimmen, ist kein Insolvenzverfahren nötig. Ob das realistisch ist, klären wir im Erstgespräch.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Seit der Reform 2020 dauert das Verfahren in der Regel drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung.

Ich habe Angst vor Pfändungen. Kann ich mein Konto schützen?

Ja. Wir helfen Ihnen, ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten und prüfen, ob weitere Freibeträge möglich sind.


Der Verein für Existenzsicherung e.V. – gemeinnützige Unterstützung seit 1986

Der Verein für Existenzsicherung e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Karlsfeld. Seit 1986 setzen wir uns dafür ein, Menschen in schwierigen Lebenssituationen Zugang zu qualifizierter Rechtsberatung zu ermöglichen.

Wir arbeiten mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen, die unsere Werte teilen: respektvoller Umgang, transparente Kommunikation und das Ziel, echte Lösungen zu finden.

Unsere Grundsätze:

Gemeinnützig und unabhängig
Keine Gewinnerzielungsabsicht
Kooperation mit zugelassenen Rechtsanwälten
Vermittlung von Beratungshilfe

Jetzt den ersten Schritt machen

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – vertraulich und unverbindlich.

Kontaktdaten:

Rechtsanwalt Tobias Neumeier in Kooperation mit Verein für Existenzsicherung e.V.
Hermann-Löns-Str. 14
85757 Karlsfeld
Telefon: 0813193298
E-Mail: info@vfe.de



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Das pfändbare Einkommen wird abgetreten, und die Aufnahme neuer Schulden ist tabu. Doch in Foren und Diskussionen taucht immer wieder eine scheinbar clevere Frage auf: Was passiert, wenn ich während der Insolvenz etwas auf Raten kaufe (zum Beispiel für 1.000 Euro über Zahlungsdienstleister wie Klarna), die Raten aber heimlich über das Bankkonto eines Freundes oder Familienmitglieds abbuchen lasse? Der Insolvenzverwalter sieht das doch auf meinen Kontoauszügen gar nicht, oder? Die kurze Antwort lautet: Dieser Versuch ist ein massives rechtliches Risiko, das mit hoher Wahrscheinlichkeit auffliegt und das gesamte Insolvenzverfahren ruinieren kann. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Hintergründe und erklären, warum die Verschleierung über Drittkonten in der Praxis nicht funktioniert. 1. Der digitale Fußabdruck: Wie der Insolvenzverwalter trotzdem davon erfährt Der Glaube, dass der Insolvenzverwalter nur das eigene Girokonto überwacht und ansonsten blind ist, ist ein gefährlicher Irrtum. Es gibt mehrere Wege, wie solche neuen Verbindlichkeiten ans Licht kommen: SCHUFA und automatisierte Meldungen: Zahlungsdienstleister und Banken arbeiten mit Auskunfteien wie der SCHUFA zusammen. Eine Privatinsolvenz wird zwingend in das öffentliche Insolvenzbekanntmachungsportal eingetragen und der SCHUFA gemeldet. Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, hinterlässt dies einen Datenspur. Insolvenzverwalter können bei Bedarf Auskünfte einholen. Oft scheitert der Kauf ohnehin schon an der Bonitätsprüfung – rutscht er doch durch, ist er in den Systemen vermerkt. Postüberwachung durch das Gericht: Befindet sich das Verfahren noch in der Hauptphase (vor der Wohlverhaltensphase), kann das Insolvenzgericht gemäß § 114 InsO eine Postsperre anordnen. Rechnungen, Mahnungen oder Vertragsunterlagen, die an Ihre Adresse geschickt werden, landen dann direkt auf dem Schreibtisch des Insolvenzverwalters. Kommunikation bei Zahlungsverzug: Sobald es zu Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung kommt, leiten Gläubiger Mahnverfahren ein. Stellen sie dabei fest, dass der Schuldner insolvent ist, wenden sie sich in der Regel direkt an den Insolvenzverwalter, um ihre Forderungen anzumelden oder den Sachverhalt zu klären. 2. Die rechtliche Falle der "Kontenleihe" Die Abwicklung eigener Verträge über das Bankkonto einer anderen Person (sogenannte Kontenleihe) bringt nicht nur Sie, sondern auch den Kontoinhaber in erhebliche rechtliche Schwierigkeiten: Verletzung der Auskunftspflichten: Nach § 97 InsO sind Sie als Schuldner verpflichtet, dem Gericht und dem Verwalter lückenlos und wahrheitsgemäß über Ihre finanziellen Verhältnisse Auskunft zu geben. Das bewusste Umleiten von Zahlungsströmen über Fremdkonten ist eine schwerwiegende Verletzung dieser gesetzlichen Mitwirkungspflichten. Risiko für den Helfer: Die Person, die ihr Konto zur Verfügung stellt, bewegt sich auf dünnem Eis. Der Insolvenzverwalter kann solche Transaktionen unter bestimmten Voraussetzungen anfechten (§§ 129 ff. InsO). Der Helfer muss das Geld dann im schlimmsten Fall aus eigener Tasche an die Insolvenzmasse erstatten. Zudem kann der Verdacht der Beihilfe zur Gläubigerbenachteiligung im Raum stehen. 3. Die fatalen Konsequenzen für das Insolvenzverfahren Das Ziel einer Privatinsolvenz ist der finanzielle Neuanfang durch die Restschuldbefreiung. Wer heimlich neue Schulden macht, setzt genau dieses Ziel aufs Spiel. Versagung der Restschuldbefreiung Nach § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO kann die Restschuldbefreiung gerichtlich versagt werden, wenn der Schuldner während des Verfahrens unangemessene Verbindlichkeiten begründet. Die bewusste Verschleierung einer 1.000-Euro-Verbindlichkeit über ein Drittkonto wird von Insolvenzgerichten in aller Regel als vorsätzliche Pflichtverletzung gewertet. Die Folge: Das Verfahren scheitert, die alten Schulden bleiben in voller Höhe bestehen und die Gläubiger dürfen wieder pfänden. Verdacht auf Eingehungsbetrug Wer einen Ratenkauf abschließt, obwohl er weiß, dass er sich in der Insolvenz befindet und sein Einkommen gepfändet wird, handelt strafrechtlich hochgradig riskant. Es steht sofort der Verdacht des Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB) im Raum. Der Vorwurf lautet hier: Es wurde ein Vertrag geschlossen, obwohl von vornherein klar war, dass die Zahlungsfähigkeit nicht gesichert ist. Eine strafrechtliche Verurteilung führt zwingend zum sofortigen Verlust der Restschuldbefreiung. Neuschulden bleiben bestehen Wichtig zu wissen: Selbst wenn das Verfahren erfolgreich abgeschlossen wird, fallen Schulden, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemacht wurden (sogenannte Neuschulden), nicht unter die Restschuldbefreiung. Der neue Gläubiger kann nach Abschluss des Verfahrens unbefristet in das dann wieder freie Vermögen des Schuldners vollstrecken. Fazit: Ehrlichkeit ist der einzige Weg Die Konstruktion über ein Fremdkonto ist kein cleverer Trick, sondern ein juristischer Bumerang. Er verhindert nicht, dass der Insolvenzverwalter oder die Gläubiger von der neuen Verbindlichkeit erfahren. Fliegt die Sache auf, droht der vollständige Verlust der Restschuldbefreiung und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren. Wer in der Insolvenz steckt, sollte finanzielle Engpässe oder unvorhergesehene Ausgaben immer offen und transparent mit dem Insolvenzverwalter oder der Schuldnerberatung besprechen, anstatt heimliche Wege zu suchen.