Vorsicht vor Schuldenregulierern
Johann Tillich • 20. Dezember 2021

Was ist eine Schuldenregulierung?

Manche Schuldner wenden sich an Firmen, die in der Werbung angeben, keine Insolvenz zu machen, sondern die Schulden mit monatlichen Zahlungen an die Gläubiger "regulieren".

Den Schuldnern wird ein monatlicher Betrag angegeben, der an die Schuldenregulierungsfirma zu bezahlen ist. Von diesem Betrag behalten dies Ihre Gebühren ein und mit dem Rest sollen die Schulden reguliert werden.


Leider haben viele Verbraucher mit den Schuldenregulierern eine schlechte Erfahrung gemacht. Wir können dringend raten, nicht zu einem Schuldenregulierer zu gehen, sondern eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen.


Hier einige Leserbriefe:

"Dass ist wirklich so dass es Schuldenregulierer gibt die einen,, Schuldner" massiv schaden. Entweder durch Unfähigkeit und Geldgeilheit. Bei mir ist es ganz genau so. Bei mir war es eine sogenannte Schuldenregulierungs­firma die vorgab zu helfen. Keine Unterlagen wurden zugeschickt, die klar beweisen dass etliche Zahlungen geleistet wurden, noch wurde Inkasso betrug aufgedeckt. Alles ist aufgekommen als ich Nachforschungen betrieben habe und siehe da, ich habe weder bei Telefonunternehmen Schulden noch irgendwelche anderen Schulden zurückgezahlt. Durch solche Firmen sind die Kosten ins 1000 fache gestiegen."


"Leute ich warne euch vor Schuldenregulierern!

Leute ich warne euch vor Schuldenregulierern. Geht bitte zu einer lokalen Schuldnerberatung. Diese werden euch auch sagen, dass Schuldenregulierer keine Lösung sind. Ich zahle seit Mai jeden Monat meine Beträge bis jetzt haben die es nicht geschafft mir zu helfen… ich bekomme immer noch gelbe Briefe, Mahnungen und Pfändungen… ich war gestern bei einem Schuldnerberater bei mir in der Nähe und dieser hat mir erklärt das der Schuldenregulierer zu 60% nicht hilft. Man bekommt auch das Geld, welches man immer gezahlt hat, nie wieder zurück, weil man ein wasserdichten Vertrag mit denen hat und sie in euren Namen ein Dauerauftrag einrichten. Ihr könnt das Geld nicht einmal zurück holen und das ist schon mehr als unseriös… man denkt man unterschriebt eine Lastschrift aber dabei unterschreibt ihr ein Dauerauftrag welchen ihr auch selber einrichten könnt! Man bekommt auf email keine Antwort. Auch frage ich seit Wochen was die für mich tun und wohin mein Geld geht. Diese Frage bleibt unbeantwortet. Weswegen ich dem Schuldenregulierer fristlos gekündigt habe. Das schlimmste ist man kann nichts tun absolut nichts! Wenn man sie verklagt dann belegen sie dass sie die Gläubiger angeschrieben haben und damit haben sie was getan haben. Aber anschrieben und verhandeln sind zwei paar Schuhe. Deswegen wenn ihr mehr als 10.000€ Schulden habt dann geht nicht zu einem Schuldenregulierer. Ich habe über 1000€ an die gezahlt. Da hätte besser selber mit den Gläubigern gesprochen nun dank des Schuldenregulierers sind die Gläubiger wütend und lassen nicht mehr mit sich reden. Weswegen ich Gerichtsvollzieherschreiben, Gehaltspfändungen und Kontopfändungen habe. Als ich zu dem Schuldenregulierer ging hatte ich nur paar Mahnungen gehabt und 2-3 Inkassofirmen. Jetzt habe ich von jedem Gläubiger gelbe Briefe erhalten und die Schulden haben sich um 2000-3000€ erhöht. Die stecken sich nur das Geld ein. Ich traf bei der Schuldnerberatung ein Ehepaar welches genau die gleiche Probleme mit dem Schuldenregulierer hatte. Der Schuldnerberater meinte wir haben viele Fälle von denen wo die Menschen Monate Jahre zahlen und zahlen und die Schulden nicht loswerden."




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von Johann Tillich 11. Juni 2026
Das pfändbare Einkommen wird abgetreten, und die Aufnahme neuer Schulden ist tabu. Doch in Foren und Diskussionen taucht immer wieder eine scheinbar clevere Frage auf: Was passiert, wenn ich während der Insolvenz etwas auf Raten kaufe (zum Beispiel für 1.000 Euro über Zahlungsdienstleister wie Klarna), die Raten aber heimlich über das Bankkonto eines Freundes oder Familienmitglieds abbuchen lasse? Der Insolvenzverwalter sieht das doch auf meinen Kontoauszügen gar nicht, oder? Die kurze Antwort lautet: Dieser Versuch ist ein massives rechtliches Risiko, das mit hoher Wahrscheinlichkeit auffliegt und das gesamte Insolvenzverfahren ruinieren kann. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Hintergründe und erklären, warum die Verschleierung über Drittkonten in der Praxis nicht funktioniert. 1. Der digitale Fußabdruck: Wie der Insolvenzverwalter trotzdem davon erfährt Der Glaube, dass der Insolvenzverwalter nur das eigene Girokonto überwacht und ansonsten blind ist, ist ein gefährlicher Irrtum. Es gibt mehrere Wege, wie solche neuen Verbindlichkeiten ans Licht kommen: SCHUFA und automatisierte Meldungen: Zahlungsdienstleister und Banken arbeiten mit Auskunfteien wie der SCHUFA zusammen. Eine Privatinsolvenz wird zwingend in das öffentliche Insolvenzbekanntmachungsportal eingetragen und der SCHUFA gemeldet. Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, hinterlässt dies einen Datenspur. Insolvenzverwalter können bei Bedarf Auskünfte einholen. Oft scheitert der Kauf ohnehin schon an der Bonitätsprüfung – rutscht er doch durch, ist er in den Systemen vermerkt. Postüberwachung durch das Gericht: Befindet sich das Verfahren noch in der Hauptphase (vor der Wohlverhaltensphase), kann das Insolvenzgericht gemäß § 114 InsO eine Postsperre anordnen. Rechnungen, Mahnungen oder Vertragsunterlagen, die an Ihre Adresse geschickt werden, landen dann direkt auf dem Schreibtisch des Insolvenzverwalters. Kommunikation bei Zahlungsverzug: Sobald es zu Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung kommt, leiten Gläubiger Mahnverfahren ein. Stellen sie dabei fest, dass der Schuldner insolvent ist, wenden sie sich in der Regel direkt an den Insolvenzverwalter, um ihre Forderungen anzumelden oder den Sachverhalt zu klären. 2. Die rechtliche Falle der "Kontenleihe" Die Abwicklung eigener Verträge über das Bankkonto einer anderen Person (sogenannte Kontenleihe) bringt nicht nur Sie, sondern auch den Kontoinhaber in erhebliche rechtliche Schwierigkeiten: Verletzung der Auskunftspflichten: Nach § 97 InsO sind Sie als Schuldner verpflichtet, dem Gericht und dem Verwalter lückenlos und wahrheitsgemäß über Ihre finanziellen Verhältnisse Auskunft zu geben. Das bewusste Umleiten von Zahlungsströmen über Fremdkonten ist eine schwerwiegende Verletzung dieser gesetzlichen Mitwirkungspflichten. Risiko für den Helfer: Die Person, die ihr Konto zur Verfügung stellt, bewegt sich auf dünnem Eis. Der Insolvenzverwalter kann solche Transaktionen unter bestimmten Voraussetzungen anfechten (§§ 129 ff. InsO). Der Helfer muss das Geld dann im schlimmsten Fall aus eigener Tasche an die Insolvenzmasse erstatten. Zudem kann der Verdacht der Beihilfe zur Gläubigerbenachteiligung im Raum stehen. 3. Die fatalen Konsequenzen für das Insolvenzverfahren Das Ziel einer Privatinsolvenz ist der finanzielle Neuanfang durch die Restschuldbefreiung. Wer heimlich neue Schulden macht, setzt genau dieses Ziel aufs Spiel. Versagung der Restschuldbefreiung Nach § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO kann die Restschuldbefreiung gerichtlich versagt werden, wenn der Schuldner während des Verfahrens unangemessene Verbindlichkeiten begründet. Die bewusste Verschleierung einer 1.000-Euro-Verbindlichkeit über ein Drittkonto wird von Insolvenzgerichten in aller Regel als vorsätzliche Pflichtverletzung gewertet. Die Folge: Das Verfahren scheitert, die alten Schulden bleiben in voller Höhe bestehen und die Gläubiger dürfen wieder pfänden. Verdacht auf Eingehungsbetrug Wer einen Ratenkauf abschließt, obwohl er weiß, dass er sich in der Insolvenz befindet und sein Einkommen gepfändet wird, handelt strafrechtlich hochgradig riskant. Es steht sofort der Verdacht des Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB) im Raum. Der Vorwurf lautet hier: Es wurde ein Vertrag geschlossen, obwohl von vornherein klar war, dass die Zahlungsfähigkeit nicht gesichert ist. Eine strafrechtliche Verurteilung führt zwingend zum sofortigen Verlust der Restschuldbefreiung. Neuschulden bleiben bestehen Wichtig zu wissen: Selbst wenn das Verfahren erfolgreich abgeschlossen wird, fallen Schulden, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemacht wurden (sogenannte Neuschulden), nicht unter die Restschuldbefreiung. Der neue Gläubiger kann nach Abschluss des Verfahrens unbefristet in das dann wieder freie Vermögen des Schuldners vollstrecken. Fazit: Ehrlichkeit ist der einzige Weg Die Konstruktion über ein Fremdkonto ist kein cleverer Trick, sondern ein juristischer Bumerang. Er verhindert nicht, dass der Insolvenzverwalter oder die Gläubiger von der neuen Verbindlichkeit erfahren. Fliegt die Sache auf, droht der vollständige Verlust der Restschuldbefreiung und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren. Wer in der Insolvenz steckt, sollte finanzielle Engpässe oder unvorhergesehene Ausgaben immer offen und transparent mit dem Insolvenzverwalter oder der Schuldnerberatung besprechen, anstatt heimliche Wege zu suchen.
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Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO und Abführungspflicht nach § 295a InsO