Vorsicht vor Schuldenregulierern
Johann Tillich • 20. Dezember 2021

Was ist eine Schuldenregulierung?

Manche Schuldner wenden sich an Firmen, die in der Werbung angeben, keine Insolvenz zu machen, sondern die Schulden mit monatlichen Zahlungen an die Gläubiger "regulieren".

Den Schuldnern wird ein monatlicher Betrag angegeben, der an die Schuldenregulierungsfirma zu bezahlen ist. Von diesem Betrag behalten dies Ihre Gebühren ein und mit dem Rest sollen die Schulden reguliert werden.


Leider haben viele Verbraucher mit den Schuldenregulierern eine schlechte Erfahrung gemacht. Wir können dringend raten, nicht zu einem Schuldenregulierer zu gehen, sondern eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen.


Hier einige Leserbriefe:

"Dass ist wirklich so dass es Schuldenregulierer gibt die einen,, Schuldner" massiv schaden. Entweder durch Unfähigkeit und Geldgeilheit. Bei mir ist es ganz genau so. Bei mir war es eine sogenannte Schuldenregulierungs­firma die vorgab zu helfen. Keine Unterlagen wurden zugeschickt, die klar beweisen dass etliche Zahlungen geleistet wurden, noch wurde Inkasso betrug aufgedeckt. Alles ist aufgekommen als ich Nachforschungen betrieben habe und siehe da, ich habe weder bei Telefonunternehmen Schulden noch irgendwelche anderen Schulden zurückgezahlt. Durch solche Firmen sind die Kosten ins 1000 fache gestiegen."


"Leute ich warne euch vor Schuldenregulierern!

Leute ich warne euch vor Schuldenregulierern. Geht bitte zu einer lokalen Schuldnerberatung. Diese werden euch auch sagen, dass Schuldenregulierer keine Lösung sind. Ich zahle seit Mai jeden Monat meine Beträge bis jetzt haben die es nicht geschafft mir zu helfen… ich bekomme immer noch gelbe Briefe, Mahnungen und Pfändungen… ich war gestern bei einem Schuldnerberater bei mir in der Nähe und dieser hat mir erklärt das der Schuldenregulierer zu 60% nicht hilft. Man bekommt auch das Geld, welches man immer gezahlt hat, nie wieder zurück, weil man ein wasserdichten Vertrag mit denen hat und sie in euren Namen ein Dauerauftrag einrichten. Ihr könnt das Geld nicht einmal zurück holen und das ist schon mehr als unseriös… man denkt man unterschriebt eine Lastschrift aber dabei unterschreibt ihr ein Dauerauftrag welchen ihr auch selber einrichten könnt! Man bekommt auf email keine Antwort. Auch frage ich seit Wochen was die für mich tun und wohin mein Geld geht. Diese Frage bleibt unbeantwortet. Weswegen ich dem Schuldenregulierer fristlos gekündigt habe. Das schlimmste ist man kann nichts tun absolut nichts! Wenn man sie verklagt dann belegen sie dass sie die Gläubiger angeschrieben haben und damit haben sie was getan haben. Aber anschrieben und verhandeln sind zwei paar Schuhe. Deswegen wenn ihr mehr als 10.000€ Schulden habt dann geht nicht zu einem Schuldenregulierer. Ich habe über 1000€ an die gezahlt. Da hätte besser selber mit den Gläubigern gesprochen nun dank des Schuldenregulierers sind die Gläubiger wütend und lassen nicht mehr mit sich reden. Weswegen ich Gerichtsvollzieherschreiben, Gehaltspfändungen und Kontopfändungen habe. Als ich zu dem Schuldenregulierer ging hatte ich nur paar Mahnungen gehabt und 2-3 Inkassofirmen. Jetzt habe ich von jedem Gläubiger gelbe Briefe erhalten und die Schulden haben sich um 2000-3000€ erhöht. Die stecken sich nur das Geld ein. Ich traf bei der Schuldnerberatung ein Ehepaar welches genau die gleiche Probleme mit dem Schuldenregulierer hatte. Der Schuldnerberater meinte wir haben viele Fälle von denen wo die Menschen Monate Jahre zahlen und zahlen und die Schulden nicht loswerden."




Antworten

Alle Kommentare verwalten

 


von Johann Tillich 27. April 2026
TMehrere Nutzer berichten derzeit von perfiden Betrugsversuchen über Telegram, WhatsApp und Social Media. Unter dem Namen „Sophia Becker von LYON GRIFFITHS“ und weiteren Identitäten wie Susann Cook, Johanna oder Thomas werden Menschen mit scheinbar einfachen „Online-Nebenjobs“ oder „Marketing-Aktionen“ für bekannte Marken (z. B. Booking.com, SHEIN, TikTok) angelockt. Nach kurzen „Testaufgaben“ wird man auf eine angebliche Kryptoseite namens dkdejao.com weitergeleitet. Dort wird mit einer Einzahlung von 2.580 € und einem angeblichen „Sofortgewinn“ von fast 4.000 € geworben. Die Seite behauptet fälschlicherweise, mit dem Londoner Unternehmen Balderton Capital (UK) LLP verbunden zu sein – das ist nicht wahr. Der Name ist missbraucht worden, um Vertrauen zu erwecken. Hinter diesem System steckt kein Nebenjob, sondern eine professionell organisierte Krypto-Abzocke. Verbraucherzentralen und Polizei warnen bundesweit vor solchen Telegram-Fallen: → unrealistische Gewinnversprechen → Aufforderung zu Einzahlungen oder persönlicher Verifizierung → gefälschte Ansprechpartner und „Manager“ → Missbrauch realer Firmennamen Was tun, wenn Sie betroffen sind: Keine Daten oder Zahlungen übermitteln! Beweise (Chats, Screenshots, Überweisungen) sichern. Telegram-Profile melden und blockieren. Anzeige bei der Polizei oder Online-Wache des Bundeslands erstatten. Verdachtsmeldung an die Verbraucherzentrale oder BaFin weiterleiten. ➡️ Offizielle Warn- und Hilfeseiten: Verbraucherzentrale.de presseportal.de polizei.de 🛑 Teilen Sie diesen Beitrag! Je mehr Menschen über diese Masche informiert sind, desto schwerer haben es solche Betrügernetzwerke.
von Johann Tillich 17. April 2026
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Schuldnern einen essenziellen Schutz vor dem vollständigen finanziellen Ruin, wirft im Alltag jedoch oft Fragen auf. Eine der häufigsten Unsicherheiten betrifft die Verfügungsgewalt über das Guthaben, wenn (noch) keine aktive Kontopfändung vorliegt: Ist der Kontoinhaber in diesem Fall an den gesetzlichen Freibetrag von aktuell 1.560,00 Euro gebunden? Die rechtliche Antwort ist eindeutig: Ohne eine aktive Pfändung kann der Kontoinhaber über das gesamte Guthaben in unbegrenzter Höhe verfügen. Der Freibetrag stellt keine generelle Ausgabenbegrenzung dar, sondern entfaltet seine rechtliche Wirkung erst im Moment einer tatsächlichen Pfändung. Der rechtliche Rahmen des Pfändungsschutzes Das P-Konto ist in den §§ 899 bis 910 der Zivilprozessordnung (ZPO) gesetzlich verankert. Der Kern dieses Schutzes ist der gesetzliche Grundfreibetrag gemäß § 899 Abs. 1 ZPO. Dieser Betrag dient dazu, das physische und soziokulturelle Existenzminimum des Schuldners zu sichern. Dieser Schutzmechanismus und die damit verbundene Sperrung von Beträgen, die den Freibetrag übersteigen, werden jedoch nicht durch die bloße Einrichtung des P-Kontos ausgelöst. Die rechtliche Grundlage für eine Kontosperrung entsteht für das Kreditinstitut erst in dem Moment, in dem ein wirksamer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) nach § 829 ZPO oder eine behördliche Pfändungsverfügung zugestellt wird. Verfügbarkeit des Guthabens im pfändungsfreien Zustand Solange keine Pfändung bei der Bank vorliegt, existiert kein rechtlicher Grund, Gelder des Kontoinhabers zurückzuhalten. Das bedeutet für die Praxis: Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge können uneingeschränkt ausgeführt werden. Bargeldabhebungen sind auch über die Grenze von 1.560,00 Euro hinaus problemlos möglich. Das P-Konto funktioniert in Bezug auf den Zahlungsverkehr exakt wie ein reguläres Girokonto. Sollte eine Bank das Guthaben eines Kunden auf den Freibetrag beschränken, obwohl keine Pfändung vorliegt, handelt sie ohne rechtliche Grundlage und macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Warum ein P-Konto ohne Pfändung führen? (Perspektiven und Strategie) Es gibt durchaus legitime Gründe, ein P-Konto präventiv einzurichten. Dabei müssen jedoch die Positionen und Konsequenzen für beide Vertragsseiten beleuchtet werden: Die Perspektive des Kontoinhabers (Präventivschutz) Wenn Zahlungsschwierigkeiten bestehen und Vollstreckungsmaßnahmen drohen, bietet das präventive P-Konto Sicherheit. Trifft plötzlich eine Pfändung bei der Bank ein, ist der Grundfreibetrag sofort und ohne zeitliche Verzögerung geschützt. Mietzahlungen und Lebensunterhalt können lückenlos weiter bestritten werden. Ein nachträglicher Umwandlungsantrag unter Zeitdruck entfällt. Die Perspektive der Bank (Kontoführung und Risikominimierung) Banken sind gesetzlich verpflichtet, ein bestehendes Girokonto auf Verlangen des Kunden in ein P-Konto umzuwandeln. Da das P-Konto jedoch dem Schutz vor Überschuldung dient, darf es von der Bank ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden. Das bedeutet, dass bestehende Dispokredite bei der Umwandlung in der Regel sofort gekündigt werden und echte Kreditkarten oft eingezogen oder in Prepaid-Karten umgewandelt werden. Handlungsempfehlungen für die Praxis Bei unberechtigten Kontosperrungen: Wenn die Bank Verfügungen über den Freibetrag hinaus verweigert, obwohl keine Pfändung vorliegt, sollte der Kontoinhaber die Bank unverzüglich und nachweisbar zur Freigabe des gesamten Guthabens auffordern. Hierbei sollte auf die fehlende Pfändung als Rechtsgrundlage verwiesen werden. Rückumwandlung prüfen: Sobald die finanzielle Krise dauerhaft abgewendet ist und keine Pfändungen mehr drohen, ist es ratsam, das P-Konto wieder in ein reguläres Girokonto zurückzuwandeln. Dies ermöglicht wieder mehr finanziellen Spielraum und die Nutzung banküblicher Kreditlinien. Erhöhung des Freibetrags: Sollte es doch zu einer Pfändung kommen, müssen Kontoinhaber daran denken, dass der Grundfreibetrag durch entsprechende Bescheinigungen (zum Beispiel bei Unterhaltspflichten oder dem Bezug von Kindergeld) individuell erhöht werden kann. Fazit Das P-Konto ist ein starkes rechtliches Instrument zum Schutz des Existenzminimums. Es ist jedoch kein finanzielles Gefängnis. Wer ein P-Konto führt, ohne dass Gläubiger darauf zugreifen, bleibt uneingeschränkter Herr über sein gesamtes Kontoguthaben. Terminvereinbarung
von Johann Tillich 16. April 2026
Schulden wachsen, Mahnungen häufen sich – und mit jedem Tag steigt der Druck. Dabei ist der wichtigste Schritt oft der einfachste: 👉 Ein Gespräch vereinbaren. 🔍 Warum fällt es so schwer, einen Termin zu buchen? Das Zögern ist völlig verständlich. Häufige Gedanken sind: „So schlimm ist es noch nicht…“ „Ich schaffe das allein…“ „Es ist mir unangenehm…“ Doch genau dieses Warten verschlimmert die Situation oft unnötig. 💡 Was ein erstes Gespräch wirklich bringt Ein Termin bedeutet nicht, dass du dich festlegen musst. Im Gegenteil: ✔ Du bekommst einen klaren Überblick ✔ Du erkennst konkrete nächste Schritte ✔ Du gewinnst wieder Kontrolle über deine Situation Und vor allem: 👉 Du bist nicht mehr allein damit. 🔒 Vertraulich und ohne Verpflichtung Gerade bei finanziellen Themen ist Vertrauen entscheidend. Deshalb ist das Erstgespräch: vertraulich respektvoll unverbindlich Du entscheidest danach ganz in Ruhe, wie es weitergeht. 📅 Termin buchen – einfach und flexibel Damit es für dich so unkompliziert wie möglich ist, kannst du deinen Termin direkt online auswählen – zu einer Zeit, die für dich passt. 👉 Hier Termin buchen: Kalender Die Buchung dauert nur wenige Sekunden. 🚀 Warum du nicht warten solltest Je früher du handelst, desto mehr Möglichkeiten hast du: bessere Lösungen mit Gläubigern weniger Druck und Stress mehr Handlungsspielraum Ein Termin heute kann dir Wochen oder Monate an Sorgen ersparen. 🤝 Fazit Der erste Schritt ist oft der schwerste – aber auch der wichtigste.