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Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO


Blog Post

Muss eine Steuererklärung während der Insolvenz abgegeben werden?

Johann Tillich • März 25, 2023

Wer muss in der Insolvenz die Steuererklärung abgeben?

Immer wieder taucht in der Beratung die Frage auf, ob während der Insolvenz eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Selbst ohne eine Insolvenz muss der Ratsuchende oft den Steuerberater hinzuziehen.


Wenn das Insolvenzverfahren Kraft Eröffnungsbeschluss eröffnet wurde, stellen sie oft folgende Fragen: wer muss die Steuererklärung in der Insolvenz machen und wer trägt die Kosten dafür? In vielen Erstgesprächen verweist der Insolvenzverwalter darauf, dass der Schuldner die Steuererklärung zu erstellen hat und dass diese auch die Kosten dafür tragen muss. Diese Aussage ist jedoch falsch.


Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltung- und Verfügungsbefugnis gemäß Paragraf 80 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Laut § 34 Absatz 3 i. V. Abs. 1 AO hat der Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter des Schuldners auch dessen steuerliche Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört auch die Abgabe von Steuererklärungen.


Während des eröffneten Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter auch für die Abgabe der Steuererklärungen verantwortlich. Dieser muss die Erklärungen erstellen und auch eigenhändig unterschreiben. Nach der Rechtsprechung gilt dies auch für Zeiträume vor der Insolvenzeröffnung.


Der Schuldner kann und muss gegenüber dem Finanzamt nicht mehr selbst auftreten. Dem Insolvenzverwalter muss er für die Erstellung der Steuererklärung die benötigten Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung stellen. Ein Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten kann zur Versagung der Rechner Befreiung führen.


Dadurch hat auch der Insolvenzverwalter alle Kosten zu tragen. Sollte der Insolvenzverwalter sie auffordern, die Steuererklärung auf eigene Kosten selbst abzugeben, verweisen sie auf die aktuelle Rechtsprechung. Sollte der Insolvenzverwalter weiterhin auf die Übernahme der Kosten und Abgabe durch den Schuldner bestehen, ist das zuständige Insolvenzgericht darüber zu informieren und um einen richterlichen Beschluss zu bitten.


Weitere Informationen unter www.Vfe-schuldenberatung.de

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